Bundesrat lehnt drastische Vergütungskürzung für Dachflächen-PV ab
Der Bundesrat hat Stellung zum Entwurf des Energiesammelgesetzes bezogen und dabei die darin enthaltenen Kürzungen der EEG-Förderungen für PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp kritisiert. Zudem fehlt der Länderkammer eine langfristige Perspektive zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Auch im Bundestag ist der Entwurf des Energiesammelgesetzes ein bedeutendes Thema. In 58 Punkten auf 50 DIN A4-Seiten nehmen Länderkammer und seine Ausschüsse für Wirtschaft, Umwelt, Verkehr und Wohnungsbau ausführlich Stellung.
Bundesrat kritisiert Kurzfristigkeit und fehlenden Dialog
Eine der wichtigsten Äußerungen in der Stellungnahme eröffnet sich aus unserer Sicht gleich unter Ziffer 1:
Der Bundesrat bemängelt, dass zum wiederholten Mal wichtige gesetzliche Neuregelungen zur Energiewende unter hohem Zeitdruck durchgesetzt werden und somit aufgrund der extrem kurzen Fristen für Stellungnahmen weder den Ländern noch den betroffenen Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt wird.
Gerade in einer Demokratie sollte es doch selbstverständlich sein, dass ein offener Diskurs unter Beteiligung der betroffenen Marktteilnehmer stattfinden kann.
Deutliche Kritik an geplanter Vergütungskürzung
Gleich in mehreren Punkten nimmt der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutlichen und kritischen Bezug auf die geplante Senkung der EEG-Förderung für Dachflächensolaranlagen ab 40 kWp bis 750 kWp. Im Kontext des Ziels der Regierungskoalition, die Stromversorgung bis 2030 zu 65% über erneuerbare Energien abzudecken, betont die Länderkammer:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Fördersätze für Dachflächensolaranlagen im Segment ab 40 kWp bis 750 kWp von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh wird dabei das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.
Des Weiteren führt sie im folgenden Unterpunkt aus:
Der Bundesrat stimmt mit dem Ziel der Bundesregierung, eine Überförderung von PV-Anlagen zu vermeiden, überein. Gleichwohl lehnt er die drastischen Kürzungen der EEG-Vergütung für Dachflächen-Solaranlagen ab 40 kW ab. Eine Gleichstellung mit der Vergütung für Freiflächensolaranlagen ist aufgrund der höheren Gestehungskosten nicht gerechtfertigt. Damit werden keine Anreize gesetzt, bislang nicht genutzte Dachflächenpotenziale zu heben. Der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gebietet zudem die Gewährung einer ausreichenden Übergangszeit bis wenigstens Mitte 2019
Länderkammer sieht Mieterstrom in Gefahr
Auch zum Mieterstrom bezieht der Bundesrat Stellung und scheint die Meinung vieler Unternehmen zu teilen, dass Mieterstrom-Modelle unter einer Kürzung besonders zu leiden hätten.
Um den Ausbau von Mieterstromprojekten zu forcieren, fordert der Bundesrat zum einen, den Fördersatz für Mieterstrom zu erhöhen und die Regelungen zum Mieterstrom grundsätzlich so zu optimieren, dass echte Anreize für den Ausbau von Dachflächen-Solaranlagen gesetzt werden. Aus Sicht des Bundesrates sind hierfür neben der Frage der Vergütung ein bürokratiearmes Messstellenkonzept sowie Klarstellungen im Steuer- und Abgabenrecht erforderlich.
Fazit: Bundesrat sieht das Offensichtliche, BMWi anscheinend nicht
Festzustellen ist, dass die Kritik, die der Bundesrat am Energiesammelgesetz keine Revolution, sondern einzig gesunder Menschenverstand zu sein scheint. Damit beweist die Länderkammer aber, dass sie ihre Kontrollfunktion ernst zu nehmen scheint – das Bundeswirtschaftsministerium scheint sich seiner Verantwortung nicht so ganz bewusst.
Gesamte Stellungnahme des Bundesrates als PDF.
Titelbild: Patrick Jayne Thomas & Miss Kitty