Österreich erhofft sich PV-Aufschwung durch neue Förderung
Im Dezember wurde in Österreich die Höhe der neuen Photovoltaik-Förderung bekanntgegeben. Mit der letzten kleinen Novelle des Ökostromgesetzes soll der Zubau von Solaranlagen wieder verstärkt werden. Neben Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen für PV-Anlagen stehen zudem Fördergelder für Stromspeicher bereit.
Insgesamt stellt der österreichische Staat ab 2018 23 Millionen Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und zugehörigen Speichern zur Verfügung. Die Gelder verteilen sich dabei auf verschiedene Töpfe und Fördermechanismen in Form von Tarifförderungen und Investitionszuschüssen.
Einspeisetarif nur für Gebäudeanlagen mit 5-200 kWp Leistung
Vom 9. Januar, 17 Uhr, bis zum 16. Januar können Förderungen für Dachanlagen mit einer Größe von 5-200 kWp beantragt werden. Acht Millionen Euro stehen für die Förderungen dieser Anlagen jährlich bereit.
Der garantierte Einspeisetarif beträgt im Jahr 2018 7,91 Cent pro Kilowattstunde, für das Jahr 2019 gilt ein Tarif von 7,67 Cent pro Kilowattstunde. Nach Vertragsabschluss läuft die Förderung über einen Zeitraum von 13 Jahren – die Höhe der Einspeisetarife werden jährlich per Verordnung geregelt. Zudem werden die Investitionen für die Errichtung der Anlagen mit 250 Euro pro Kilowatt bezuschusst.
Die eingehenden Anträge werden nach dem angegebenen Eigenstromverbrauch gereiht. Anlagen mit höherem Eigenverbrauch gelangen so vorrangig in die Förderung. Sollten die Betreiber später mehr einspeisen, als angegeben, wird ihnen der ‚Überschuss‘ lediglich mit dem Marktpreis vergütet (im vierten Quartal 2017 rund 3,6 Cent pro Kilowattstunde).
Größere Anlagen erhalten Investitionszuschüsse
Für alle weiteren Anlagen (Gebäude- oder Freifläche) gelten am dem 12. März um 17 Uhr Förderungen in Form von Investzuschüssen. Für PV-Anlagen sind dabei mindestens 9 Millionen der insgesamt weiteren 15 Millionen Euro vorgesehen.
Anlagen mit einer Größe von bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp bezuschusst. Für alle weiteren Anlagen ab 100 kWp gilt ein Investzuschuss für 200 Euro pro kWp – maximal werden allerdings nur 500 kWp gefördert, auch wenn die Anlage größer ist. Begrenzt wird die Förderung zudem auf maximal 30% der Anschaffungskosten.
Förderung auch für Stromspeicher
Stromspeicher werden gefördert, sobald die Kapazität des Speichers mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Leistung beträgt. Dies gilt nicht nur für neu zu errichtende Anlagen, sondern auch dann, wenn bestehende Anlagen oder bestehende Speicher auf mindestens diesen Quotienten erweitert werden. Der Zuschuss beträgt 500 Euro pro kWh – maximal gefördert werden 10 kWh Speicherkapazität pro kWp installierter Leistung und höchstens 45% der Investitionskosten. Ab dem 12. März um 17 Uhr kann die Förderung beantragt werden.
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