PV-Ausschreibungen: „Neue Chancen für eine Vielzahl von Projekten“

PV-Ausschreibungen: „Neue Chancen für eine Vielzahl von Projekten“

Anfang November hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den ersten Referentenentwurf zu den anstehenden PV-Ausschreibungen veröffentlicht. 2015 sollen die Pilotausschreibungen beginnen. Durch ein solches Ausschreibungsverfahren entstehen „neue Chancen für eine Vielzahl von Projekten“, analysiert Dr. Florian Valentin, Rechtsanwalt und Partner bei von Bredow Valentin mit Spezialisierung im Energierecht und im Recht der Erneuerbaren Energien, die Neuerung im Rahmen des EEG 2014. Optimierungsbedarf sieht Dr. Valentin an der ein oder anderen Stelle dennoch…

 

Milk the Sun: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den ersten Referentenentwurf zu den Anfang 2015 startenden Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Wo sehen Sie Chancen und Risiken bei festgelegten Ausschreibungsverfahren wie diesem?

PV-Ausschreibungen

„Kleine Unternehmen und Bürgerenergieprojekte werden […] gegenüber größeren Unternehmen immer den Nachteil haben, dass sie nicht ohne Weiteres riskieren können, die für die Vorbereitung der Teilnahme anfallenden Kosten „aufs Spiel zu setzen“.“
-Dr. Florian Valentin

Dr. Valentin: Die Pilotausschreibung bietet zunächst neue Chancen zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. Die restriktiven Flächenanforderungen des EEG 2012 und des EEG 2014 haben dazu geführt, dass der Ausbau der Photovoltaik in diesem Segment zum Erliegen gekommen ist. Der Referentenentwurf beinhaltet insoweit einige Lichtblicke. Sehr zu begrüßen ist aus Sicht von Projektentwicklern und Investoren insbesondere, dass die Beschränkungen der Flächen nunmehr offenbar wegfallen sollen. Hierdurch entstehen neue Chancen für eine Vielzahl von Projekten. Die Sicherheit in Höhe von 4 Euro je kW und auch der Höchstpreis bleiben zudem hinter einigen Befürchtungen deutlich zurück. Aktuell liegt der anzulegende Wert für Dachflächen bis 1 MW bei 11,38 Cent je kWh.

Das Risiko, dass die PV-Ausschreibungen gänzlich zum Misserfolg werden und sich nur wenige Anbieter beteiligen, dürfte durch dieses Design ausgeschlossen sein. Ein generelles Risiko bei Ausschreibungen, das auch hier nicht ausgeschlossen ist, besteht in der strukturellen Bevorzugung derjenigen Unternehmen, die es sich leisten können, die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung und für die Projektentwicklung riskieren zu können. Das sind in der Regel größere Unternehmen.

 

Milk the Sun: Die Politik hat die Energiewende zu Recht und aus notwendigen Gründen ins Leben gerufen – doch die Bürger sind diejenigen, die diese tragen müssen. Die dezentrale Energiewende mit vielen kleinen Bürgerprojekten ist eine der dicksten Standsäulen der Energiewende. Werden diese kleinen Projekte mit direkter Bürgerbeteiligung bei solchen Ausschreibungsverfahren nicht benachteiligt?

Dr. Valentin: Ziel des Verordnungsgebers ist es offensichtlich, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Projekte an den PV-Ausschreibungen teilnehmen: Der erste Verordnungsentwurf enthält keine Beschränkung hinsichtlich der nutzbaren Flächen. Der Höchstpreis ist mit über 11 ct/kWh ausreichend hoch angesetzt. Auch die Sicherheit, die am Anfang erbracht werden muss, ist mit 4 Euro je kW auch für kleinere Projekte bezahlbar. Durch die Öffnung der Flächen dürfte es zu einem ausreichenden Wettbewerb der Bieter kommen. Der Vorschlag einer maximalen Projektgröße von nur 10 MW hat größere Projektentwickler überrascht und dort erhebliche Kritik hervorgerufen. Diese Absenkung kann dazu führen, dass die Teilnahme an den Ausschreibungen für große Unternehmen weniger attraktiv wird.

