Direkte und indirekte Investitionsformen

Direkte und indirekte Investitionsformen

Wie können Sie als Privatperson in gewerbliche Photovoltaikanlagen investieren? Welche Investitionsformen gibt es? Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile bestehen und was Direktinvestitionen in Photovoltaik so spannend macht.

In gewerbliche Photovoltaikanlagen können Sie auf unterschiedliche Weisen investieren. Grob unterteilt können wir unterscheiden in direkt, sprich eine PV-Anlage kaufen und betreiben, oder auch indirekt, indem Sie Ihr Geld in Finanzprodukte oder Unternehmen anlegen, die in dem Geschäftsfeld agieren.

Zu den Finanzinstrumenten für indirekte Investitionen zählen:

  • Genossenschaftsanteile
  • Geschlossene Fonds
  • Nachrangig ausgestattete Crowdinvestments
  • Handelbare Anleihen und Aktien von Betreibergesellschaften bzw. diese beigemischt in offene Themenfonds
  • Andere rein finanzielle Beteiligungen an Betreibergesellschaften oder Dachgesellschaften, die wiederum in PV direkt investieren

Die Renditen von indirekten Kapitalanlagen im PV-Bereich reichen aktuell von ca. drei Prozent bei fixen Zinsen und vordefinierten Laufzeiten, bis zu knapp zweistelligen Renditen bei Anlageformen mit flexiblen Laufzeiten. Mit dem operativen Geschäft haben Sie als Investor bei indirekten Investitionen dabei wenig oder nichts zu tun. Somit können sie die Performance nicht aktiv beeinflussen. Dies führt dazu, dass sowohl die Chancen, als auch die Risiken indirekter Investments limitiert sind.

Genossenschaftsanteile unterstützen dezentrale erneuerbare Energieprojekte. Da Stimmberechtigungen hier unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Anteile sind, werden Energiegenossenschaften als besonders „demokratisch” angesehen. Gezeichnet werden können Anteile üblicherweise bereits ab einer Investitionssumme von ca. 250-500 Euro.

Beteiligungen an geschlossene Fonds beginnen hingegen typischerweise ab etwa 10.000 €. Sie werden zum Kommanditisten einer GmbH & Co. KG. Die Haftung ist dabei in der Regel stark beschränkt, eine Nachschusspflicht besteht nicht, jedoch ist auch hier der Totalverlust möglich.

Eine vergleichsweise neuartige Form indirekter Kapitalanlagen ist das Crowdinvesting. Hierbei stellen viele Investoren einem Unternehmen kleinere Beträge für die Umsetzung eines konkreten, vorab bekannten Photovoltaik-Projekts zur Verfügung. Die Anlagebeträge beginnen je nach Anbieter bei etwa 50-500 €. Zum Schutz von Kleinanlegern hat der Gesetzgeber Crowd-Investitionen auf einen Höchstbetrag von 25.000 € gedeckelt. Die Laufzeiten sind in der Regel auf eher kürzere Zeiträume, wie z.B. 3-4 Jahre, festgeschrieben. Häufig sind derartige Kapitalanlagen nachrangig ausgestattet, sodass im Falle einer Insolvenz eine Bank ihr Geld vorrangig zurückerhält.

Bei weiteren finanziellen Beteiligungen an Betreibergesellschaften wird zwar ein Besitzanspruch erworben. Jedoch wird auch hierbei das operative Geschäft durch die Betreibergesellschaft geführt.

Direkt in Photovoltaikanlagen investieren

Bei einer Direktinvestition in Solar werden Sie im Gegensatz zu den indirekten Finanzinstrumenten zum Eigentümer und Betreiber einer Photovoltaikanlage und treten dafür mit allen Chancen und Risiken als Unternehmer auf. Die Eigenkapitalrenditen von Direktinvestitionen in gewerbliche Photovoltaikanlagen beginnen ab einem mittleren einstelligen Prozentbereich (5-6 %).

Wenn Ihnen die gewerbliche Photovoltaikanlage selbst gehört, dann haben Sie auf der Einnahmenseite die größte Transparenz und genießen eine umfassende Kontrolle über den Betrieb und die Ausgaben. Währenddessen können Sie sich individuelle Steuervorteile sichern, wie beispielsweise den Investitionsabzugsbetrag „IAB” (siehe 2.4.).

Zudem kann bei einer Direktinvestition in PV mit relativ geringem Kapitaleinsatz Ihre Eigenkapitalrendite überproportional gesteigert werden, da Sie eine hohe Leverage-Hebelkraft haben. Mit einem Eigenkapitalanteil von 10-30 % kann in der Regel bereits eine gewerbliche Photovoltaikanlage mit besicherter Fremdfinanzierung erworben werden. Dank günstiger Finanzierungskonditionen hebelt diese somit die Eigenkapitalrendite.

