Was ist neu am EEG 2016?

Was ist neu am EEG 2016?

Die Bundesregierung ist mit dem Werdegang der Energiewende zufrieden. Welche Meinung sollte sie auch sonst sein. Mit dem EEG 2016 soll die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter optimiert werden. Ob die geplanten Maßnahmen das möglich machen, bleibt die Frage…

 

„Wir haben es, glaube ich, sehr gut geschafft, die Stellgrößen zu benennen und auch über sie zu diskutieren, an denen wir arbeiten müssen, um alle Komponenten richtig zu erfüllen“, waren die Worte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Sonderkonferenz der Bundesregierung zur EEG-Novelle. Worte, die alles andere als zielführend und nachhaltig problemlösend klingen. Worte, die nichtmal den Anschein erregen, dass eine Problematik wirklich ernstgenommen – geschweige denn verstanden – wird. Worte, die ein planloses Umherirren der Bundesregierung in Sachen Energiewende in den letzten Jahren mehr als unterstreichen.

 

Ziel 80% Erneuerbare und mehr – mit allen Mitteln?

Immerhin waren sich laut Bericht der Bundesregierung alle Teilnehmer in einer essenziellen Thematik einig: Die erneuerbaren Energien als tragende Säule der Energiewende müssen weiter ausgebaut werden. Der Anteil der Erneuerbaren am deutschen Strommix beträgt zurzeit rund 32 Prozent – bis 2050 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. Mindestens – das heißt, mehr kann und darf ausgebaut werden, muss aber nicht.

Und genau das ist das Problem, denn die Bundesregierung denkt und plant zu sehr in Korridoren. „Wir haben einen Korridor festgelegt: Für das Jahr 2025 wollen wir einen Anteil der erneuerbare Energien an der Stromerzeugung von 40 Prozent bis 45 Prozent haben“, sagte Merkel nach der Sonderkonferenz. Die Krux an Merkels Korridoren: Sie dürfen nicht überschritten werden. Warum auch immer.

 

Neuerungen und Leitgedanken des EEG 2016

Das offizielle Ziel der EEG-Novelle ist es laut Merkel, die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien zu verbessern. Auch soll es in Zukunft darum gehen, eine hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz zu gewährleisten. Genauer gesagt heißt das: Mit der EEG-Novelle werden die Erneuerbaren noch stärker in den Markt integriert und planvoll ausgebaut. Im Rahmen von flächendeckenden Ausschreibungen soll die Höhe der EEG-Vergütungen künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Dafür sollen die verschiedenen Akteure gleiche Chancen erhalten. Je nach Blickwinkel haben sich sowohl das Ausschreibungsmodell als auch die Chancengleichheit/Akteursvielfalt bisher mehr oder minder gut bewährt.

 

Leitgedanken:

  1. Der Ausbaukorridor, der vereinbart werden soll, wird eingehalten. Das heißt, dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.

  2. Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die Ausschreibung unterstützt werden. Eingeführt werden Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen ein. Künftig werden damit rund 80 Prozent der Strommenge aus Neuanlagen ausgeschrieben.

  3. Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Das bedeutet, dass auch die vielen kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – weiterhin Teil der Energiewende sind und in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen können.

    Quelle: Auszug aus Bericht der Bundesregierung

 

Zum Glück gibt es noch den Dialog mit den Ländern…

Ganz allein entscheiden über das EEG 2016 wird die Bundesregierung zum Glück nicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bereits damit begonnen, sich mit den Ländern und Verbänden zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes auszutauschen. Ziel der verschiedenen Anhörungen ist es, eine gleiche Sichtweise auf die Probleme zu bekommen – und bestenfalls auch Verbesserungsvorschläge seitens der Länder und Verbände in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten. Auch die Bundestagsfraktionen werden gehört. Der gesamte Gesetzgebungsprozess soll bis zum Herbst abgeschlossen werden.

 

Quelle: Bundesregierung

Titelbild: AndiBlackLemon/pixabay

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