EEG 2016: Keine Sonderregelungen für Bürgerenergie und PV-Mieterstrom

EEG 2016: Keine Sonderregelungen für Bürgerenergie und PV-Mieterstrom

Seit Veröffentlichung des vorläufigen Reformpapiers der Bundesregierung zum EEG 2016 befinden sich Vertreter von Bund und Ländern im Dialog. Ihr Ziel: Eine gleiche Sichtweise auf die Probleme der Energiewende zu bekommen – und bestenfalls auch Verbesserungsvorschläge seitens der Länder und Verbände in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten. Dabei zeichnet sich bereits eine klare Positionierung der Bundesregierung zu kritischen Themen ab.

 

Anstieg der EEG-Umlage gilt als „wahrscheinlich“

Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit einem signifikanten Anstieg der Kosten für das Netzengpassmanagement in den kommenden Jahren. Demnach würden die Kosten für etwa Redispatch und Einspeisemanagement in Höhe von 1,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2015 durch Kosten für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze stark überstiegen werden. Ein Anstieg der EEG-Umlage im Jahr 2017 ist damit mehr als „wahrscheinlich“, heißt es in dem pv-magazine vorliegenden Papier. Das liegt auch an den stark gefallenen Großhandelsstrompreisen, da mit ihrem Sinken die Lücke zu den gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen größer wird. Über den tatsächlichen Anstieg der EEG-Umlage hat das BMWi noch keine Angaben gemacht.

 

Erhalt der 1-Megawatt-Bagatellgrenze bei PV-Ausschreibungen

Bei der Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen sind sich Bund und Länder weitesgehend einig. Beide Parteien sehen die Bagatellgrenze von 1 Megawatt als angemessen an. Eine Senkung der Grenze wurde zwar angefragt, ergibt aber in vielerlei Hinsicht keinen Sinn:

„Eine starke Absenkung der Bagatellgrenze würde insbesondere im Bereich der Solaranlagen den administrativen Aufwand massiv erhöhen. Nicht nur die Anzahl der Gebote würde bei einer niedrigeren Bagatellgrenze stark steigen (2013: ca. 100.000 PV-Neuanlagen bis 1 MW, 2014: ca. 75.000 PV-Neuanlagen bis 1 MW), sondern es müsste auch darauf geachtet werden, dass die Gebote vergleichbar sind. Da Gebote für kleine und mittlere Dachanlagen nicht konkurrenzfähig mit Geboten für Freiflächenanlagen sind, müsste es unterschiedliche Ausschreibungen für unterschiedliche Segmente geben.“

-Antwort des BMWi auf eine Frage Schleswig-Holsteins, Quelle pv-magazine

 

Keine Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte

In Sachen Akteursvielfalt im Rahmen der PV-Ausschreibungen verweist das BMWi auf eben diese Bagatellgrenze. Sie wäre eine Ausnahme, die den Wettbewerb verzerren würde. Daher bleibt die Bundesregierung bei ihrer alten Meinung: Auch im EEG 2016 wird es keine Ausnahmen für Bürgerenergieprojekte geben. Das Ministerium beharrt allerdings darauf, dass das Ausschreibungsdesign so ausgestaltet sei, dass auch kleine Akteure und insbesondere Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance hätten.

 

Keine Senkung der EEG-Umlage für Mieterstrommodelle

Negativ war auch die Antwort auf ein Gesuch aus Nordrhein-Westfalen nach Entlastung bei der EEG-Umlage für Photovoltaik-Mieterstrommodelle. Den Vorschlag, Solarstrom bei Mieterstrommodellen nur mit 40 statt 100 Prozent EEG-Umlage zu belasten, lehnt das BMWi mit Verweis „einer weiteren Entsolidarisierung“ ab. Es sei keine Rechtfertigung ersichtlich, warum Mieter und andere Stromverbraucher, die kein Mieterstrommodell nutzen können, künftig mehr EEG-Umlage zahlen sollen, damit Mieter, die ein solches Modell nutzen können, weniger EEG-Umlage zahlen, heißt es in dem Papier. Darüber hinaus verweist das BMWi auf eine große Zahl an Mieterstrommodelle, die auch ohne spezielle Privilegierung wirtschaftlich seien.

 

Quelle: pv-magazine

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi