Ausschreibungen: Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie gefordert

Ausschreibungen: Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie gefordert

Modell zu Ökostrom-Ausschreibungen: Ab dem 1. Januar 2015 soll der Bau großer Ökostrom-Anlagen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Bieter, die den Strom am günstigsten vermarkten werden, bekommen laut Ausschreibungsplan den Zuschlag. Greenpeace Energy steht diesem Ausschreibungsmodell allerdings kritisch gegenüber. Deutschlands größte Energiegenossenschaft fordert daher einen Wettbewerbsschutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte.

 

„Wir sehen Ausschreibungen grundsätzlich kritisch und glauben nicht daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten Kostensenkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. „Wenn die Ausschreibungen aber – wie im neuen EEG vorgesehen – demnächst für Anlagenbetreiber verpflichtend werden, dann muss darin ein expliziter Schutz für die Bürgerenergie festgeschrieben werden.“

Um besagte Bürgerenergie-Projekte zu schützen, fordert Greenpeace Energy ein genau definiertes Projekt-Kontingent, welches exklusiv für Bürgerinitiativen, Genossenschaften und Kommunen reserviert werden soll. Dadurch soll gewährleistet werden, dass kleine Anbieter im Wettbewerb mit großen und finanzkräftigen Ausschreibungsgegnern aus der Großindustrie nicht abgehängt werden.

 

Akteurs-Vielfalt bei Ausschreibungen gefährdet

Im Gegensatz zu kleinen Akteuren können große Anbieter ihre Planungsrisiken auf mehrere Projekte verteilen. Das bedeutet einen automatischen Nachteil für kleine Anbieter bedingt durch ein höheres Risiko. Sowohl die Schwierigkeit der Aufbringung des nötigen Risikokapitals als auch die Risiken eines Nicht-Zuschlags spielen dabei eine große Rolle. „Folge: die Akteurs-Vielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre gefährdet“, so Keiffenheim.

Um diesen Missstand bei den Ausschreibungen zu vermeiden, schlägt Greenpeace Energy die Implementierung eines neuen Segments in die aktuell zusammengestellten Ausschreibungsregeln für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. Dieses soll ausschließlich für kleine und regionale Akteure vorgesehen sein und beispielsweise ein Viertel aller geförderten Ausbauprojekte ausmachen.

 

Refinanzierungsfonds als Absicherung für kleine Anbieter

Eine weitere Forderung von Greenpeace Energy ist die Einführung eines „Refinanzierungsfonds“ als Absicherung für kleinere Anbieter. Dieser Fonds soll die entstandenen Kosten im Falle eines Nicht-Zuschlags abfedern. Als Basis dieses Fonds könnten Versicherungszahlungen der Ausschreibungs-Teilnehmer dienen, die sich nach der Größe der geplanten Anlagen richten.

Mit diesen Vorschlägen reagiert Greenpeace Energy auf die Eckpunkte zu dem Modell der Ausschreibungen der Bundesregierung. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter http://ots.de/I7AGv.

 

Quelle: Focus Online

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi