Eckpunkte zu übergreifendem Ausschreibungsdesign veröffentlicht – Kritik aus der Branche nimmt zu

Eckpunkte zu übergreifendem Ausschreibungsdesign veröffentlicht – Kritik aus der Branche nimmt zu

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, auf dessen Grundlage die Zukunft der Ausschreibungen für alle Erneuerbaren Energieanlagen diskutiert werden soll. Dabei gibt es vorteilhafte Ausnahmen für die Photovoltaik – die Kritik aus der Branche ist dennoch groß. Ausschreibungen seien kein geeignetes Instrument zur Förderung von Erneuerbaren Energien.

 

Seit Beginn dieses Jahres laufen die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Nun hat das BMWi ein Eckpunktepapier veröffentlich, welches das Ausschreibungsverfahren für alle anderen Formen der Erneuerbaren Energien regeln soll. Im Vordergrund steht dabei die Verfolgung von drei Hauptzielen: Die Einhaltung des Ausbaukorridors, die Förderung des Wettbewerbs und die Beschränkung von Kosten, sowie die Erhaltung der Akteursvielfalt.

„Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im EEG 2014 gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet“, erläutert Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium die Thematik.

 

Verschiedene Ausschreibungsmodelle & wichtige Ausnahmen für Photovoltaik

Zur Einhaltung der Ziele setzt das BMWi auf verschiedene Ausschreibungsmodelle für die verschiedenen Technologien. „Ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See soll anders aussehen als für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden“, erklärte das BMWi. Im Fokus stehen dabei on- und off-shore Windkraftanlagen sowie die Ganzheit der Photovoltaikanlagen.

Bezüglich der Photovoltaik sollen in einem ersten Schritt die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsverfahren evaluiert und angepasst werden. In diesem Rahmen plant das BMWi auch, in Zukunft PV-Anlagen auf baulichen Anlagen (Deponien, versiegelte Flächen) ab einer Leistung von 1 Megawatt auszuschreiben. So soll der Wettbewerb weiter angekurbelt werden.

Darüber hinaus soll es ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren für solare Dachanlagen ab 1 MW Leistung geben. Dachanlagen bis zu einer Größe von 1 MW sollen weiterhin nach den geltenden EEG-Regelungen vergütet und von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Diese Ausnahme ist wichtig, da ausgeschriebene Anlagen nicht für den Eigenverbrauch berechtigt sind. Gerade Photovoltaikanlagen unter 1 MW Größe werden zu einem Großteil für den Eigenverbrauch errichtet. Diese wichtige Säule der Energiewende wird somit aufrecht erhalten.

„Der Eigenverbrauch hat für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung unter 1 MW eine sehr hohe Bedeutung und ist ein wesentlicher Grund für den Bau dieser Anlagen. Ein Verbot des Eigenverbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung würde den derzeit im Segment der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu beobachtenden Markteinbruch voraussichtlich noch verstärken, da mit dem Eigenverbrauch ein wesentlicher Treiber für den Bau dieser Anlagen wegfallen würde. Die Zulassung des Eigenverbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung wäre hingegen problematisch, da der Eigenverbrauch den Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung stark verzerren würde“, so der Wortlaut des Eckpunktepapiers.

 

BSW-Solar begrüßt die Bagatellgrenze für Photovoltaik, fordert aber Nachbesserungen

„Die Bundesregierung hat zurecht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so“, erfreut sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Allerdings fordert der BSW-Solar eine schnelle Nachjustierung des Degressionsmechanismus für die Einspeisevergütung. Diese führe auf lange Sicht zu einer Unterförderung von PV-Anlagen. Auch die Belastung des Eigenverbrauchs mit der „Sonnensteuer“ hemme das Wachstum des Photovoltaik-Marktes signifikant. Diese Belastung muss laut BSW-Solar wieder entfernt werden, ebenso wie die Einschränkung in den zukünftigen Ausschreibungen, Solaranlagen über 1 MW Leistung nicht für den Eigenverbrauch zu autorisieren.

 

BEE: „Ausschreibungen sind ein Schritt zurück“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) betitelt die Marschroute zu einem finalen Ausschreibungsverfahren nach wie vor als „ein Experiment“. Erfahrungen im Ausland seien bislang überwiegend negativ, was auch für Deutschland ein gewisses Risiko bedeute, ärgert sich BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Mit dem Instrument Ausschreibungen macht die Politik nun den Schritt zurück. Deutschland wird zum Labor. Wenn die Experimentierphase vorbei ist, haben wir vielleicht einige Erfahrungen gemacht. Bis dahin werden aber kleine Bürgerenergieunternehmen, die in ihren Regionen für Akzeptanz sorgen, aus dem Markt verdrängt“, so Falk weiter. Er befürchtet zudem, dass durch die Ausschreibungen auch der Ausbau der Windenergie ins Stocken geraten könne, so wie es bei der Photovoltaik der Fall sei.

 

„Grüne“ plädieren auf die Ausschöpfung aller vorhandenen Ausnahmeregelungen

Auch die „Grünen“ verweisen in ihren Stellungnahmen auf Negativbeispiele aus dem Ausland. Darüber hinaus werde der Ausbau Erneuerabrer Energien teurer und die Akteursvielfalt eingeschränkt, kritisiert Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen.

Gerade mit Blick auf die Akteursvielfalt habe die Bundesregierung auch keine Idee, wie sie deren Einschränkung durch Ausschreibungen verhindern könne. „Wenn die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sie aufgrund der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU den Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich ausschreiben lassen muss, dann soll sie wenigstens alle Ausnahmeregelungen voll ausschöpfen, die in den Leitlinien enthalten sind. Leider schließt die Bundesregierung dies mit ihren heute veröffentlichten Eckpunkten aus“, so die Einschätzung von Verlinden.

 

BDEW sieht „zahlreiche gute Ansätze“

Dann gibt es sie aber doch noch, die positives Stimmen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erfreut sich über „zahlreiche gute Ansätze“, so die Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller.

Für die Ausnahmeregelungen für die Photovoltaik zeigt sie allerdings kein Verständnis. Es sei bedauerlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium bei Auktionierungen im Photovoltaik-Bereich sehr zurückhaltend ist. „Angesichts der großen Bedeutung der Photovoltaik für die Erreichung der Erneuerbaren-Ziele sollte auch hier der Ausbau so kosteneffizient und zielgerichtet wie möglich erfolgen – gerade mit Blick auf die stark steigende Belastung der Verteilnetze durch selbst erzeugten Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen“, so Müller weiter.

 

Noch bis zum 1. Oktober können Stellungnahmen zu dem aktuellen Eckpunktepapier eingereicht werden. Auf dessen Grundlagen wird dann ein Gesetzesentwurf vorbereitet, der im März 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll.

Quelle: pv-magazine, pv-magazine

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