PV-Ausschreibungen: Erste Runde für 2018 eröffnet

PV-Ausschreibungen: Erste Runde für 2018 eröffnet

Am siebten Dezember wurde offiziell die erste Ausschreibungsrunde für das kommende Jahr gestartet. Die Bundesnetzagentur eröffnete die separaten Ausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land, deren Gebotstermin der 1. Februar ist.

 

Mit den aktuellen Ausschreibungen startet die vierte Ausschreibungsrunde nach den Regelungen des EEG von 2017. Verfahrenstechnisch gibt es mit den neuen Ausschreibungen für die Photovoltaik keine Änderungen. Bis zum 1. Februar 2018 können Gebote eingereicht werden.

 

Ausschreibungsvolumen für PV: 200 Megawatt

Bei den aktuellen Ausschreibungen für die Photovoltaik werden 200 Megawatt Leistung vergeben. Der festgelegte Höchstpreis liegt bei 8,84 Cent pro Kilowattstunde – die Zuschläge werden davon voraussichtlich weit entfernt sein. Bei den letzten Ausschreibungen im Oktober betrug das niedrigste erfolgreiche Gebot nur 4,29 Cent pro Kilowattstunde, im Schnitt waren es 4,91 Cent pro Kilowattstunde.

Während bei Freiflächenanlagen weiterhin eine Begrenzung von 10 Megawatt Leistung pro Projekt gilt, unterliegen „bauliche Anlagen“ keinem Größenlimit. Im Interview mit dem Branchenmagazin pv magazine erklärt Rechtsanwältin Bettina Hennig dazu:

 

„Der Unterschied zwischen einem Gebäude und einer sonstigen baulichen Anlage ergibt sich aus dem Zweck: Ein Gebäude im Sinne des EEG ist eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Freiflächenanlagen wiederum sind Solaranlagen, die nicht auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet wurden. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Solaranlage auf einer baulichen Anlage stehen kann, die umgangssprachlich aber durchaus als Freiflächenanlage bezeichnet wird – weil die bauliche Anlage zum Beispiel eine asphaltierte Bodenplatte ist, die man auf den ersten Blick gar nicht sieht.“

Quelle: Interview Bettina Hennig im pv magazine

 

Technologieübergreifende Ausschreibung mit Gebotstermin 1. April

Neben den separaten Ausschreibungen kündigte die Bundesnetzagentur auch technologieübergreifende Ausschreibungen mit Gebotstermin zum 1. April an. Windkraftanlagen an Land konkurrieren hierbei mit PV-Projekten – nähere Einzelheiten zum Verfahren gab es bislang jedoch nicht.

 

Titelbild: Sergio Boccarde/Shutterstock

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