Industrie-Rabatte mit EU-Recht vereinbar
Ergebnis beim Streitthema Industrie-Rabatte: Achselzucken bei den Bürgern, aufatmen bei der stromintensiven Industrie. Die EU-Kommission in Brüssel hat bekanntgegeben, dass die Privilegierung der stromintensiven Industrie bei der Zahlung der EEG-Umlage rechtens ist. Diese gelte nämlich als „staatliche Beihilfe“. Den betroffenen Industrie- sowie Bahnunternehmen bleiben damit Rückzahlungen in Milliardenhöhe erspart.
Es war ein weiterer Grund in diesem Jahr für die deutschen Bürger, ihren Unmut gegen die Regierung in Sachen politischer Förderung von Erneuerbaren Energien zu bekunden. Während die EEG-Umlage für Privathaushalte und diejenigen, die Erneuerbare Energien nutzen, in den letzten Jahren enorm anstieg und zu immer höheren Strompreisen führte, profitierte die stromintensive Industrie von immensen Ökostrom-Rabatten. Da die bevorteilten Industrien im direkten internationalen Wettbewerb stehen, wurden die sogenannten Industrie-Rabatte seitens der Regierung als fair und vor allem unabdingbar angesehen. Doch auch die EU-Kommissare sahen anfänglich Rechtsverletzungen in der Privilegierung der stromintensiven Industrie. Die Folge waren Pläne zur Rückzahlung von großen Teilen der gewährten Industrie-Rabatte.
Rückzahlung der Industrie-Rabatte vom Tisch
Diese Pläne sind nun endgültig vom Tisch. Die EU-Kommission hat aus Brüssel heraus entschieden, dass die weitreichenden Industrie-Rabatte bezüglich der EEG-Umlage rückblickend auf die Jahre 2013 und 2014 mit dem EU-Recht vereinbar sind. Ein Segen für die betroffenen Industrieunternehmen, hätten milliardenschwere Rückzahlungen eine radikale Entlassung tausender Mitarbeiter zur Folge gehabt, urteilt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Lediglich ein äußerst geringer Teil der Industrie-Rabatte war laut EU-Kommission zu wohlwollend angesetzt. In Regierungskreisen wird die Rückzahlung dieser Rabatte mit 30 Mio. Euro beziffert, genaue Zahlen liegen jedoch nicht vor.
Privilegierung der stromintensiven Industrie als „staatliche Beihilfe“ betitelt
Laut EU-Kommission stellt die Ausnahme von den Zahlungen der EEG-Umlage eine „staatliche Beihilfe“ dar. Diese Art von Unterstützung müsse aber in jedem Fall von der Behörde genehmigt werden. Die Bundesregierung ist da zwar anderer Meinung, am Ende zählt in diesem Fall jedoch das Ermessen der EU-Kommission. Ebenfalls als staatliche Beihilfe bekannte die Kommission die teilweise Befreiung von Bahnunternehmen von der Ökostrom-Umlage. Dieser Punkt aus dem neuen EEG 2014 war bisher noch ungeklärt geblieben.
Quelle: Strom-Magazin