Nichtsdestotrotz werden kleine Unternehmen und Bürgerenergieprojekte – unseres Erachtens egal bei welcher Ausgestaltung der PV-Ausschreibungen – gegenüber größeren Unternehmen immer den Nachteil haben, dass sie nicht ohne Weiteres riskieren können, die für die Vorbereitung der Teilnahme anfallenden Kosten „aufs Spiel zu setzen“. Daher wäre ein Segment für solche Projekte sicher sinnvoll gewesen. Es bleibt abzuwarten, welche Projekte letztendlich den Zuschlag erhalten und ob es zu einer signifikanten Verschiebung der Akteursstruktur kommen wird. Wichtig ist insoweit, dass die Ergebnisse tatsächlich mit offenem Ausgang evaluiert werden.

 

„Der erste Verordnungsentwurf [der PV-Ausschreibungen] sieht […] vor, dass ein Gebot auch schon ab einer Projektgröße von 100 kW möglich ist. Damit ist die Tür auch für kleinere, dem Wesen des Crowdfunding eher entsprechende Projekte geöffnet.“

 

Milk the Sun: Ein zukunftsweisender Trend in der Photovoltaik-Finanzierung ist seit diesem Jahr das Solar-Crowdfunding. Sehen Sie Chancen für Crowdfunding-Projekte, bei Ausschreibungsverfahren in der geplanten Größenordnung von 10 MW mitzuwirken?

Dr. Valentin: 10 MW sollen ja die Maximalgröße für teilnehmende Projekte darstellen. Der erste Verordnungsentwurf sieht jedoch vor, dass ein Gebot auch schon ab einer Projektgröße von 100 kW möglich ist. Damit ist die Tür auch für kleinere, dem Wesen des Crowdfunding eher entsprechende Projekte geöffnet.

Schwierigkeiten für Crowdfunding-Projekte können sich allerdings daraus ergeben, dass die Projektentwicklung bis zu einem bestimmten Punkt sowie die Sicherheitsleistung zur Teilnahme am Bieterverfahren bereits zu einem Zeitpunkt vorfinanziert werden müssen, zu dem noch gänzlich ungewiss ist, ob man letztlich den Zuschlag erhält.

 

Milk the Sun: Zum Schluss bitten wir Sie um einen kleinen Ausblick: Im Laufe des nächsten Jahres plant die Regierung, auch Bieter mit Projekten an Standorten im Ausland an Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu lassen. Wie könnten Sie sich einen zukünftigen Photovoltaik-Markt in Deutschland unter allen diesen besprochenen Voraussetzungen vorstellen?

Dr. Valentin: Die Beteiligung ausländischer Investoren ist noch nicht Gegenstand des ersten Entwurfs der Freiflächenausschreibungsverordnung. Wir sehen hier noch eine Reihe rechtlicher Hindernisse, die zu überwinden sind. Insbesondere erscheint es durchaus schwierig, die hierfür erforderlichen völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsverträge innerhalb kürzerer Zeit zum Abschluss zu bringen. Es wird sich auch erst zeigen müssen, inwieweit die anderen EU-Staaten bereit sein werden, ihre Fördersysteme für Anlagenbetreiber aus Deutschland zu öffnen. Bis zu einem einheitlichen Fördersystem – erklärtes Ziel der EU – ist es noch ein weiter Weg. Dabei bleibt doch anzuzweifeln, dass die Vereinheitlichung der Fördermechanismen auf der Basis von Ausschreibungsmodellen auch ein volkswirtschaftlich sinnvoller Weg ist.

Wir danken Herrn Dr. Valentin für das Interview.

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Dr. Florian Valentin ist seit August 2008 als Rechtsanwalt spezialisiert im Energierecht und im Recht der Erneuerbaren Energien tätig, seit 1. August 2012 als Partner bei von Bredow Valentin. Er berät Anlagenhersteller und -betreiber, Projektentwickler, Energieversorgungsunternehmen und Energiehändler zu allen Rechtsfragen rund um Erneuerbare Energien. Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Florian Valentin liegen neben der Gestaltung und Prüfung von Direktvermarktungsverträgen in der rechtlichen Begleitung des Kaufs, Verkaufs und der Finanzierung von EEG-Anlagen.

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