Das Ende der EEG-Vergütung naht – so geht es mit Ihrer PV-Anlage weiter!
In den kommenden Jahren werden zunehmend PV-Anlagen aus der staatlichen Förderung herausfallen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre begrenzt ist. Welche Optionen haben Betreiber solcher Anlagen nach Ablauf der staatlichen Bezuschussung?
Wenn das Ende der staatlichen EEG-Förderung für eine PV-Anlage bevorsteht, ist es für den Betreiber zunächst wichtig, sich einen Überblick über den aktuellen technischen Zustand der Anlage zu verschaffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die letzte technische Überprüfung bereits länger zurückliegt. Unabhängige Experten bieten hierfür technische Inspektionen an, die den Zustand der Anlage prüfen, zum Beispiel durch Sichtprüfungen oder Verwendung hochauflösender Wärmebildkameras, und diesen fachgerecht dokumentieren. Hierdurch lassen sich ertragsmindernde Faktoren, wie ein defekter Wechselrichter oder ein loses Kabel, erkennen und anschließend beheben.
Möglichkeiten zur künftigen Nutzung des Stroms
Falls im Ergebnis der technische Zustand der PV-Anlage in Ordnung ist und weiterhin mit ausreichenden Erträgen gerechnet werden kann, steht dem Weiterbetrieb auch über das Ende der EEG-Förderung grundsätzlich nichts im Wege. Im nächsten Schritt stellt sich jetzt die Frage, in welcher Form der solare Strom zukünftig genutzt bzw. vertrieben werden soll. Denn obwohl der Anspruch auf die Zahlung der staatlichen Einspeisevergütung nach Ablauf der 20 Jahre ausläuft, besteht dennoch weiterhin der Anspruch auf Zugang zum Netz sowie die Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber. Folgende Möglichkeiten stehen hier nun zur Auswahl:
EEG-Anschlussvergütung: Die erste Option besteht daran, einfach alles so weiterlaufen zu lassen wie bisher. Auch nach Ende der EEG-Vergütung wird das Einspeisen von Solarstrom durch die Netzbetreiber weiter vergütet. Wer nichts verändert, erhält automatisch diese Anschlussvergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich dabei dann nach dem Preis an der Strombörse, von dem eine Pauschale für den Vermarktungsaufwand abgezogen wird. Sie kann zwischen 2 und 20 Cent pro kWh schwanken. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp vorerst nur bis Ende 2027.
Eigenverbrauch: Insbesondere, wenn sich die PV-Anlage auf dem Dach eines gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebäudes befindet, stellt eine Umstellung auf Eigenverbrauch eine weitere, finanziell attraktive Option dar. Da der selbst erzeugte Strom in der Herstellung nur wenige Cent pro kWh kostet, können durch die Umstellung auf Eigenverbrauch erhebliche Stromkosten gespart werden. Dabei ist es möglich, überschüssigen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, auch in diesem Modell weiterhin in das öffentliche Netz einzuspeisen. Für diese Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung muss dann – falls nicht bereits geschehen – ein intelligentes Messsystem verbaut werden.
Zur weiteren Optimierung des Eigenverbrauchs ist es außerdem denkbar, einen zusätzlichen Stromspeicher zu installieren. Mit Blick auf die dann anstehenden Investitionskosten für den Speicher ist es in diesem Falle jedoch wichtig, die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidung genau zu prüfen – auch mit Blick auf die optimale Größe eines Speichers.
Direktvermarktung: Eine weitere Alternative ist die Direktvermarktung des Solarstroms über einen spezialisierten Vermarkter, der den Strom gebündelt an der Börse vermarktet. Bei einem Wechsel in die EEG-Direktvermarktung noch vor dem Ende des Vergütungszeitraums können Anlagenbetreiber zusätzliche Erlöse durch die Markt- und Managementprämie erzielen. Damit können sie die Kosten für die erforderliche Umrüstung zur viertelstündlichen Messung und Fernsteuerbarkeit finanzieren. Nach dem Ende der EEG-Vergütung wechseln sie in die sonstige Direktvermarktung. Auch bei dieser Variante bleibt die Möglichkeit bestehen, den Eigenverbrauch mit der Direktvermarktung zu kombinieren.
Power Purchase Agreements („PPAs“): Als Power Purchase Agreements (auf deutsch “langfristige Stromlieferverträge“) bezeichnete Verträge regeln die Stromabnahme zwischen Anlagenbetreibern und Abnehmern. Hierbei wird die Lieferung von Strom zu einem festen Preis über mehrere Jahre vereinbart. Anlagenbetreiber erzielen damit Erlöse unabhängig von Marktschwankungen. Sie müssen jedoch in die sonstige Direktvermarktung wechseln, inklusive der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit der Anlage.
