Fragen und Antworten zur EEG-Reform

Fragen und Antworten zur EEG-Reform

Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung um Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die neue EEG-Reform durchgesetzt. Damit wurde letzten Endes doch die gefürchtete „Sonnensteuer“ eingeführt, die Solarstrom-Selbstversorger mit der EEG-Umlage belasten wird. Das drosselt aller Voraussicht nach den Photovoltaik-Ausbau, ohne die Kosten der Energiewende spürbar zu senken. Befürchtet wird nun ein weiterer Marktrückgang der Photovoltaik, helfen kann nur noch ein Veto der Opposition. Die Neuerungen, Auswirkungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick:

 

EEG-Reform

Die „Sonnensteuer“ wird den Eigenverbrauch von zukünftig gebauten Photovoltaik-Anlagen mit der EEG-Umlage belasten. Bestehende Anlagen und in weiterhin Anlagen unter 10 kWp Leistung bleiben von dieser neuen Regelung befreit. Ein Investment in Photovoltaik kann sich also weiterhin lohnen.

Nach langem Hin und Her mit der EEG-Reform ist es nun geschehen. Die „Sonnensteuer“ erhält Einzug in das Konstrukt der Energiewende und kümmert sich um die ungerechte Behandlung der Solarstrom-Selbstversorger. Diese sollen in Zukunft nämlich die EEG-Umlage zahlen, obwohl sie ihren Strom selbst durch die Kraft der Sonne erzeugen und diesen für den Eigenverbrauch nutzen. Dadurch werden die Kosten der Energiewende weder gesenkt noch gerechter verteilt. Im Gegenteil: Wo große Industrieunternehmen und der Kohlebergbau weiterhin privilegiert werden, werden Betreiber neuer Ökostromanlagen finanziell belastet.

„Klimaschützer werden bestraft, Klimasünder entlastet. Aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien wird ein Gesetz zum Vorrang der Kohle. Aus dem Vorhaben einer Strompreisbremse wird eine Innovations- und Energiewende-Bremse. Statt Solarenergie beim Übergang in die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, wird Solarstrom durch die „Sonnensteuer“ jetzt künstlich verteuert und damit die Förderabhängigkeit unnötig verlängert. Anstatt die Modernisierung des Energiesystems mittels dezentraler Versorgungsstrukturen weiter voranzutreiben, trägt das Gesetz jetzt die Handschrift großer Energiekonzerne“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Das neue Gesetz lässt viele Fragen aufkommen, die wir im Folgenden beantworten werden:

Was passiert mit Hauseigentümern und kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen, die ihren selbst erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen?

Solarstrom-Selbstversorger – seien es Hauseigentümer oder Unternehmen – waren bisher von der EEG-Umlage befreit. Für bestehende Anlagen wird das auch in Zukunft so bleiben. Lediglich Anlagebetreiber, die neue stromgenerierende Anlagen errichten, werden laut dem neu beschlossenen EEG-Gesetz von der Ökostrom-Umlage betroffen sein. Unternehmen, die sich neue Gas- oder Kohlekraftwerke bauen, müssen dabei die volle EEG-Umlage von 6,24 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde zahlen. Wer eine Ökostrom-Anlage errichtet, soll künftig 30 Prozent der Umlage bis Ende 2015, im Jahr 2016 35 Prozent und danach 40 Prozent zahlen. Von dieser Regelung weiterhin ausgenommen sind und bleiben kleine Anlagen, die eine Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp) nicht überschreiten.

 

Welche Rolle spielt die Industrie bei der EEG-Umlage?

Industrielle Großunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und große Mengen Strom verbrauchen, konnten sich in der Vergangenheit fast vollständig von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen. Dadurch entgehen dem Staat über 5 Milliarden Euro jährlich. Dieses Loch muss in erster Linie der Bürger auffüllen. Die Zahl der Unternehmen, die von der Befreiung von der EEG-Umlage Gebrauch machen können, ist sogar noch weiter angestiegen – diese müssen jedoch nun 15 Prozent der Ökostrom-Umlage zahlen. Das Gesamtvolumen der Privilegien soll damit nicht mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr übersteigen.

