Photovoltaik 2017: Das neue EEG und die Grundlage für neues Wachstum

Photovoltaik 2017: Das neue EEG und die Grundlage für neues Wachstum

Das Photovoltaik-Jahr 2017 hat viel zu bieten: Ein neues EEG, Optimierungen an verschiedenen Stellen und vor allem eines: Eine hoffnungsvolle Photovoltaik-Branche. Dank einiger Änderungen könnte der Zubau in Deutschland endlich wieder ansteigen. Ein Überblick über die relevantesten Änderungen zum neuen Photovoltaik-Jahr.

 

Pünktlich zum neuen Photovoltaik-Jahr hat die Bundesregierung Nachbesserungen am neuen EEG 2017 vorgenommen. Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit könnten den Zubau neuer Photovoltaik-Kapazitäten endlich wieder ankurbeln.

„Es lohnt sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren“, kommentiert der BSW-Solar. Die Anzahl neu installierter Solaranlagen könne 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien äußerte sich positiv hinsichtlich der Nachbesserungen. Laut Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE, sei es positiv, dass die Befreiung von der Stromsteuer nicht mehr automatisch zum Verlust der EEG-Vergütung für Anlagenbetreiber führe. Nach der neu verabschiedeten Regelung werde die EEG-Vergütung nun lediglich um die Strombefreiung verringert. Ein wichtiger Schritt, um die Investitionssicherheit und den Vertrauensschutz zu wahren.

Mit dem EEG-Änderungsgesetz könnte zudem zum 01. Februar 2017 erstmals eine Erhöhung der Einspeisevergütung erfolgen. Ende Januar wird die Bundesnetzagentur auf Basis des Photovoltaik-Ausbaus im zweiten Halbjahr 2016 die neuen Fördertarife veröffentlichen. Aufgrund der weiten Unterschreitung der gesetzten Ausbauziele ist eine einmalige Erhöhung der Einspeisevergütung um 1,5 oder gar 3,0 Prozent zum 01. Februar möglich.

 

Photovoltaik 2017 im Überblick:

 

Mehr PV-Ausschreibungen

Nach zwei lehrreichen Probejahren werden Photovoltaik-Ausschreibungen in 2017 endgültig zur Regel. Fördertarife für Freiflächenanlagen werden von nun an regulär über Auktionen ermittelt. Dabei wird auch das Ausschreibungsvolumen erhöht. In Zukunft sollen drei Mal pro Jahr 200 Megawatt Photovoltaik-Kapazitäten ausgeschrieben werden, von denen 50 Megawatt für grenzüberschreitende Ausschreibungen reserviert sind. Freiflächenanlagen sind allerdings nur noch ab einer Größe von 750 kWp zu Ausschreibungen verpflichtet. Diese gesenkte Bagatellgrenze birgt die Chance, dass kleinere Solarparks wieder attraktiver werden – beispielsweise für Energiegenossenschaften, die sich nun nicht mehr dem Risiko von Ausschreibungen stellen müssen.

 

Ausschreibungen auch für Dachanlagen und Mülldeponien

Ab 2017 müssen auch Photovoltaik-Dachanlagen ab einer Größe von 750 kWp an den Ausschreibungen teilnehmen und sich einen Fördertarif erbieten. Aufgrund höherer Installationskosten im Vergleich zu Solarparks auf Freiflächen sehen Experten hier allerdings eine Ausbremsung des Segments für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen.

Neu an den Ausschreibungen teilnehmen müssen ab 2017 auch ehemalige Mülldeponien. Diese galten bisher als bauliche Anlagen und waren von den Ausschreibungen verschont. Im neuen EEG gelten Deponien als Konversionsflächen und sind somit zur Teilnahme an künftigen PV-Ausschreibungen verpflichtet, sofern die Leistung 750 kWp überschreitet.

