Solaranlagen Insolvenzverwertung: worauf es ankommt!
Die kontinuierlich steigende Anzahl an Solaranlagen und deren zunehmende Lebensdauer führen dazu, dass auch die Anzahl der Insolvenzen in diesem Bereich kontinuierlich zunehmen.Um den maximalen Verwertungserlös erzielen zu können, ist es wichtig die Vermarktungschancen richtig zu beurteilen und einen guten Zugang zu möglichen Investoren zu haben. Milk the Sun bietet seit Jahren einen professionellen Rundumservice für Insolvenzverwalter für die Solaranlagen Insolvenzverwertung.
Ausgangssituation
Seit fast 20 Jahren werden in Deutschland Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer staatlich gesicherten Vergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) errichtet.
Mehr als die Hälfte dieser knapp 2 Millionen Anlagen wurde auf den Dächern von Einfamilienhäusern installiert. Bei diesen Photovoltaikanlagen sind in der Regel die Hauseigentümer auch die Eigentümer der Photovoltaikanlagen.
Vor allem größere PV-Anlagen ab 30 KWp bis hin zu Multimegawatt-Anlagen werden oftmals in eigenen Betreibergesellschaften geführt, die auf gepachteten Dach- oder Freiflächen oder auf eigenem Grund- und Boden betrieben werden.
Diese Investitionen, die beispielsweise von Privatpersonen, Betreibergemeinschaften, Energiegenossenschaften, Family Offices, Energieversorgern oder Kapitalanlagegesellschaften betrieben werden, gelten aufgrund der über 20 Jahre staatlich garantierten festen Einspeisevergütung als sehr sicher.
Die Höhe der Einspeisevergütung, die sich aus den jeweiligen Regelungen des EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Inbetriebnahme Datum), in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und der Unterscheidung zwischen Dach- und Freifläche und weiterer Unterscheidungen in der Vornutzung des Grundstücks (Ackerfläche, Gewerbegebiet, Konversionsfläche o.a.) ergibt, ist für 20 Jahre plus der Restmonate des ersten Inbetriebnahme Jahres garantiert und wird in EURO je ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (€/KWh) angegeben.
Dieser feste Vergütungssatz wird mit den produzierten Kilowattstunden (KWh) der PV-Anlage multipliziert, sodass sich daraus der Umsatz der PV-Anlage ermitteln lässt. Der Umsatz einer PV-Anlage sollte bei guter Wartung über die Jahre relativ stabil sein, da sich sonnenreiche und eher sonnenschwache Jahre eines Standorts über den Lebenszeitraum ausgleichen sollten.
Unterjährig differieren die monatlichen Erträge jedoch sehr deutlich, da naturgemäß im Winter wenige Sonnenstunde anfallen, als in den Sommermonaten.
Aus den Umsatzerlösen müssen die laufenden Kosten der PV-Anlage, wie beispielsweise Pachtzahlungen für die Fläche, Versicherungskosten, Direktvermarktungskosten, Kosten für die lfd. technische Betriebsführung, Kosten für den Steuerberater, etwaige Finanzierungskosten und natürlich die lfd. Steuern bezahlt werden. Die verbleibenden Überschüsse sollten die Investition wieder einspielen und für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sorgen.
Die gut kalkulierbare Erlös- und Kostensituation einer PV-Anlage machen es Banken sehr einfach diese zu finanzieren. Die übliche Fremdkapitalanteil einer Projektfinanzierung (Non-Recourse-Finanzierung) liegt bei ca. 80-90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten.
Gründe für Insolvenzen von Solaranlagen
Auch wenn man davon ausgehen kann, dass Investments in PV-Anlagen über die gesamte Laufzeit mit einem sehr überschaubaren Risiko verbunden sind, so gibt es auch hier Umstände, die zu einer Insolvenz führen können. Nachfolgend werden exemplarisch ein paar Insolvenzszenarien dargestellt:
Insolvenz in der Bauphase:
Jede PV-Anlage kann aus Ihren zukünftigen Erlösen nur eine gewisse Investitionssumme bedienen. Sollten in der Bauphase die Baukosten beispielsweise durch die Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens oder nicht kalkulierte Kosten, wie eine schwierige Netzanschlusssituation, steigen, dann kann der Betrieb der PV-Anlage unter Umständen nicht mehr wirtschaftlich erfolgen.
Insolvenz durch technische Probleme
Wenn durch Mängel beim Bau, durch den Einsatz schlechter oder falscher Komponenten oder durch keine bzw. schlechte Wartung die Leistung der PV-Anlage so stark abnimmt, dass die Erlöse nicht mehr die laufenden Kosten und den Kapitaldienst decken, droht ebenfalls die Zahlungsunfähigkeit. Dies insbesondere dann, wenn man keine oder nur schwerlich Ansprüche gegen den Errichter oder Servicedienstleister geltend machen kann.
