Wann sind Zweitgutachten bei PV-Anlagen sinnvoll?

Wann sind Zweitgutachten bei PV-Anlagen sinnvoll?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Gutachten für PV-Anlagen üblich sind und in welchem Umfang deren Erstellung einen Mehrwert für den Kunden bietet.

Dabei wollen wir uns hier auf die gebräuchlichsten technischen Gutachten konzentrieren.

Welche Gutachten gibt es für PV-Anlagen

Oftmals wird die Frage, ob ein Gutachten erforderlich ist, von der finanzierenden Bank oder vom Investor bereits vorgegeben.

Gerade Bankinstitute haben in der Regel klare Richtlinien in welchem Umfang unabhängige Gutachten für die Bewilligung der Finanzierung einer PV-Anlage vorliegen müssen. Hierzu gehören insbesondere bankfähige Ertragsgutachten als Grundlage zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage.

Dabei analysiert das Ertragsgutachten anhand von langjährigen Einstrahlungsdaten an einem Standort und der spezifischen Konfiguration der Anlage, welche spezifischen Erträge in der Betriebszeit zu erwarten sind. Je höher die spezifischen Erträge hierbei ausfallen, je wirtschaftlicher kann eine Anlage betrieben werden und je günstiger können die Kreditkonditionen sein.

Oftmals sind die Ertragsberechnungen Bestandteil der Planung einer Anlage durch den Generalunternehmer (GU). Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass diese oftmals zu hoch angesetzte Erträge enthalten, weil entscheidende Parameter wie Verlustfaktoren nicht berücksichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise Verluste durch Verschmutzung, Schneebedeckung, Verschattung durch angrenzende Bäume oder Gebäude und viele mehr.

Daher kürzen viele Banken die übermittelten Berechnungen des GUs grundsätzlich um einen bestimmten Prozentbetrag oder bestehen bei größeren Anlagen auf ein, oder mehrere, unabhängige Gutachten. Gerade bei Projektgrößen ab etwa 10 MWp hat es sich bei den meisten Banken auch eingebürgert mehrere unabhängige Gutachten zu fordern.

Dies liegt daran, dass auch seriöse Gutachten eine gewisse Schwankungsbreite in deren Ergebnissen aufweisen.

Neben Ertragsgutachten sind Gutachten zur technischen Prüfung der Anlage relevant. Entweder wird eine Prüfung im Zuge der Abnahme einer Anlage oder im Rahmen eines Verkaufs durchgeführt. Ziel dieser Gutachten ist es, den Status der Projekte aus technischer Sicht zu ermitteln und zu bewerten.

Nach Fertigstellung ist dies insbesondere von Bedeutung, um mögliche Mängel aufzudecken und diese möglichst noch vor Zahlung der finalen Rate an den GU oder zumindest innerhalb der Produktgarantie, beheben zu lassen. Werden Projekte nach einigen Jahren Betriebszeit verkauft, kann sich der Zustand verändert haben. Eine aktuelle Überprüfung zu Bewertung des Assets macht daher auch in diesem Fall Sinn.

Grundsätzlich sind beide beschriebenen Gutachten Teil von einer allgemeinen technischen Due Diligence zur Bewertung des gesamten Projektrisikos. Dort hinzu kommen in der Regel Bewertungen der Komponenten und Vertragsparteien und des Vertragswerkes aus technischer Sicht.

Sind bereits valide Betriebsdaten der Anlage vorhanden, lassen sich auch Aussagen über die Performance treffen. Hierbei werden die Berechnungsmodelle, die bereits im Rahmen eines Ertragsgutachtens erstellt wurden, mit tatsächlichen Einstrahlungsdaten für den jeweiligen Standort „gefüttert“.

Als Ergebnis erhält man den Soll-Ertragswert einer Anlage für einen bestimmten Zeitraum. Dieser lässt sich dann direkt mit den Zählerwerten der Anlage vergleichen. Somit ist gewährleistet, dass witterungsbedingte Schwankungen der Erträge entsprechend berücksichtigt werden.

