„Neustart in die Energiewende“: EEG-Gesetzesentwurf verabschiedet
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur EEG-Novelle verabschiedet. Dieser beinhaltet die Regelung der Rabatte für Industrieunternehmen, die Umstellung von der Förderung Erneuerbarer zur Ausschreibung und diverse, zum Teil bereits bekannte Neuerungen im Bezug auf die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel spricht von einem „Neustart in die Energiewende“.
„Es ist ein Neustart in die Energiewende“. Mit diesen Worten hat Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) die Verabschiedung seines EEG-Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett beschrieben. Zu dem Gesetzentwurf zählt auch eine Forderung der EU-Kommission, nach der Deutschland die Förderung von Erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umstellen soll. Dies solle bis zum Jahr 2017 geschehen, kündigte Gabriel an.
1.600 Unternehmen weiterhin von der EEG-Umlage befreit
Die in der Vornacht mit der EU-Kommission besprochenen und abgesegneten Industrieprivilegien sind allerdings noch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Die Ausnahmeregelung von energieintensiven Wirtschaftszweigen von der EEG-Umlage besagt, dass in Zukunft 1.600 von ursprünglich 2.100 Unternehmen weiterhin von der Ökostrom-Umlage befreit bleiben. Das gilt für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und bei denen die Energiekosten 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Andere Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und dennoch zu den privilegierten Firmen zählen, werden nur 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen. Dieser Beschluss solle laut Gabriel noch im Mai dieses Jahres in den EEG-Gesetzentwurf mit aufgenommen werden.
Regierung brüstet sich mit Einsparungen von 0,3 Cent pro Kilowattstunde bis 2020
Großer Streitpunkt der EEG-Novelle war die Belastung des Eigenverbrauchs mit der Ökostrom-Umlage. Derzeit beträgt diese 6,24 Cent je Kilowattstunde und wird von Sigmar Gabriel mit geringen Einsparungen bis 2020 gerechtfertigt: „Durch die zukünftige Einbeziehung von privat oder gewerblich genutzten Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung in die Umlagenfinanzierung wird der Flucht in den Eigenverbrauch begegnet und auf diese Weise die Finanzierungsbasis des EEG gesichert, indem eine Erosion des umlagepflichtigen Letztverbrauchs verhindert wird. Die diesbezüglichen Neuregelungen dieser Gesetzesnovelle tragen zu einer Reduktion der EEG-Umlage in 2020 in Höhe von etwa 0,3 Cent/kWh bei“.
Das heißt: Private Nutzer und „normale“ Unternehmen werden stärker mit der EEG-Umlage belastet als energieintensive Industrieunternehmen. Der Eigenverbrauch von privaten Betreibern Erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen wird künftig mit 50 Prozent der EEG-Umlage belastet, wohingegen die Belastung von energieintensiven Industrieunternehmen nur mit 15 Prozent der Ökostrom-Umlage belastet werden. Im Gesetzentwurf wird damit gerechnet, dass rund 45.000 neue Anlagen zur Eigenversorgung pro Jahr von dieser Neuregelung betroffen sein werden. Gabriel betonte, dass es keine Belastung des Eigenverbrauchs bei Bestandsanlagen geben wird.
Trotz Wissen über zu geringe Fördersätze wird Einspeisevergütung bei PV-Anlagen weiter gesenkt
Für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen ist weiterhin eine Kompensation eingeplant. Das hat den Grund, dass Neuanlagen durch die Belastung des Eigenverbrauchs unwirtschaftlich werden. Kurios ist dabei eine Formulierung im Gesetzesentwurf, die besagt, dass sich die Regierung sehr wohl im Klaren darüber ist, dass die Fördersätze zu gering für eine Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen sind, jedoch trotzdem nicht vor einer erneuten Senkung der Einspeisevergütung zurückschreckt:
„Die Fördersätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den letzten Jahren stark gesunken. Derzeit liegen die Fördersätze unterhalb der Stromgestehungskosten für neue Photovoltaikanlagen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen ist daher derzeit nur möglich, wenn ein Teil des Stroms für die Eigenversorgung genutzt wird. Vor dem Hintergrund der Belastung der Eigenversorgung mit der EEG-Umlage nach § 58 EEG 2014 verringert sich auch die Wirtschaftlichkeit von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Um einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen weiterhin gewährleisten zu können, wird die Förderhöhe an diese Entwicklung angepasst“.
Der Kompensationsbeitrag ist nämlich von zuletzt 0,4 Cent auf 0,3 Cent je Kilowattstunde gesenkt worden. Die Bagatellgrenze von 10 Kilowatt Leistung steht aber weiter im Gesetz. Forderungen, diese deutlich zu erhöhen, sind bislang wohl nicht ins Bundeswirtschaftsministerium vorgedrungen.
Zubaukorridor für Photovoltaik-Anlagen bleibt bei 2.400 bis 2.600 Megawatt
Der Gesetzesentwurf befasst sich außerdem mit der Reduzierung des Ausbaukorridors für PV-Anlagen auf 2.400 bis 2.600 Megawatt und wird wir folgt begründet: „Es erfolgt somit eine Absenkung und Verschmälerung des Zielkorridors. Die Verschmälerung des Zielkorridors gewährleistet eine zielgenauere Steuerung der Degression bei einer signifikanten Über- oder Unterschreitung des Ausbauziels von 2 500 MW pro Jahr.“
Die EEG-Novelle wird allerdings wenig an den Degressionsschritten ändern. Lediglich die Festsetzung der monatlichen Degression der Solarförderung wird auf 0,5 Prozent festgesetzt, sollte der neu bestimmte Zielkorridor erreicht werden. Dieser Degressionschritt griff vorher erst bei einem kumulierten Zubau von weniger als 2000 Megawatt pro Jahr. Darüber hinaus werden die Photovoltaik-Einspeisevergütungen um 0,25 Cent, sobald der prognostizierte Zubau bei jährlich 1.500 bis 2.400 Megawatt liegen sollte.
Die Beendigung der EEG-Förderung von Photovoltaik-Anlagen tritt weiterhin bei einer installierten PV-Leistung von 52 Gigawatt (GW) ein. „Rechtzeitig vor Erreichen dieses Ziels“ werde die Bundesregierung laut Gesetzesentwurf einen Vorschlag zur Neuregelung vorlegen.
Das von der EU-Kommission geforderte Ausschreibungsverfahren soll in den nächsten Jahren zunächst an PV-Freiflächenanlagen getestet werden.
Quelle: pv-magazine.de