PV-Ausschreibung: Erste Zuschläge 2017 liegen bei 6,58 Cent/kWh

PV-Ausschreibung: Erste Zuschläge 2017 liegen bei 6,58 Cent/kWh

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten PV-Ausschreibung 2017 veröffentlicht. Diese zeigen auf, dass die bezuschlagten Gebote zwar immer weiter sinken, das Ausschreibungsvolumen aber durchaus verdoppelt werden könnte. 

 

Die Bundesnetzagentur hat in der ersten PV-Ausschreibung 2017 für Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 200 Megawatt bezuschlagt. Neun Zuschläge davon gingen an Projekte, die auf baulichen Anlagen errichtet werden sollen und die erstmals an den Ausschreibungen teilnahmen. „Das ausgeschriebene Volumen hätte nach der eingereichten Gebotsmenge doppelt vergeben werden können. Der Wettbewerb ist weiterhin erfreulich hoch“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

 

Zuschlagswert erneut gesunken

Der durchschnittliche Zuschlagswert für die Vergütung von Solarstrom liegt bei 6,58 Cent/kWh und ist damit im Vergleich zur Vorrunde (6,90 Cent/kWh) erneut gesunken. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, lag mit 6,75 Cent/kWh leicht unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Der niedrigste Gebotswert lag bei 6,00 Cent/kWh. Die Zuschläge gingen auch diesmal ausschließlich an juristische Personen.

In den Pilotausschreibungen 2015 lagen die Zuschläge für Gebote noch zwischen 9,17 Cent/kWh  und 8,00 Cent/kWh. Seither hält dieser Negativtrend weiter an, weshalb Kritiker schon oft von fehlender Wirtschaftlichkeit bezuschlagter Projekte sprachen. Die Bundesregierung beschreibt diesen Trend allerdings als Indiz für die Effizienz der PV-Ausschreibung.

 

Wenige Ausschlüsse von Bietern bei PV-Ausschreibung

In der PV-Ausschreibung waren insgesamt 97 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 488 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war damit erneut deutlich überzeichnet. Es mussten nur neun Gebote ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Die erfolgreichen Bieter müssen nun bis zum 27. Februar 2017 die finanzielle Zweitsicherheit stellen.

Weitere Informationen zur ersten PV-Ausschreibung 2017 werden in Kürze von der Bundesnetzagentur hier zusammengestellt.

 

Schon gewusst?

Eine PV-Ausschreibung unterliegt einer Menge teils undurchsichtiger Vorschriften. Es gibt aber auch viele Ausnahmen. Wir haben 7 Sonderregelungen zusammengetragen, die nicht aktiv kommuniziert wurden und stehen mit hilfreichen Tipps zur Seite.

Hier geht es zum Artikel.

 

Titelbild: underworld/shutterstock

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