Was haben Betreiber von Photovoltaikanlagen mit dem EisMan zu tun? Lastgangmanagement im Bereich Solarstromerzeugung

Sauber, leise und eigentlich unspektakulär – so funktioniert die Erzeugung elektrischer Energie in Photovoltaikanlagen. Ist die Anlage fertig installiert und mit dem Netz verbunden, merkt man von der Stromerzeugung selbst nichts. Das ist einer der Vorteile von PV.

Sauber, leise und eigentlich unspektakulär - so funktioniert die Erzeugung elektrischer Energie in Photovoltaikanlagen. iStockphoto.com©Ulrich Knaupe

Allerdings kann ein Anlagenbetreiber mit bloßem Auge nicht erkennen, ob die Anlage auch tatsächlich gerade Strom in das Netz einspeist. Denn auch bei reibungslosem Betrieb kann es sein, dass der erzeugte Solarstrom nicht genutzt wird, wenn der Netzbetreiber die Anlage aus der Ferne drosselt. Das nennt sich Einspeisemanagement oder abgekürzt EisMan. Mit dem Einspeisemanagement soll die bestehende Netzinfrastruktur vor Überlastung geschützt werden, wenn bei hoher Sonneneinstrahlung oder auch starkem Wind viel Strom aus PV– und Windkraftanlagen zur Verfügung steht. Bis zur Anpassung der Netzinfrastruktur an die Erfordernisse der Energiewende sollen durch die Möglichkeit des punktuellen Abschaltens einzelner Anlagen die Versorgungssicherheit gewährleistet und Netzausfälle vermieden werden.

Die gesetzliche Grundlage zur Ausrüstung von PV-Anlagen mit einer Einspeise- oder Lastgangmanagementfunktion besteht seit dem 1. Januar 2012 auch für Anlagen unter 100 kWp Leistung. Neu installierte Anlagen müssen die Vorgaben des Paragrafen 6 des Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG )bereits ab diesem Zeitpunkt erfüllen, für Bestandsanlagen von 30 bis 100 kWp, die zwischen dem 1.1.2009 und dem 1.1.2012 installiert worden sind, besteht eine Übergangsfrist bis Jahresende 2013. Bis dahin müssen auch diese Anlagen entsprechend nachgerüstet werden.

Der im EEG verankerte Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energiequellen garantiert die Einspeisevergütung auch für den Fall, dass der Netzbetreiber den erzeugten Ökostrom nicht ins Netz aufnehmen kann – für den in der gedrosselten Anlage erzeugten Strom muss die gesetzlich vereinbarte Vergütung also dennoch vergütet werden. Der Energieversorger selbst ist nur dann verpflichtet, Abschaltungen oder Drosselungen zu melden, wenn er selbst Veränderungen oder Wartungen an seinem Netz vornimmt. Über Eingriffe zum Ziel der Netzentlastung werden die Betreiber von EEG-Anlagen nicht informiert.

Für Betreiber von PV-Anlagen kann eine Überwachung des Lastgangmanagements finanziell von großem Interesse sein Hierbei werden die Erträge im Anlagenmonitoring regelmäßig überwacht und die vom Energieversorger gezahlte Vergütung mit der errechneten Stromproduktionsmenge verglichen. Basis dafür sind die Anlagen- und die spezifischen meteorologischen Daten. Damit können Abschaltungszeiten der Anlage lückenlos nachgewiesen werden – eine wichtige Voraussetzung, um die Vergütungsausfälle gegenüber dem Energieversorger geltend zu machen.

Diese Eingriffe in den laufenden Betrieb von PV-Anlagen werden in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Der Zubau von Wind- und Solarkraftwerken sowie das Ausbleiben neuer Netztrassen und Alternativtechniken führen schon heute punktuell zu Mehrfachabschaltungen bestehender Kraftwerke. Weitere Drosselungen auf lokaler Ebene liegen in den Mechanismen der angrenzenden europäischen Nachbarländer begründet, das „Abwandern“ deutschen Ökostroms in deren Transportnetze zu verhindern.

Um zu erfahren, ob ihre Anlage von Vergütungsausfällen betroffen sein kann und um weitere Fragen zum Lastgangsmanagement beantwortet zu kriegen, kontaktieren Sie uns unter info(at)milkthesun.com. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

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