Insolvenz durch Wegfall Vergütungskriterien
Sollte sich im Rahmen einer Prüfung der Vergütungsfähigkeit seitens des Energieversorgers bzw. Netzbetreibers herausstellen, dass die PV-Anlage nicht die jeweiligen Vergütungskriterien, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegolten haben, erfüllt, kann der garantieret Vergütungsanspruch aberkannt werden und bereits gezahlte Vergütungen müssen ggf. zurückgezahlt werden.
Insolvenz durch Liquiditätsthemen
Die Insolvenz kann auch bei technisch gut laufenden PV-Anlagen drohen, wenn beispielsweise Liquiditätsengpässe aufgrund fehlender Rücklagenbildung bei Steuersparmodellen oder für Reparaturen entstehen.
Wertermittlung der insolventen Solaranlage
Der Wert einer PV-Anlage lässt sich auf Basis des Sachwertes oder des Ertragswertes ermitteln. Welchen Wert man ansetzt hängt im Wesentlichen von der Vergütungsfähigkeit der betroffenen Anlage ab.
Sachwert
Der sogenannte Sachwert einer PV-Anlage gibt den Verkaufswert der verbauten Komponenten wieder. Dieser spielt in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle und kommt meistens nur dann zum Tragen, wenn die PV-Anlage weder am aktuellen noch an einem anderen Standort vergütungsfähig ist.
Auf Grund des starken Preisverfalls bei gleichzeitiger Leistungssteigerung bei neuen Modulen und Wechselrichtern in den letzten Jahren ist der Weiterverkauf gebrauchter Komponenten, gerade wenn es um größere Stückzahlen geht, sehr schwierig und nur mit erheblichen Abschlägen zu realisieren.
Ertragswert
Den tatsächlichen Wert einer PV-Anlage spiegelt deren Ertragswert wieder. Dieser Wert beschreibt, welche Überschüsse (Einnahmen minus Ausgaben) über die verbleibende Restlaufzeit erwirtschaftet werden. Dabei werden die saldierten Überschüsse mit einem Abzinsungsfaktor zum Barwert abgezinst.
Die Einnahmenseite ist bei angenommener guter Wartung kaum zu beeinflussen, da diese aus der fixen EEG-Vergütung, der fixen Anlagengröße (in Kilowattpeak) und dem spezifischen Ertrag (in Kilowattstunden je Kilowattpeak) resultiert:
Jährlicher Ertrag in € = Anlagengröße (KWp) x Einspeisevergütung (€-Cent/KWh) x spezifischer Ertrag (KWh/KWp)
Der spezifische Ertrag einer PV-Anlage wird auf Basis eines langjährigen Mittels an Wetterdaten an einem bestimmten Standort und der Ausrichtung der Module ermittelt. Der tatsächliche Ertrag kann jedoch je nach Jahr schwanken. Zudem unterliegen die Module einer laufenden Degradation (Leistungsverlust), der im Durchschnitt 0,3 – 2 % im Jahr betragen kann.
Die Ausgabenseite einer PV-Anlage kann dagegen vom Betreiber sehr aktiv beeinflusst werden. Zu den typischen Ausgaben einer PV-Anlage gehören die Pachtkosten, die in der Regel über die gesamte Laufzeit fix oder fix an die Einnahmenseite der Anlage gekoppelt sind. Auch am Eigenstrombezug der PV-Anlage lässt sich wenig optimieren.
Hingegen bieten Versicherungskosten, Kosten für die technische Betriebsführung (Monitoring, Wartung, Inspektion und Reinigung) und die Kosten für die kaufmännische Betriebsführung (Buchführung, Steuern, Jahresabschlusskosten) immer Möglichkeiten zur Optimierung und damit der Erhöhung der Überschüsse. Erhöhte Überschüsse ergeben dann einen höheren Wert der PV-Anlage.
Um den fairen Wert einer PV-Anlage zu ermitteln, werden die jeweiligen jährliche abdiskontierten Überschüsse bis zum Ende der EEG-Vergütungszeit summiert. Der Diskontierungszinssatz orientiert sich an einem möglichen Wiederanlagezinssatz für ein vergleichbares Investment.
Sollte eine PV-Freiflächenanlage auf einem eigenen Grundstück stehen, so entfallen die Pachtkosten und der Bodenrichtwert des Grundstücks ist zum Ertragswert der PV-Anlage zu addieren.
Werterhöhend können weitere Überschüsse nach der EEG-Laufzeit gewertet werden, wenn es hier eine entsprechende Meinung des Erwerbers über die zukünftigen Erträge und Kosten und damit erwarteter Gewinne gibt.