 

Optimierter Degressionsmechanismus

Mit dem neuen EEG 2017 ist die Anpassung der Einspeisevergütung zugunsten der Photovoltaik optimiert worden. Bisher wurden die vorhergegangenen 12 Monate als Basis zur Berechnung der Einspeisevergütung herangezogen. Um schneller auf positive oder negative Entwicklungen in Sachen Photovoltaik-Zubau reagieren zu können, wurde diese Grundlage nun auf 6 Monate verkürzt.

In diesem Rahmen wurden auch die Abstufungen der Einspeisetarife angepasst. Liegt der Photovoltaik-Zubau mehr als 200 MW unter dem vorgesehenen Wert von 2,5 Gigawatt pro Jahr, sinkt die Einspeisevergütung nur um 0,25 Prozent pro Monat im Vergleich zu den sonst üblichen 0,5 Prozent. Liegt der Zubau mehr als 400 MW unter den geforderten 2,5 GW, entfällt die Degression komplett. Unterschreitet der Zubau die geforderten 2,5 MW um mehr als 800 Megawatt, steigt die Einspeisevergütung sogar wieder. Bisher lagen die Grenzen für den Wegfall der Basisdegression bei einer Verfehlung der Ausbauziele um 900 Megawatt und für den Anstieg der Einspeisevergütung bei einer Verfehlung um 1,4 Megawatt.

 

Höhere EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch von Solarstrom aus PV-Anlagen, die ab dem 01.08.2014 installiert wurden und eine größere Leistung als 10 kWp aufweisen, wird ab dem 01.01.2017 mit 40% anstatt der bisherigen 35% der EEG-Umlage besteuert. PV-Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp bleiben weiter von der EEG-Umlage befreit.

 

Sicherheit für Bestandsanlagen

Betreiber von PV-Anlagen, die auf den Eigenverbrauch von Solarstrom ausgerichtet sind und vor dem 01. August 2014 errichtet wurden, können aufatmen. Sie können sich darauf verlassen, dass sie nicht rückwirkend mit einer anteiligen EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom belastet werden. Der Bestandsschutz gilt auch für Erneuerungen und Erweiterungen der betroffenen PV-Anlagen im kommenden Jahr. Lediglich wenn sich die Anlagenleistung um mehr als 30 Prozent erhöht, wird die anteilige EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erhoben.

 

Ein Schlupfloch für Solarparks

Solarparks ab einer Größe von 750 kWp – egal ob Dach- oder Freiflächen – müssen in Zukunft an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung zu erlangen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, größere Solarparks in mehrere kleine, separate PV-Anlagen unter 750 kWp Größe zu unterteilen und somit die Bagatellgrenze zu umgehen. Hierbei gilt es nur zu beachten, dass zwischen dem Bau von mehreren zusammengehörenden Generatoren jeweils ein Jahr liegen muss. Andernfalls werden die Anlagen zusammengefasst und müssen an den Ausschreibungen teilnehmen.

 

Fazit

Das neue Jahr startet mit einer Vielzahl von Änderungen für die Solarbranche. Vor allem die Optimierung des Degressionsmechanismus ist positiv hervorzuheben. Sie macht PV-Anlagen, die zur reinen Einspeisung des erzeugten Solarstroms genutzt werden, wieder attraktiver. Erfreulich ist auch die gesunkene Bagatellgrenze für die Teilnahme an PV-Ausschreibungen, durch die Energiegenossenschaften eine neue Chance bekommen, wieder an der Energiewende teilnehmen zu können.

„Das EEG 2017 bietet eine gute Grundlage für ein erneutes Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes im kommenden Jahr“, kommentiert Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC Solar, die neuen Entwicklungen. „Niemals war Photovoltaik so günstig wie heute.“ Darüber hinaus werde zum ersten Mal sei 2010 bei der Solarenergie nicht weiter ausgebremst, sondern beschleunigt.

Ein gutes Zeichen für die Photovoltaik 2017.

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