EEG-Reform: Meldepflicht für neue Photovoltaik-Anlagen
Neue Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen! Ab dem 01. August errichtete oder erweiterte PV-Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Dadurch soll der Ausbau der Photovoltaik überwacht und transparent gemacht werden. Das neue Register ist eine Maßnahme der jüngst in Kraft getretenen EEG-Reform und erfasst neben der Leistung der Anlage auch den Standort und weitere technische Daten.
Seit dem 1. August 2014 ist die neue EEG-Reform in Kraft. Diese sieht unter anderem einen Zubaukorridor für neue Photovoltaik-Anlagen von maximal 2,5 Gigawatt vor. Damit die Bundesnetzagentur diesen Zubau auch kontrollieren kann, stehen Besitzer neue PV-Anlagen vor einer neuen Meldepflicht: Sie müssen ihre ab dem 1. August neu gebauten Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Bei bereits laufenden Anlagen müssen lediglich Aus- und Zubauten oder Stilllegungen verzeichnet werden. Durch die Übermittlung der Zubauzahlen wird künftig die jährliche Degression der Fördergelder für die Photovoltaik errechnet.
Neues Register soll Transparenz zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen schaffen
Im Rahmen der Maßnahmen zur EEG-Reform baut die Bundesnetzagentur ein Register auf, das den Neubau, sowie den Ausbau und die Stilllegung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen verzeichnen soll. Erfasst werden ab sofort die Leistung der neu gebauten Solaranlagen, der Standort und diverse technische Angaben. So soll eine planvolle Begleitung des Ausbaus Erneuerbarer Energien gewährleistet werden. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit durch das Register stetig über den aktuellsten Stand des Photovoltaik-Ausbaus auf dem Laufenden gehalten werden.
Quelle: Krist.com