 

Was können Konsequenzen der EEG-Reform sein?

Aufgrund der unlogischen Belastung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugten Ökostrom kann es in Zukunft unwirtschaftlich und uninteressant werden, überhaupt noch kleine oder große Ökostrom-Anlagen zu errichten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Zubau der Erneuerbaren Energien in Deutschland erheblich zurückgehen und Deutschland seine Ausbauziele somit verfehlen wird. Darüber hinaus könnte im schlimmsten Fall das ganze Finanzierungsprinzip des EEG zu Fall gebracht werden. Das halten Beobachter aber vorerst für unwahrscheinlich.

 

Kann sich der Strom für die Verbraucher durch die EEG-Reform vergünstigen?

Jeder Stromverbraucher zahlt in Deutschland die EEG-Umlage, die zurzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Eine tatsächliche Vergünstigung der Strompreise ist zwar vorerst nicht in Sicht. Es könnte aber zumindest eine kleine Entlastung geben. Für 2015 ist eine EEG-Umlage von unter sechs Cent denkbar. Das liegt an den zu optimistischen Berechnungen der Regierung aus der Vergangenheit, die eine Auffüllung des Umlagekontos zur Folge hatten. Solche Nachzahlungen – für die selbstverständlich der Stromverbraucher aufkommen muss – sind für 2015 nicht vorgesehen.

 

Kann die Bundesregierung den Anstieg der EEG-Umlage langfristig begrenzen?

In Zukunft wird es geringere Vergütungen für Windräder an Land geben, auch für Biogasanlagen sollen die Entgelte signifikant gekürzt werden. Dadurch spart der Staat Geld. Darüber hinaus plant die Regierung Begrenzungen der Zubauleistung von Erneuerbaren Energien. Für Windkraft- und Photovoltaikanlagen ist eine jährliche Begrenzung des Zubaus von maximal 2.500 Megawatt vorgesehen. Bei Strom aus Biomasse sind es sogar nur 100 Megawatt. Bei der Überschreitung dieser Werte wird es zusätzliche Kürzungen der Vergütung geben. Durch diese Einschnitte, die Einsparungen auf Seiten des Staates generieren sollen, soll ein Anstieg der EEG-Umlage verhindert werden.

 

Was kritisiert die EU-Kommission an der deutschen Ökostrom-Förderung?

Laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verstößt es gegen EU-Recht, dass Deutschland den aus dem Ausland importierten Ökostrom nicht gemäß der Erneuerbaren Energie Gesetze vergütet. Dennoch müssen Bezieher dieses Stroms die EEG-Umlage zahlen, mit der die Ökostrom-Förderung finanziert wird. Ein Mechanismus, der laut EU-Kommission wie ein Strafzoll wirkt.

 

Lohnt sich ein Investment in Photovoltaik überhaupt noch?

Selbstverständlich: Wer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, kann zweierlei Absicht haben. Zum einen den Eigenverbrauch für das Eigenheim oder als Kapitalanlage. Da eine typische Dachanlage auf dem eigenen Haus eine Größe von zehn Kilowatt-Peak meistens nicht überschreitet, wird der Eigenverbrauch auch nicht mit der EEG-Umlage belastet und ist damit komplett kostenlos. Entscheidet man sich zudem für die Einspeisung des selbst generierten Stroms in das öffentliche Stromnetz, wird der Strom bei einer jetzigen Errichtung der Anlage zusätzlich mit 13 Cent pro Kilowatt vergütet. Im privaten Bereich lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage also noch immer.

Auch Investoren, die bestehende Solaranlagen als Kapitalanlage betrachten, können weiterhin bedenkenlos in diese Form der Erneuerbaren Energien investieren. Bereits laufende Anlagen werden nämlich von der EEG-Novellierung und der „Sonnensteuer“ ausgenommen. Ein Investment in laufende Anlagen lohnt sich daher in Deutschland und dem Rest der Welt weiterhin.

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