Drohende Kündbarkeit von Grundstücksnutzungsverträgen für Energieanlagen
Ein Urteil des BGH hat im vergangenen Herbst für einige Unruhe gesorgt, da die Schriftformheilungsklausel von Grundstücksnutzungsverträgen für Energieanlagen, also auch PV-Anlagen, für unwirksam erklärt wurde. Dies birgt die Gefahr, dass langfristig geschlossene Nutzungsverträge unter Umständen kurzfristig gekündigt werden können und somit bei einem notwendigen Neuabschluss höhere Entgelte verlangt werden können, die die Rentabilität des Investments maßgeblich negativ beeinflussen.