Versicherungsschutz rund um die PV-Anlage – Wichtiger denn je!
Steigende Preise für Strom und Wärme stellen Eigenheimbesitzer und Gewerbebetriebe vor immer größere Herausforderungen. Die unabhängige Versorgung mit Strom und Wärme gewinnt deshalb immer mehr an Bedeutung.
Eine Photovoltaikanlage bedeutet eine große Investition in die Zukunft. Denn nur hochwertige Technik und Qualität bei der Installation bringen auf lange Sicht den gewünschten Ertrag. Folglich empfiehlt es sich diese Investition auch entsprechend abzusichern.
Die Gebäudeversicherung scheint für viele die naheliegendste Wahl, ihre Photovoltaikanlage abzusichern. Bei einer nachträglich installierten Photovoltaikanlage entspricht die ursprünglich vereinbarte Gebäude-Versicherungssumme allerdings nicht mehr dem tatsächlichen Absicherungsbedarf.
Die Photovoltaikanlage muss oft gegen einen Mehrbeitrag zusätzlich versichert werden.
Im Ernstfall kann man bei einer zu niedrigen Versicherungssumme auf den Kosten sitzen bleiben. Grund hierfür ist die sogenannte Unterversicherung.
Üblicherweise sind bei dem Einschluss der Anlage in die Gebäudeversicherung nur die klassischen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser gedeckt.
Was aber wenn die Photovoltaikanlage oder Teile davon gestohlen oder durch Kurzschluss beschädigt werden? Diese Gefahren und auch ein gegebenenfalls aus einem versicherten Schadenereignis resultierende Ertragsausfall sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Die separate Absicherung der Photovoltaikanlage über eine sogenannte Elektronik- Allgefahrendeckung ist somit sehr sinnvoll.
Unabhängig davon ist jedoch die Photovoltaikanlage dem Gebäudeversicherer anzuzeigen, da diese eine Gefahrenerhöhung darstellt.
Es gibt mehrere Bausteine, die abgesichert werden können.
Montageversicherung
Während der Bauphase kann eine Montageversicherung vereinbart werden.
Hierbei sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während der Montagedauer abgesichert. Der Errichtungsbetrieb, bei dem die Photovoltaikanlage gekauft wurde, haftet in der Regel nur bis zur Zustellung der erworbenen Teile. Für Schäden, die bei der Lagerung auf eigenem Grundstück auftreten, ist man in der Regel selbst verantwortlich.
Hierbei gilt es zu klären, ob der Errichtungsbetrieb bereits eine eigene Montageversicherung für das Bauprojekt besitzt oder ob gegebenenfalls selbst ein entsprechender Baustein abgeschlossen werden muss.
Elektronikversicherung
Nach der Inbetriebnahme kann eine Allgefahrendeckung (Elektronikversicherung)
vereinbart werden.
Über diesen Baustein kann die Anlage gegen alle von außen einwirkenden Gefahren wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Überspannung/ Kurzschluss, Schneedruck, Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus oder Marderbiss abgesichert werden.
Ebenfalls ist der durch ein versichertes Schadenereignis entstehende Ertragsausfall (bei Stillstand oder Leistungsreduzierung der Anlage) mitversichert.
Die Allgefahrenversicherung deckt den Ersatz der beschädigten Teile sowie die Kosten für Reparatur, Aufräumarbeiten, Entsorgung, Bergung, Gerüststellung oder Erd- und Maurerarbeiten ab.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden wie beispielsweise Abnutzung/Verschleiß, Garantieschäden, Vorsatz durch den Versicherungsnehmer oder Krieg.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Ein weiterer wichtiger Versicherungsbaustein für die Photovoltaikanlage ist die Betreiberhaftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die von der Photovoltaikanlage ausgehen und Dritte betreffen. Typisches Beispiel hierfür ist ein vom Dach fallendes Modul, welches Menschen verletzt oder Autos beschädigt. Wichtig ist, dass die Betreiberhaftpflicht bereits vor der Montage abgeschlossen wird, denn schon beim Aufbau der Anlage können Dritte durch diese zu Schaden kommen.
Schadenbeispiel:
Autoren: Johanna Schander und Tim Kraß sind die Ansprechpartner des Solar-Teams des Gewerbe- und Industrieversicherungsmaklers MRH Trowe Insurance Brokers GmbH aus Alsfeld.