BGH: Landwirt muss Einspeisevergütung zurückzahlen

BGH: Landwirt muss Einspeisevergütung zurückzahlen

Etliche Solarstrom-Erzeuger müssen um ihre Einnahmen bangen: Aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Meldung einer PV-Anlage klagte eine Netzbetreiberin auf Rückzahlung der Einspeisevergütung – und bekam vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe Recht. Der beklagte Landwirt aus Schleswig-Holstein muss nun 45.5000 Euro zurückzahlen.
 
Das Gericht begründet die Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 147/16 damit, dass der Betreiber seine Photovoltaik-Anlage nicht entsprechend der geltenden Vorschriften bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatte. Aus Gesetzgebersicht ist diese Formalie allerdings notwendig, um eine Einspeisevergütung auf produzierten Strom aus erneuerbaren Energien zu erhalten. Zweieinhalb Jahre lief die Anlage ohne Anmeldung – die in dieser Zeit ausgezahlten 45.500 Euro forderte die Netzbetreiberin nun zurück.
 
Das Urteil ist als richtungsweisend anzusehen, da laut Bundesregierung der vorliegende Fall keine Ausnahme ist: Zwischen Januar 2015 und Oktober 2016 wurden etwa 13.200 PV-Anlange mit einer Verspätung von mindestens drei Wochen angemeldet.

 

Kläger verlangt Einspeisevergütung in rund 200 Fällen zurück

Ob und an wie viele der Betreiber dieser Anlagen nun Rückforderungs-Ansprüche gestellt werden, ist noch offen. Die im vorliegenden Fall klagende Schleswig-Holstein Netz AG verlangt derzeit jedoch von etwa 200 PV-Betreibern die zumindest teilweise Rückzahlung der Einspeisevergütungen – in Summe rund drei bis vier Millionen Euro. Mehrere Fälle sind dem BGH anhängig, in einem Einzelfall geht es sogar um 200.000 Euro.
 
Die Anwälte des Landwirts versuchten, den Netzbetreiber für die fehlende Meldung verantwortlich zu machen. Der BGH jedoch argumentierte, dass der Landwirt selbst dafür hätte sorgen müssen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. In einer Checkliste der Netzbetreiberin hatte er sogar unterschrieben, die Meldung vorgenommen zu haben.

 

Im Zweifel auf juristische Hilfe zurückgreifen

Auch ohne Checkliste sehen die Richter diese oder ähnliche Versäumnisse nicht als Fehler der Netzbetreiber an. Diese ständen nicht in einer Aufklärungspflicht. Die korrekte Anmeldung und die Erfüllung aller nötigen Formalitäten sei Aufgabe der Anlagenbetreiber
 
Wer sich unsicher ist oder Zweifel ob seiner rechtlichen Verpflichtungen bei Errichtung, Anmeldung oder Betrieb seiner PV-Anlage sollte sich daher unbedingt juristische Beratung einholen.

 

Titelbild: fotogestoeber/Shutterstock

Quelle: BGH / manager magazin / pv magazine

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