Bundeswirtschaftsministerium beschwichtigt: Sonderausschreibungen nach der Sommerpause

Bundeswirtschaftsministerium beschwichtigt: Sonderausschreibungen nach der Sommerpause

Die im Koalitionsvertrag verankerten Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land bleiben für das Bundeswirtschaftsministerium bestehen. Nach der lauten Kritik am aktuellen Referentenentwurf zur EEG-Änderung stellte das Ministerium dies nun klar. Eine entsprechende Verordnung wird es allerdings nicht vor Herbst geben.

 

Um den aktuellen Entwurf hatte es große Aufregung geben, da die versprochenen Sonderausschreibunge zu keinem Punkt Teil des Referentenentwurfs waren, obwohl eine entsprechende Verordnung ursprünglich noch im Sommer hätte verabschiedet werden sollen.

 

Erst Umsetzung zeitkritischer Punkte

Auf Nachfrage des Branchenmagazins pv magazine begründete eine Sprecherin dies wie folgt: „Darin setzen wir zunächst die zeitkritischen Punkte um, zum Beispiel beihilferechtliche Vorgaben. Denn da müssen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.“

Die Sprecherin führte aus, dass alle weiteren Punkte erst nach der Sommerpause umgesetzt würden – inklusive der Sonderausschreibung und Regelungen, die die Aufnahmefähigkeit der Netze sicherstellten.

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD auf Sonderausschreibungen von insgesamt vier Gigawatt für Photovoltaik und Windkraft an Land (je zwei in den Jahren 2019 und 2020) geeinigt, um die Lücke zum Klimaziel 2020 zu verkleinern. Branchenvertreter und Politiker aus SPD und CDU bewerteten das Fehlen der Sonderausschreibungen im aktuellen Änderungsentwurf als Verzögerungstaktik der Bundesregierung und übten teils harsche Kritik.

 

Titelbild: © A.Savin, Wikimedia Commons

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