Abschläge
Oftmals werden bei der Ermittlung des Wertes einer PV-Anlage Abschläge vom Kaufpreis vorgenommen, wenn
- Reparatur- bzw. Investitionsrückstände bestehen, die die Leistungsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen,
- Kosten für den Umzug der PV-Anlage an einen anderen Standort entstehen,
- aufgrund der grundbuchlichen Situation keine erstrangigen Dienstbarkeiten (Nutzungsrechte) für den Erwerber eingetragen werden können,
- seitens des Insolvenzverwalters keine üblichen Verkäufergarantien gegeben werden und
- die PV-Anlage nicht als Projektfinanzierung finanziert werden kann.
Ansätze zur Solaranlagen Insolvenzverwertung
Je nach Ausgangssituation können unterschiedlichste Verwertungsansätze zur Optimierung des Verwertungserlöses der insolventen PV-Anlage genutzt werden.
Optimale Insolvenzverwertungs-Situation
Im optimalen Fall kann die PV-Anlage am gleichen Standort mit einer festen Vergütung weiterbetrieben werden. Hier kommt der Ertragswert mit entsprechenden Abschlägen zum Tragen.
Verwertung als Umzugsanlage (Abbauanlage)
Wenn die PV-Anlage nicht am selben Standort weiterbetrieben werden kann, dann kann diese Anlage an einen neuen Standort umgezogen werden. Diese Umzugsanlage behält ihren Vergütungsanspruch, so dass vom Ertragswert die Kosten für den Abbau, den Transport und den Wiederaufbau inklusive neuer Komponenten abgezogen werden müssen. Bei der Ertragswertermittlung müssen ebenfalls die neuen Kosten für die dann gültige Pacht berücksichtigt werden. Standortspezfische Unterschiede, wie regionale Sonneneintsrahlung und / oder Ausrichtung der Module können durch Mehr- oder Mindererträge ebenfalls den Wert beeinflussen.
Verwertung als Repowering-Anlage
Sollten die Erträge der Module in den vorgenannten Beispielen durch Degradation oder Defekte deutlich unter den zu erwartenden Werten liegen, dann ist zu prüfen, ob ein Repowering möglich ist. Das heißt, die defekten Module können gegen neue Module getauscht werden und behalten ihren vollen Vergütungsanspruch. Den Kosten des Modultausch stehen dann höhere Erträge der neuen Module gegenüber. Da die Leistungsdichte neuer moderner Module deutlich höher ist als bei alten Modulen, kann durch das Repowering Dach- oder Grundstücksfläche eingespart werden, die wiederum für eine Anlagenerweiterung genutzt werden könnte.
Insolvenzverwertung der Komponenten
Sollte weder der Weiterbetrieb noch der Umzug der PV-Anlage möglich sein, können lediglich die Komponenten verkauft werden, wobei der Verkaufserlös, die Kosten für den eventuellen Rückbau und Transport übersteigen müssen.
Verwertung der Flächen
Ebenfalls ist es möglich, Dach- und Freiflächen, die sich für den Betrieb von PV-Anlagen eignen, aber nicht nach den Regelungen des EEG vergütungsfähig sind, zu verwerten, da gerade bei Freiflächen zunehmend die Möglichkeit besteht, diese Flächen für PV-Anlagen zu nutzen, die auch ohne Förderung wirtschaftlich betrieben werden können.
Milk the Sun als optimaler Insolvenzverwerter für Solaranlagen
Milk the Sun ist seit 2012 als weltgrößter Online-Marktplatz ausschließlich im Bereich Handel mit gewerblichen Photovoltaikanlagen jeder Größe tätig. Das Expertenteam verfügt über eine langjährige Expertise zur Bewertung und zum Verkauf von PV-Anlagen und hat Zugang zu tausenden geprüften Investoren, die aktiv in PV-Anlagen investieren.
Folgende kostenlose Dienstleistung bietet Milk the Sun für Insolvenzverwaltern:
- Erstbewertung und Preisbestimmung der insolventen PV-Anlage
- Online-Datenraum zur einfachen und zeitsparenden Bereitstellung der vorhandenen Dokumente für die vorgeprüfte Investoren
- Kostenlose Vermarktung der PV-Anlage an spezielle Investorengruppen, die für die jeweilige Verwertungsart und PV-Anlagengröße vorgefiltert werden
- Erstkommunikation und Betreuung der Interessenten bis zur Angebotsabgabe
Im Erfolgsfall, d.h. bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion, erhält Milk the Sun eine Erfolgsprovision vom Käufer, die deutlich geringer ist, als diese von herkömmlichen Insolvenzverwertern verlangt wird. Diese bemisst sich ausschließlich an der Leistung der PV-Anlage und nicht am Verkaufspreis.
Bei weiteren Fragen oder konkreten Anfragen kontaktieren Sie uns einfach: insolvenzverwertung@milkthesun.com