Die Handelbarkeit von PV-Anlagen im laufenden Betrieb hat sich in den letzten Jahren zudem spürbar verbessert. Denn sowohl die Nachfrage nach Bestandsanlagen als auch ihr Angebot ist gestiegen. Der Handel gewerblicher Photovoltaikanlagen ist auf Marktplätzen wie Milk the Sun standardisiert und seit Jahren etabliert.

Formen der Direktinvestition

Für Privatpersonen kommen unterschiedliche Formen der Direktinvestition in Frage. Sie müssen nicht alleine als Einzelkämpfer agieren, sondern können sich auch mit Dritten zusammentun. Erfolgen kann dies über:

  • Energiegenossenschaften, die Privatpersonen gründen, um gemeinsam eine dezentrale Energiegewinnung und -nutzung auf die Beine zu stellen. Hierbei investiert die gemeinsame Genossenschaft.
  • Eigentümergemeinschaften, für die sich Privatpersonen gemeinsam für eine Direktinvestition zusammenschließen.
  • Aufteileranlagen, bei denen jede Partei rechtlich selbständige Anteile einer großen PV-Anlage kauft. Hierbei besitzen alle ihre eigenen PV-Module und Wechselrichter und halten einen Anteil am Gemeinschaftseigentum wie dem Netzanschluss oder Sicherungseinrichtungen.

Bei gemeinschaftlichen Direktinvestitionen in PV ist es wichtig, dass der operative Betrieb in der Verantwortung aller beteiligten Eigentümer liegt. Die Verantwortung ist immer dann eindeutig geregelt, wenn Ihnen entweder die ganze Anlage oder eine spezifische Teilanlage gehört. Bei technischen Anlagen, die in mehrere unternehmerische Konstrukte und unter mehreren Eigentümern aufgeteilt ist, erfolgt der operative Betrieb meist durch intern beauftrage Verwalter, was sich natürlich in den Kosten niederschlägt. Die technischen und kaufmännischen Aufgaben der Betriebsführung können ganz oder teilweise an spezialisierte Dienstleister vergeben werden (siehe 4.2).

Welches Investitionsvehikel passt?

Bei jedem Direktinvestment in gewerbliche Photovoltaikanlagen werden Sie zum (Mit-)Unternehmer. Zur Übernahme von Neuanlagen und Bestandsanlagen ist es zwar nicht zwingend nötig, aber üblich, dass Betreibergesellschaften gegründet werden, die Sie dann von Projektierern oder Verkäufern übernehmen. Solche Projektgesellschaften, deren Zweck der Anlagenbetrieb samt aller Assets ist, werden im englischen als „SPVs” (special purpose vehicles) bezeichnet. Folgende SPVs kommen für PV-Transaktionen in Frage:

Share deal: Sie kaufen Aktien oder Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer Personengesellschaft. Dadurch werden Sie Anteilseigner und erhalten alle hiermit verbundenen Rechte und Pflichten. Sie werden jedoch nicht zum Eigentümer des Anlage- und Umlaufvermögens des Unternehmens und treten auch nicht in dessen Verbindlichkeiten als Schuldner ein. Sie übernehmen lediglich die Rechtsstellung als Aktionär oder Gesellschafter.

Asset deal: Sie kaufen ebenfalls ein Unternehmen oder Anteile an diesem, wobei Wirtschaftsgüter wie die Module, Wechselrichter und der Pachtvertrag einzeln an Sie als Käufer übertragen werden. Mögliche, bestehende Risiken gehen hierbei nicht automatisch auf den Käufer über.

Die Gretchenfrage ist, welche Form in welchem Fall zu bevorzugen ist bzw. sogar geboten ist. Denn die Rechtsform hat gewichtige steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Die sinnvollste Lösung lässt sich meist davon ableiten, welcher Bau- bzw. Lebenszyklusphase sich das Investitionsobjekt befindet. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Artikeln.

Fazit: Durch aktives Management können Sie als Investor das Maximum aus gewerblichen PV-Projekten rausholen. Dafür müssen Sie – mit allen Rechten und Pflichten – als Unternehmer auftreten. Dabei können Sie auf die Unterstützung vielfältiger spezialisierter Dienstleister setzen.

Ich weiß nicht wie offen ihr damit umgeht. Für Privatanleger müsste man darauf immer hinweisen.


Dieser Artikel wurde in unserem Investitionsleitfaden veröffentlicht. Alle weiteren Artikel und Informationen zu Direktinvestitionen in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter: Milk the Sun – PV-Investitionsleitfaden.

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