Photovoltaik in 2015: Jahr der Rekorde und Rückschläge

Photovoltaik in 2015: Jahr der Rekorde und Rückschläge

Vom Start der Pilotausschreibungen für Freiflächenanlagen über unglaublich geringen Zubau von Photovoltaik-Kapazitäten bis hin zu Rekorden in Sachen Produktion von Solarstrom. Das Photovoltaik-Jahr 2015 war ein Auf und Ab auf dem „Solarcoaster“. Auch gerichtliche Entscheidungen haben den PV-Markt ordentlich durchgeruckelt. Ein Rückblick auf das vergangene Jahr 2015 und Hoffnung auf das kommende Jahr 2016.


 

So viel Solarstrom wie nie zuvor

Im vergangenen Jahr 2015 war die Erzeugung von Solarstrom so hoch wie noch in keinem Jahr zuvor. Insgesamt 36,8 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Energie haben die 1,5 Mio. in Deutschland installierten Solaranlagen produziert. Eine Steigerung von 5,4 Prozent zum Vorjahr.

Dieser Anstieg der Stromerzeugung ist aber vielmehr mit der hohen Sonneneinstrahlung zu begründen als mit dem Zubau neuer Photovoltaik-Kapazitäten. Die sonnenreiche Witterung hat vor allem in den Monaten April sowie Juni bis August 2015 für Bestwerte gesorgt. So konnte der April eine neue Rekordeinspeisung von Solarstrom verzeichnen. Ganze 25,8 Mio. kWh speisten deutsche Solaranlagen am 21. April 2015 zwischen 13 und 14 Uhr ins deutsche Stromnetz ein. Auch die Sommermonate Juni, Juli und August 2015 konnten mit Rekorden glänzen. Photovoltaik-Anlagen haben in diesen Monaten 14,1 Mrd. Kilowattstunden Strom erzeugt. Eine Steigerung um 7,2 Prozent zum Vorjahr.

Stromerzeugung aus Photovoltaik 2014

Stromerzeugung aus Photovoltaik 2014, Quelle: Strom-Report

 

Sinkender PV-Zubau, stabile Einspeisevergütung

Den Rekorden gegenüber steht ein immer weiter sinkender Photovoltaik-Zubau. Mit einem Zubau von 1,4 Gigawatt (GW) Photovoltaik-Kapazitäten liegt die Neuinstallation weit unter den von der Bundesregierung vorgegebenen Zubauzielen von 2,4 bis 2,6 GW.

Das hat zur Folge, dass die Einspeisevergütungen für neue PV-Anlagen im 4. Quartal 2015 stabil blieben und auch in den Monaten Januar, Februar und März 2016 nicht im Zuge der Degression sinken werden. Dieser Schutzmechanismus tritt in Kraft, wenn der Zubaukorridor in den vorhergegangenen 12 Monaten um mehr als 900 Megawatt (MW) unterschritten wird. So soll dem sinkenden PV-Zubau entgegengewirkt und Investoren zum Neubau von Solaranlagen motiviert werden.

 

Das Jahr der Pilotausschreibungen

Das Jahr 2015 galt als Jahr des Experiments für künftige Ausschreibungen von Photovoltaik-Kapazitäten. Nach insgesamt drei Runden Pilotausschreibungen kann man festhalten: Die Ausschreibungen funktionieren – allerdings mit Abstrichen. Gewinner der Pilotausschreibungen waren vor allem große, institutionelle Player. Kleine Akteure hatten aufgrund wirtschaftlicher Voraussetzungen nur geringe Chancen auf staatliche Zuschläge. Der gewünschte Wettbewerb findet also statt, wenn auch nur zwischen Großanbietern. Die allgemeine Akteursvielfalt bleibt aktuell auf der Strecke. Bisher galten die Ausschreibungen auch nur für Freiflächenanlagen. Mit dem EEG 2016 soll dieses Verfahren auch auf Dachanlagen ausgeweitet werden.

 

Neudefinierung des Begriffs „Solarkraftwerk“

Zum Jahresende 2015 wurde es noch einmal spannend: eine richterliche Entscheidung hatte ein Photovoltaik-Beben ausgelöst. Der sogenannte „Glühlampentest“ wurde für nichtig erklärt – in einem ganz bestimmten Fall. Dennoch könnten die Auswirkungen unter Umständen größere Wellen schlagen. Im Rahmen der richterlichen Entscheidung am OLG Nürnberg wurde nämlich der Begriff des „Solarkraftwerks“ neu definiert. Die neue Definition besagt, dass „nicht das einzelne, zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Fotovoltaikmodul als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG2009 anzusehen ist, sondern erst die Gesamtheit der Module die Anlage „Solarkraftwerk bildet“

Was die neue Definition für Auswirkungen haben könnte, bleibt indes ungewiss.

 

Ausblick ins Jahr 2016

Das Jahr 2015 war ein Auf und Ab auf dem „Solarcoaster“. Was das Jahr 2016 bringen wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass es im Sommer 2016 ein neues EEG geben wird, an dem das Bundeswirtschaftsministerium bereits mit Hochdruck arbeitet. Sicherlich wird dieses im Kern die künftigen Ausschreibungen von Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen sowie von weiteren Erneuerbaren Energieanlagen betrachten und bestimmen. Auf weitere Details warten wir mit Spannung.

Auch die EEG-Umlage für 2016 steht bereits fest. Diese wird auf 6,354 Cent/kWh ansteigen (zuletzt 6,17 Cent). Trotz eines zeitweiligen Überschusses des EEG-Umlagekontos von 5 Milliarden Euro ist eine erneute Senkung der EEG-Umlage nicht eingetreten.

 

Einspeisevergütungen in Zahlen: 

Die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaik-Anlagen bleiben mindestens im 1. Quartal 2016 stabil und fallen wie folgt aus:

Dachanlagen bis 10 kWp: 12,31 Cent/kWh

Dachanlagen von 10 – 40 kWp: 11,97 Cent/kWh

Dachanlagen von 40 – 100 kWp: 10,71 Cent/kWh

 

Verpflichtende Direktvermarktung von Solarstrom

Neue Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 100 kWp, die ab dem 1.1.2016 ans Netz gehen, werden nur noch durch die Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms an der Strombörse vergütet. Die Vergütung nach den bekannten EEG-Einspeisetarifen greift nicht mehr. Anlagenbetreiber haben nur noch Anspruch auf eine Marktprämie, die sich aus der Differenz des „anzulegenden Wertes“ und dem Monatsmarktwert errechnet.

 

Beitragsbild: lukethelake/shutterstock

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