Grundsätzlich sind Zeiträume von mindestens einem Betriebsjahr als sinnvoll anzusehen. Oftmals müssen Performance-Analysen aber bereits nur wenige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage erstellt werden, um eine zusätzliche Sicherheit vor Auszahlungen gegenüber dem Errichter zu erhalten.

Dies ist grundsätzlich möglich, erfordert aber Mindestanforderungen an die Einstrahlungsbedingungen während des Auswertungszeitraums. Zeiträume in den Wintermonaten bei entsprechend, geringen Einstrahlungsbedingungen sind daher mit höheren Fehlertoleranzen in der Aussage der Bewertung verbunden.

In einigen Projekten kommen noch spezifische Gutachten hinzu, die ebenfalls Teil einer umfänglichen Projektbewertung sind. Hierzu gehören beispielsweise Statik-, Blend, Boden- und Brandschutz- Gutachten, um die wichtigsten hier zu nennen.

Wann ist es sinnvoll ein Zweitgutachten erstellen zu lassen.

Grundsätzlich gilt immer dann, wenn es Zweifel an der Aussage eines Erstgutachtens gibt oder sich der Zustand der Anlage deutlich geändert hat, ist ein erneutes Gutachten sinnvoll.

Wechseln Anlagen nach mehreren Jahren den Besitzer, sollte in jedem Fall eine technische Überprüfung durchgeführt werden, auch wenn im Rahmen der ursprünglichen Inbetriebnahme bereits ein valides Gutachten erstellt wurde.

Hierbei lässt sich beispielsweise erkennen, ob die erforderlichen Wartungen der Anlage korrekt durchgeführt wurden und in welchem Zustand sich die Anlage nun befindet. Mängel können schnell und zuverlässig erkannt, unabhängig dokumentiert und gegenüber dem früheren Besitzer angezeigt werden.

Die Prüfung stellt außerdem sicher, dass die Anlage die erforderlichen Standards noch erfüllt, um sicher und normkonform betrieben zu werden.

Im Fall von Ertragsgutachten lassen sich oftmals bessere Konditionen bei finanzierenden Banken erzielen, wenn zusätzlich zu den von GUs meist bei kleineren Projektgrößen bis <750 kWp üblichen PV-SOL Berechnungen, umfänglichere und zuverlässigere Gutachten erstellt werden.

Leider werden die Kapazitäten dieser grundsätzlich auch guten Simulationssoftware in den meisten Fällen von den GUs nicht ausgeschöpft. Dies führt leider dazu, dass das Vertrauen in solche Berechnungen nicht besonders hoch ist.

Spezifische Erträge von über 1.000 kWh/kWp für ost-west ausgerichtete Anlagen in Deutschland sind leider keine Seltenheit bei einigen dieser Gutachten. Ein Wert, der sich aktuell realistisch nicht in einer Langzeitbetrachtung für derartige Anlagenkonfigurationen erreichen lässt und somit falsche Erwartungen bei einigen unerfahrenen Investoren weckt.

Ob und in welchem Umfang ein Zweitgutachten notwendig und sinnvoll ist, liegt an den jeweiligen Umständen. Eine unabhängige, individuelle Beratung kann hier Klarheit schaffen und die Vorteile identifizieren. Letztlich müssen sich die damit verbundenen Kosten durch einen Mehrwert für den Kunden rechtfertigen lassen.


Über den Autor:

Dr. Faltermeier ist Gründer und Managing Partner der helioconsult GmbH. Als unabhängiger Gutachter und Berater verfügt Dr. Faltermeier um eine langjährige Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die helioconsult GmbH erbringt weltweit unabhängige Leistungen für den gesamten Lebenszyklus erneuerbarer Energieprojekte mit dem Ziel, das technische und finanzielle Risiko zu minimieren. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung und Unterstützung im Bereich Solar-, Windenergie, Batteriespeicher und Mobilitätslösungen.

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