Die beschönigten Ergebnisse der Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen
Das Jahr 2015 war ein Jahr der Experimente für die Zukunft des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland. In drei Pilotausschreibungen hat die Bundesregierungen Erfahrungen – insbesondere mit Blick auf die Ermittlung der finanziellen Förderungen von Erneuerbaren Energien – gesammelt. Die Ergebnisse hat sie nun zusammengetragen – und an vielen Stellen beschönigt.
Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland über Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden. Die Ziele:
- Begrenzung der Kosten
- Planvolle Steuerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien durch technologiespezifische Ausbaupfade
Ausschreibungen sollen ermöglichen, die Förderhöhe im Wettbewerb objektiv, transparent und diskriminierungsfrei zu ermitteln und so die Ausbauziele kostengünstig zu erreichen. Dafür hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr drei Pilotausschreibungsrunden im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt und ist mit folgenden Ergebnissen an die Öffentlichkeit getreten:
- Alle drei Ausschreibungsrunden seien mit einer hohen Wettbewerbsintensität gekennzeichnet
- Das Preisniveau sei von Runde zu Runde gesunken, was ein Indiz für die Effizient des Ausschreibungsverfahrens sei
- In allen Runden haben Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen
- Auch Gebote von einer GbR sowie natürliche Personen und Genossenschaften haben Zuschläge bekommen
- Bis Dezember 2015 seien von den Gewinnern noch keine Förderberechtigungsanträge gestellt worden
Die zu positiv ausfallende Bewertung der Akteursvielfalt
Laut Bericht der Bundesregierung haben sich in den bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden Bieter verschiedenster Rechtsformen – von natürlichen Personen bis zu Aktiengesellschaften – mit gültigen Geboten beteiligt. Auf diese Weise suggeriert die Regierung eine Akteursvielfalt, die zwar gewissermaßen besteht, allerdings keine Zeichen der Gerechtigkeit aufweist. So waren beispielsweise Gebote der Rechtsformen GmbH und GmbH und Co. KG am häufigsten erfolgreich. Lediglich in der zweiten Ausschreibungsrunde wurde ein Gebot einer GbR bezuschlagt – in der dritten Runde vereinzelt auch natürliche Personen und Genossenschaften.
Diese Zahlen beweisen, dass eine gegebene Akteursvielfalt in keinster Weise eine Chancengleichheit darstellt. Letztere ist nämlich aufgrund der finanziellen Voraussetzung kleinerer Akteure nicht gegeben.
Kosteneffizienz durch niedrige Gebote
Vor allem die Kosteneffizienz spielt für die Ausschreibungen eine große Rolle, denn nur so kann die Begrenzung der Ausbaukosten eingehalten werden. Ein Anhaltspunkt für die Kosteneffizienz ist die Höhe der bezuschlagten Förderung im Vergleich zur administrativen Förderhöhe.
In der ersten Runde lag der mittlere Zuschlagswert von 9,17 Cent/kWh noch rund 0,3 Cent über der zu diesem Zeitpunkt theoretischen Einspeisevergütung nach dem EEG, der Mittelwert der zweiten Runde lag mit 8,49 Cent/kWh am unteren Rand des EEG-Vergütungsbereichs. In der dritten Runde lag der Zuschlagswert mit 8,00 Cent/kWh sogar unterhalb der zu diesem Zeitpunkt theoretischen Einspeisevergütung.
„Es kann festgestellt werden, dass das Preisniveau von Runde zu Runde gesunken ist; dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens“, so der Bericht der Bundesregierung.
Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit
Der Abwärtstrend der Zuschläge spiegelt in der Tat eine Kosteneffizienz durch die Ausschreibungen wieder. Allerdings kommt durch die niedrigen Förderzuschläge eine ganz andere Frage zutage: Ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Projekten mit immer niedrigeren Förderungen überhaupt noch möglich? Laut Aussagen der Bundesnetzagentur zweifeln viele Teilnehmer daran.
Ein paar Zweifel bleiben
Wirtschaftlich scheinen Ausschreibungsverfahren für die Förderung Erneuerbarer Energien durchaus Sinn zu ergeben – zumindest aus Sicht der Bundesregierung. Ob bezuschlagte Projekte aufgrund der so gering wie möglich ausfallenden Förderungen wirklich wirtschaftlich betrieben werden können, bleibt abzuwarten. Diese Frage scheinen sich vorerst auch die Gewinnern der einzelnen Ausschreibungsrunden zu stellen. Bis Anfang Dezember 2015 wurden noch keine Förderberechtigungsanträge bei der Bundesnetzagentur gestellt – und diese sind Voraussetzung für den Betrieb der PV-Anlagen. Zwar haben die erfolgreichen Bieter eine hohe Wahrscheinlichkeit der Realisierung ihrer Projekte angegeben. Sie planen, die meisten Gebote noch im ersten Jahr nach dem Zuschlag zu realisieren.
Aufgrund der im Verfahren eingeräumten Umsetzungsfrist von zwei Jahren bis zur Inbetriebnahme kann zu den letztendlichen Realisierungsquoten aber noch keine relevante Einschätzung getroffen werden. Und auch nach eigenen Angaben der Bundesnetzagentur sei es noch zu früh, um den Erfolg der Ausschreibungen abschließend zu beurteilen.
Quelle: Stellungnahme der Bundesregierung
Titelbild: Rob Hyrons/shutterstock