Photovoltaik im Jahr 2015: Ein Ausblick
Auch im neuen Jahr 2015 wird der Photovoltaik-Sektor weiter wachsen. In diesem Rahmen stehen wieder einige Neuerungen und Änderungen an, die es zu beachten gilt. Milk the Sun fasst die wichtigsten Informationen für das kommende Photovoltaik-Jahr zusammen und gibt einen Überblick über bevorstehende Novellierungen.
Das Jahr 2014 ist vorüber – und damit eine Achterbahnfahrt der Entwicklungen auf dem Photovoltaik-Markt geendet. Gesetzesänderungen im Rahmen der EEG-Reform haben dazu geführt, dass das Interesse an Photovoltaik auf ein Zweijahrestief gesunken ist. Die Zubauziele der Bundesregierung wurden somit verfehlt. Auch international gab es negative politische Entscheidungen. In Spanien und Italien wurden die Einspeisevergütungen rückwirkend gekürzt, was Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor finanzielle Herausforderungen stellte. Diese Änderungen haben allerdings dazu geführt, dass der Photovoltaik-Zweitmarkt aufblühen konnte. Auch in Sachen Forschung hat sich einiges getan. So wurde ein Weltrekord von 46 Prozent Wirkungsgrad bei einer Solarzelle aufgestellt, der die Zukunft der Photovoltaik-Erträge und der Stromproduktion rosig aussehen lässt.
Auch für das Jahr 2015 stehen wieder einige Änderungen und Neuerungen in der Photovoltaik-Branche auf dem Plan. Im Vergleich zum Vorjahr fallen diese zwar überschaubar aus, dennoch stellen wir sie Ihnen nachfolgend vor.
EEG-Umlage zum 1. Januar 2015 leicht gesunken
Zum Jahresbeginn 2015 ist die EEG-Umlage – also die Steuer, mit der die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie § 6 AusglMechAV gedeckt wird – leicht gesunken. Sie beträgt für nicht privilegierte Stromverbraucher nun 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Diese geringe Senkung gilt auch für Eigenverbraucher des selbsterzeugten Solarstroms. Diese müssen 30 Prozent der EEG-Umlage zahlen, was in diesem Fall eine Senkung auf 1,851 Cent pro Kilowattstunde bedeutet. Befreit von der Umlage auf den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom sind nach wie vor Betreiber von Anlagen, die vor dem 1. August 2014 ans Netz gegangen sind, sowie Anlagen, die eine Größe von 10 kWp nicht überschreiten.
Neue Verordnung soll Zahlung der Umlage auf Eigenverbrauch regeln
Wie die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch abgeführt werden soll, regelt eine neue Verordnung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss. Seit August ist die Zahlung durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgesetzt worden – erst, wenn die erwähnte Verordnung in Kraft ist, müssen Eigenverbraucher die Meldung über die seit August 2014 selbst genutzte Energiemenge vornehmen und begleichen. Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf vorige Woche verabschiedet. Im Bundestag wird er vor dem Jahreswechsel jedoch nicht mehr behandelt. Das heißt, frühestens im Januar wird das Gesetz beschlossen.
Die sogenannte Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht laut Kabinettsbeschluss vor, dass die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nicht an die Übertragungsnetzbetreiber zu leisten ist, sondern an die Verteilnetzbetreiber (VNB). Dies erleichtere die Erhebung der Umlage, da den VNB alle relevanten Daten zu einer Solaranlage am eigenen Netz bereits vorliegen, heißt es im Gesetzentwurf. (Photovoltaikforum, Ines Rutschmann, 11.12.2014)
Zahlung der „Sonnensteuer“ auf Eigenverbrauch erst ab Juli 2015 fällig
Die Verteilernetzbetreiber (VNB) sind ab Juli 2015 dazu berechtigt, die ersten Beiträge einzufordern. Allerdings haben Eigenverbraucher bis zum 28. Februar 2016 Zeit, ihren Eigenverbrauch aus dem Jahr 2014 mitzuteilen. Bis Ende Mai 2016 müssen die VNB die Endabrechnungen dann spätestens gestellt haben.
Auch monatliche Abschläge können seit 2015 „in angemessenem Umfang“ seitens der VNB veranlasst werden. Allerdings können sie dies erst bei Anlagen ab einer Größe von 30 kWp tun.
Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
In diesem Jahr soll die wegweisende Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den ersten Referentenentwurf zu den anstehenden PV-Pilotausschreibungen veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf zur “Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)” soll die künftige Ausgestaltung der Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik Freiflächenanlagen regeln. Die Zeit ist dabei knapp bemessen, da bereits Mitte 2015 die ersten Ausschreibungen durchgeführt werden sollen. Ausführliche Informationen zum FFAV finden Sie hier.
Einführung des Marktstammdatenregisters
Seit 2009 müssen Anlagenbetreiber ihre Photovoltaik-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden. Dies gilt seit August 2014 auch für alle anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarere Energien. Daher will die Bundesnetzagentur in diesem Jahr alle Anmelderegister zu einem einheitlichen Marktstammdatenregister zusammenfassen. Dies soll alle Erzeugungsanlagen, Speicher für Strom und Gas, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, öffentliche Ladestationen für Elektromobile, industrielle und gewerbliche Netznutzer, Netzbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und Gaslieferanten zusammenfassen. Bis dahin können Anlagenbetreiber ihre neuen Anlagen wie gehabt über die Webseite der Bundesnetzagentur anmelden und die EEG-Förderung erhalten.
Quelle: Photovoltaikforum