Reparatur, Repowering oder Verkauf der PV-Anlage
Sollte sich bei der Überprüfung des technischen Anlagenzustandes andererseits zeigen, dass die PV-Anlage Defekte vorzuweisen hat, die zu wesentlichen Ertragsminderungen führen, muss man sich als Betreiber zunächst die grundsätzliche Frage stellen, wie mit der Anlage weiter verfahren werden soll. Auch in diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Reparatur der Anlage: Wenn einzelne Elemente der Anlage wie Module oder Verbindungen defekt sind, können diese im Rahmen einer Reparatur ersetzt werden. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Module tatsächlich nur im Falle eines Defekts ausgetauscht werden dürfen. Dieser muss dem Netzbetreiber nachgewiesen werden.
Repowering: Von Repowering spricht man, wenn eine PV-Anlage strukturell modernisiert wird. Hierbei werden neue, effizientere Solarmodule bzw. Wechselrichter verbaut, die aufgrund des technischen Fortschritts effizienter sind als die bisherige Hardware. Der dadurch entstehende, höhere Ertrag der kann dazu führen, dass sich ein Repowering alter Anlagen wirtschaftlich rechnet. Aber auch hier gilt, dass die Voraussetzung für ein Repowering ein nachzuweisender, struktureller Defekt der Anlage sein muss.
Verkauf: Auch ältere PV-Anlagen stellen für spezialisierte Investoren oft attraktive Investitionsobjekte dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn noch einige Jahre Anspruch auf die staatliche EEG-Vergütung besteht. Der Verkauf einer PV-Anlage ist daher auch zum Ende der EEG-Vergütung eine attraktive Option.
Spezialisierte digitale Marktplätze wie Milk the Sun unterstützen Verkäufer bei dem Prozess. Bei der Zusammenarbeit mit Marktplätzen profitieren die Verkäufer dabei sowohl mit Blick auf einen effizienten Ablauf, einen großen Pool potenzieller Investoren, sowie auch durch eine Beratung etwa mit Blick auf einen marktgerechten Wert der Anlage. Hiermit spielen Marktplätze, ebenso wie andere Vermittler, eine zentrale Rolle, wenn es dabei geht, einen passenden Käufer für eine Bestandsanlage zu finden.
Wenn Verkäufer den Marktwert Ihrer Anlage erhöhen wollen, können fällige Reparaturen oder auch ein Repowering noch vor dem Verkauf durchgeführt werden. Unter den richtigen Voraussetzungen lassen sich hierüber unter Umständen Wertsteigerungen erzielen. Hinzu kommt, dass hiermit sichergestellt werden kann, dass eine bestehenden PV-Anlage noch weitere Jahre sauberen und nachhaltigen Strom liefert und damit auch weiterhin zum Gelingen der Energiewende beiträgt.
Vor allem im Bereich landwirtschaftlicher Anlagen kann es sich zudem lohnen, die Fläche, auf der die alte PV-Anlage steht, zu verpachten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Anlage am Ort, und die Fläche im Besitz des Landwirts verbleibt. Dieses Modell ist bei gewerblichen Dachanlagen die Standardlösung.
Verkauf und Abbau der Anlage: Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anlage zum Verkauf mit Abbau anzubieten. Es müssen jedoch die Kosten für den Abbau, Transport und Wiederaufbau eingerechnet werden. Der Käufer kann auch in diesem Fall den Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Dauer der verbleibenden Laufzeit übernehmen.
Fazit
Betreiber gewerblicher PV-Anlagen stehen nach dem Auslaufen der staatlichen EEG-Vergütung eine Reihe von Optionen zur Weiterverwendung ihrer PV-Anlage zur Verfügung. Falls der Betreiber nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung nicht aktiv wird, wird der Strom auch weiterhin in das Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, wenn auch zu einem geringeren Vergütungssatz. Auch die Optimierung des Eigenkonsums des Stroms, ggf. in Verbindung mit einer (teilweisen) Vermarktung an der Strombörse, kann wirtschaftlich sehr interessant sein. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig einen Überblick über den technischen Zustand der Anlage zu verschaffen und – falls nötig – anfallende Reparaturen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch der Verkauf der Anlage, bzw. der abgebauten Komponenten, stellt eine Möglichkeit dar, falls man sich nicht weiter mit dieser beschäftigen möchte, oder finanzielle Mittel freimachen möchte.