Solarmodule unterliegen ab sofort der Registrierungspflicht
Solarmodule sind im Rahmen des neuen Elektrogesetzes ab sofort registrierungspflichtig. Das hat nicht nur für Hersteller von PV-Modulen Konsequenzen, sondern unter Umständen auch für Handwerker und private Vertreiber von Modulen. Ein Infopapier vom BSW-Solar gibt Aufklärung darüber, wer sofort handeln sollte und was dabei zu beachten ist.
Seit dem 01. Februar 2016 fallen auch Solarmodule unter das im Oktober 2015 erneuerte Elektrogesetz (ElektroG2). Das hat vor allem Auswirkungen für Hersteller und „Erstinverkehrbringer“ (Importeure) von PV-Modulen. Sie sind ab sofort für die Registrierung neuer Solarmodule bei der Gemeinsamen Stelle (Stiftung EAR) verantwortlich. Ihnen drohen hohe Strafen, wenn sie Solarmodule verkaufen oder gar nur zum Verkauf anbieten, die über keine deutsche WEEE-Registrierungsnummer verfügen.
Auch Handwerker und Händler können betroffen sein
Doch Vorsicht ist geboten, denn auch Handwerker und Händler können betroffen sein! Über die sogenannte Vertreiberregel werden Handwerker und kleine, private Händler selbst zum „Hersteller“, wenn sie Solarmodule von registrierten und/oder nicht registrierten Herstellern verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Und aktuell haben lediglich 25 Hersteller von PV-Modulen die Registrierung bei der Stiftung EAR geschafft. Es gilt also aufzupassen und den Überblick zu behalten. Zur Sicherheit gibt es auf der Internetseite der Stiftung EAR eine Auflistung der bislang registrierten Hersteller und Erstinverkehrbringer. (https://www.stiftung-ear.de)
Infopapier für das Solarhandwerk
Zur endgültigen Sicherheit hat der BSW-Solar ein Infopapier mit den wesentlichen Fakten für das Solarhandwerk erstellt. Es behandelt unter anderem, wer sofort handeln muss und was es alles zu beachten gilt.
Das Infopapier des BSW-Solar kann hier kostenfrei heruntergeladen werden: Infopapier für das Solarhandwerk
Titelbild: Otmar Smit/shutterstock