EEG-Reform: Solarwirtschaft klagt gegen Solarstrom-Abgabe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) wollen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht treten und gegen die am 08.04.2014 vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) klagen. Grund dafür sind die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen, die die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung als Verstoß gegen das Grundgesetz sehen.

Wesentliche verfassungsrechtliche Angriffspunkte einer EEG-Umlage  auf Solarstrom für den Eigenverbrauch

Wesentliche verfassungsrechtliche Angriffspunkte einer EEG-Umlage
auf Solarstrom für den Eigenverbrauch von der Kanzlei „Geiser & von Oppen“

Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit

Das EEG-Gesetz dient nämlich dem vorrangigen Ausbau Erneuerbarer Energien und sollte ursprünglich die Kosten verursachergerecht auf die Lieferanten klima- und umweltgefährdenden Stroms verteilen. Dazu gehört unter anderem Braunkohle- und Atomstrom. Demnach sei eine EEG-Abgabe auf Solarstrom ein „unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“.

Zudem verstoße das neue Gesetz gegen das Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Eigenverbrauch der stromintensiven und verarbeitenden Industrie soll nämlich gleichzeitig weitgehend von der EEG-Umlage befreit werden – auch wenn sie diesen aus fossilen Stromquellen deckt.

„Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn“

Von der offensichtlich rechtswidrigen Ökostrom-Abgabe betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel und Gewerbe, aber auch große Privathaushalte, die Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen. Diese sollen künftig für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine Energiewende-Abgabe von rund drei Cent bezahlen. Es beträfe also nicht nur die bereits angesprochenen Unternehmen, sonder auch Mieter, die Solarstrom vom Hausdach verwenden, müssten diese Abgabe in Höhe von 3 Cent zahlen.

Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), bewertet die Thematik wie folgt: „Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn. Neue Photovoltaik-Anlagen verursachen keine nennenswerten Mehrkosten für die Verbraucher, entlasten aber erheblich die Umwelt. Die Eigenerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Doch die aktuellen Pläne bremsen die Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen“.

„Wer die solare Eigenstromerzeugung durch widersinnige Abgaben behindert, gefährdet die Energiewende“

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), sieht in dem Gesetz sogar die gesamte Energiewende gefährdet: „Große Teile der Industrie werden weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit. Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten. Mit der Verfassungsklage wollen wir die Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende wieder herstellen. Die solare Eigenstromerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Umsetzung der Energiewende auf der Basis einer breiten Bürgerbeteiligung. Wer dieses Element durch widersinnige Abgaben behindert, gefährdet die Energiewende. Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimaschutz und Bürgerengagement bestraft werden“

Die zusammengefasste Schrift mit dem Namen „Wesentliche verfassungsrechtliche Angriffspunkte einer EEG-Umlage auf Solarstrom für den Eigenverbrauch“ der Anwaltskanzlei Geiser & von Oppen kann hier heruntergeladen werden.

 

Quelle: Solarserver.de

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