Netzentgelte: Bundeskabinett segnet neuen Entwurf der Novelle ab, Neuregelungen treten unmittelbar nach Verkündung in Kraft

Der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Rösler zur neuen Novelle der Netzentgelte wurde vom Bundeskabinett abgesegnet. Damit treten die Neuregelungen umgehend in Kraft. Ein neues Staffelmodell soll dem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts und den Einwänden der EU-Kommission Rechnung tragen. Die Opposition spricht von „kosmetischen Korrekturen“. Es sind keine Entlastungen für die Mehrheit der Stromverbraucher zu erwarten. Rösler schiebt die Schuld dafür auf zu große Förderungen der erneuerbaren Energien und verlangt eine grundlegende EEG-Reform.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sieht die Begründung für die hohen Energiepreisbelastung für die Mehrheit der Bürger in einer zu starken Förderung der erneuerbaren Energien.

In den letzten Wochen hatte die Netzentgelte bereits an verschiedener Stelle für Aufregung gesorgt. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung abgesegnet. Dieser Entwurf war ihm von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, unter Leitung von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), vorgelegt worden. Der Entwurf sieht vor, dass die rund 200 als besonders energieintensiv geltenden Betriebe nicht mehr komplett von Netzentgelten befreit werden. Stattdessen müssen sie nun mindestens zehn Prozent der Kosten für den Transport von Strom bezahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie pro Jahr 10 Gigawattstunden Strom verbrauchen und über 8.000 Stunden Strom abnehmen. Nimmt ein Unternehmen lediglich über 7.000 Stunden Strom ab, sind von ihm 20 Prozent der Netzentgelte zu entrichten.

Die neue Staffelregelung entlastet die Förderung erneuerbarer Energien und den Strompreis nur kaum. Für den durchschnittlichen Verbraucher ändert sich an der Höhe des Strompreises demzufolge nur wenig. Er muss auch weiterhin die Hauptlast für die Rabatte und die Förderungen der erneuerbaren Energien tragen. Somit gelten im Wesentlichen auch weiterhin die vor wenigen Wochen angekündigten Zahlen. Die Novelle erhielt, ob der Nichtigkeit ihrer eingeführten Staffelregelung, harsche Kritik aus den oppositionellen Lagern. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn sprach im Zusammenhang mit der Novelle von einer „kosmetischen Korrektur“. Die Verbraucherpolitische Sprecherin der Die LINKE Caren Lay sagte: „Statt jetzt schon wieder zur Attacke auf die erneuerbaren Energien zu blasen, sollte Bundeswirtschaftsminister Rösler endlich alle ungerechtfertigten Industrierabatte streichen.“

Die Notwendigkeit für eine Korrektur der Netzentgelte ergab sich aus der Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts und den Bedenken der EU-Kommission. Letztere sah wettbewerbsrechtliche Problem und ersteres hatte die von CDU und FDP beschlossene Komplettbefreiung für Unternehmen mit enorm hohem Verbrauch in einem Urteil gekippt. Begründet wurde der erste Entwurf der Novelle von den Regierungsparteien durch die Notwendigkeit der Sicherung von Industrie-Arbeitsplätzen im Zuge der Energiewende.

Bundeswirtschaftsminister Rösler räumte die Unzulänglichkeit seiner Reform ein, wenn diese aus dem Blickwinkel der Stromverbrauchermehrheit betrachtet würde. Allerdings sei die derzeitige Strompreistreiberei mit der überdimensional aufgeblasenen Förderung der erneuerbaren Energien zu begründen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse endlich grundlegend überarbeitet werden, so Rösler. Die Neuregelung der Netzentgelte sei der erste Schritt für „die richtige Balance zwischen Entlastung der Industrie auf der einen Seite, aber auch Kontrolle der Energiepreise auf der anderen Seite“.

Quelle: haufe.de, sonnenseite.com, tageschau.de

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