PV-Pilotausschreibungen: Referentenentwurf veröffentlicht

PV-Pilotausschreibungen: Referentenentwurf veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den ersten Referentenentwurf zu den anstehenden PV-Pilotausschreibungen veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf zur „Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)“ soll die künftige Ausgestaltung der Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik Freiflächenanlagen regeln. Die Zeit ist dabei knapp bemessen, da bereits Anfang 2015 die ersten Ausschreibungen durchgeführt werden sollen. Gegenüber dem bisherigen Diskussionsstand beinhaltet der Verordnungsentwurf einige Überraschungen.

 

Vorstellung des Referentenentwurfs für PV-Pilotausschreibungen

  • Es wird jährlich ein Volumen von 600 MW installierter Leistung in drei Ausschreibungsrunden mit jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungen werden durch die Bundesnetzagentur durchgeführt.
  • Teilnehmer an der Ausschreibung bieten verdeckt einen anzulegenden Wert für die gleitende Marktprämie an. Für den Zuschlag ist allein dieser Wert entscheidend. Weitere Aspekte, etwa die Systemdienlichkeit der Anlagen, finden keine Berücksichtigung.
  • Es sollen keine speziellen Flächenkategorien mehr vorgegeben werden. Die Einschränkungen von Flächen würden das Risiko mitbringen, dass nicht genügend Wettbewerb entsteht. Die Nutzung von Ackerflächen soll monitorisiert werden, um hier gegebenenfalls gegenzusteuern.
  • Überraschend ist auch die Festlegung der Maximalgröße eines Projekts auf 10 MW. Bislang war stets von einer Maximalgröße von 25 MW ausgegangen worden.
  • Die Teilnahme erfolgt bezogen auf bestimmte Projekte.
  • Für die Teilnahme ist der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einzureichen. Die Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 4,00 Euro je kW sowie die Zahlung einer Gebühr ist erforderlich. Die Sicherheit soll sich halbieren, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist, also ein Offenlegungs- oder Bebauungsplanbeschluss vorliegt.
  • Die Förderhöhe richtet sich in den ersten Ausschreibungsrunden nach dem abgegebenen Gebot des Bieters („pay-as-bid“). Ab der dritten Ausschreibungsrunde soll allerdings auf das Einheitspreisverfahren („uniform-pricing“) umgestellt werden.
  • Es ist auch ein Nachrückverfahren für Bieter vorgesehen, die zunächst keinen Zuschlag erhalten haben.
  • Der Höchstpreis für die erste Ausschreibungsrunde wird auf den anzulegenden Wert für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW festgelegt. Das BMWi bezeichnet diesen Preis als ambitioniert.
  • Die Förderberechtigung, die bei einer Ausschreibung ersteigert wird, kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
  • Im Fall des Zuschlages ist eine Kaution (Bid-bond) in Höhe von 50,00 Euro je kW zur Absicherung der für den Fall der Nichtrealisierung oder verspäteten Realisierung zu zahlenden Pönale einzureichen. Eine Pönale wird fällig, wenn das Projekt nicht innerhalb von 18 Monaten nach der Zuschlagserteilung realisiert wird. Ist das Projekt nach 24 Monaten immer noch nicht realisiert, wird der volle Bid-bond einbehalten.
  • Besondere Kategorien für Bürgerenergieprojekte gibt es nicht. Eine Öffnung für ausländische Investoren gibt es in den ersten Ausschreibungsrunden nicht, soll jedoch im Jahr 2015 umgesetzt werden.

Wichtig hierbei ist, dass es sich bei dem Entwurf lediglich um Ansätze/Vorschläge handelt, die zur Abstimmung an alle anderen Ministerien geschickt worden sind. Bis zum finalen Entschluss können sich daher kleinere bis größere Änderungen ergeben.

 

Zusammenfassung

Die Anfang 2015 startenden PV-Pilotausschreibungen werden den herkömmlichen Sektor des PV-Zubaus nachhaltig verändern und neue Möglichkeiten zur Errichtung von Freiflächenanlagen bieten. Die Höchstgrenze für neu zu bauende Freiflächenanlgen soll allerdings von 25 MW auf 10 MW heruntergesetzt werden. Ob größere Projekte ggf. aufgeteilt werden können, steht noch nicht fest. Andernfalls könnte dies zum Ausschluss einer Vielzahl kosteneffizienter Projekte führen. Neue Chancen für Projekte bietet jedoch das Wegfallen der aus dem EEG 2012 bekannten Beschränkung der Flächen. Auch die Sicherheit in Höhe von 4 Euro/kWp und der Höchstpreis bleiben deutlich hinter den im Vorfeld aufgekommenen Befürchtungen zurück. Aktuell liegt der anzulegende Wert für Dachflächen bis 1 MW bei 11,38 Cent je kWh. Für Unternehmen und Investoren gilt es nun, sich auf die anstehenden PV-Pilotausschreibungen vorzubereiten.

 

Quelle: RAE von Bredow-Valentin

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