Bestehende Anlagen zur Eigenstrom-Produktion sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist einem Vorschlag dreier Bundesländer nachgekommen, wonach Industrieunternehmen, die ihren Strom selbst produzieren, von der EEG-Umlage befreit werden sollen. Er halte diesen Vorschlag als „kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen“ und werde ihn in die Beratungen einbringen. Selbiges wird das BMWi mit dem Vorschlag machen, Einbeziehung neuer industrieller Eigenstromanlagen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ einzubeziehen.

Strom, der von Industrie-Unternehmen zur eigenen Nutzung in bestehenden Kraftwerken selbst produziert wird, soll künftig von der Ökostrom-Umlage befreit werden. Diesem Vorschlag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nun zugestimmt. Er bezeichnet diesen Vorschlag als „kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen“ und werde ihn in die Beratungen einbringen, äußerte Gabriel gegenüber den Ministerpräsidentinnen aus NRW und Rheinland-Pfalz, Hannelore Kraft und Malu Dreyer, sowie dem Baden-Württembergischen Wirtschaftsminister Nils Schmidt. Diese Regelung soll auch für Strom aus modernisierten und nachgerüsteten Kraftwerken gelten. Für komplett neu errichteten Anlagen soll die „Besondere  Ausgleichsregelung“ gelten, die nur eine stark reduzierte Ökostrom-Umlage vorsieht. Deutschlands Energieminister Gabriel zeigt zudem seine Zuversicht hinsichtlich der Verhinderung einer steuerlichen Mehrbelastung der Industrie durch die Erneuerbaren Energie Gesetze (EEG).

Anreize für Eigenstrom-Erzeugung von Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Privathaushalten sollen erhalten bleiben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat angekündigt, sich in kommenden Gesprächen mit der EU-Kommission für die Einbeziehung neuer industrieller Eigenstromanlagen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ stark zu machen. Im Fokus dieser Gespräche stünden derzeit besonders Industrieunternehmen, die mit hoher Energieintensität produzieren. Hier gelte es, deren besondere Belastungen durch hohe Strompreise zu beachten und die betroffenen Unternehmen nicht zu überfordern.

Wichtig sei aber vor allem, weiterhin Anreize für die Eigenstromerzeugung in besonders effizienten KWK-Anlagen und in erneuerbare-Energien-Anlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) in Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen sowie in Privathaushalten zu präsentieren, um die Ausbauziele in diesem Bereich zu unterstützen. In einer abschließenden EEG-Regelung müsse auch das berücksichtigt werden.

Quelle: Solarserver.de

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