PV-Ausschreibungen: Fünfte Runde, altes Bild

PV-Ausschreibungen: Fünfte Runde, altes Bild

Die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist beendet. Bezuschlagte Gebote werden immer niedriger – die Bundesnetzagentur freut sich über einen funktionierenden Wettbewerb. Ein ernüchterndes Ergebnis vor dem Hintergrund, dass erneut viel weniger PV-Anlagen bezuschlagt wurden als möglich gewesen wären und Bürgerprojekte wieder keine Chance hatten.

 

Neues Spiel, gleiche Ergebnisse. Die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist beendet und zeichnet das gewohnte Bild ab: Die Gebote werden immer niedriger und Bürgerenergieprojekte sowie Genossenschaften gehen weitesgehend leer aus.

Insgesamt 125 Megawatt (MW) Photovoltaik-Kapazitäten hatte die Bundesregierung wie in den vorherigen Runden ausgeschrieben. Mit 311 angemeldeten Megawatt wurde diese Grenze erneut weit überschritten. Am Ende erhielten 25 Solarprojekte mit einer Gesamtgröße von 130 Megawatt Förderzuschläge. Dabei ist der durchschnittliche Zuschlagswert im Vergleich zu den vergangenen Ausschreibungsrunden von 7,41 Cent auf 7,23 Cent pro Kilowattstunde noch weiter gesunken.

 

Höchster Zuschlag bei unter 8 Cent pro Kilowattstunde

„Das Preisniveau in der fünften Ausschreibungsrunde ist trotz einer geringeren Anzahl an Geboten erneut leicht gesunken“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Seiner Meinung nach sei das ein Indiz für den funktionierenden Wettbewerb im Rahmen der Photovoltaik-Ausschreibungen.

Verteilt wurden die Zuschläge nach dem pay-as-bid-Verfahren, bei dem der tatsächlich gebotene Fördersatz bezuschlagt und gezahlt wird. Der höchste Zuschlag soll dabei laut Bundesnetzagentur bei unter 8 Cent pro Kilowattstunde gelegen haben. Angaben zum niedrigsten Gebot liegen noch nicht vor.

 

Wahrscheinlich keine Zuschläge für Bürgerenergie-Projekte

Wie bereits in den vorhergegangenen Ausschreibungsrunden, gehen Bürgerenergie-Projekte und Genossenschaften gegen professionelle nationale und internationale Investoren unter. So haben mit 17 GmbH & Co.KGs, sechs GmbHs und zwei Aktiengesellschaften ausschließlich juristische Personen die Zuschläge zur Förderung erhalten.

Erfolgreiche Bieter haben nun bis zum 24. August Zeit, die von der Bundesnetzagentur geforderte Zweitsicherheit für ihre Photovoltaik-Projekte zu hinterlegen. Erst danach steht fest, ob noch andere Projekte nachgezogen werden müssen. Dass spätestens dabei Bürgerenergie-Projekte sein werden, ist unwahrscheinlich.

 

Titelbild: ES_SO/shutterstock

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