von Oppen nach 2. PV-Ausschreibungsrunde: „Uniform-pricing nicht geeignet“

von Oppen nach 2. PV-Ausschreibungsrunde: „Uniform-pricing nicht geeignet“

Die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist beendet – der Einheitspreis für die Förderung der Projekte beträgt aller Voraussicht nach 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Das in dieser Runde angewandte „uniform-pricing-Verfahren“ verleitet laut Rechtsanwältin Margarete von Oppen allerdings zu sehr zur Zockerei. Eine Ausschreibung nach fairen Konditionen sei so nicht möglich. Das „pay-as-bid-Verfahren“ eigne sich besser für künftige Ausschreibungen.

 

Die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dienen dem geregelten Ausbau von Solarparks und der Ermittlung der Förderhöhe für teilnehmende PV-Projekte. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Varianten: Beim „pay-as-bid-Verfahren“ erhalten ausgewählte Teilnehmer den Fördersatz, den sie geboten haben, um einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb mit ihrer PV-Anlage zu gewährleisten. Beim „uniform-pricing-Verfahren“ erhalten hingegen alle Bieter den Gebotswert des jeweils höchsten bezuschlagten Gebots als Förderung. Für künftige Ausschreibungen besser eignen wird sich aber das „pay-as-bid-Verfahren“, ist sich Rechtsanwältin Margarete von Oppen sicher. Sie hat die ersten beiden Ausschreibungsrunden eng begleitet.

 

Uniform-pricing verleitet zum Zocken

Das Problem beim uniform-pricing-Verfahren ist laut von Oppen die Verleitung zur Zockerei. Viele Teilnehmer seien „sicherlich mit unrealistisch niedrigen Preisen in die Ausschreibungen gegangen“, um in den Ausschreibungen berücksichtigt zu werden. Sie hoffen dabei, über den Einheitspreis von den teureren, realistischen Bietern noch hochgezogen zu werden, vermutet von Oppen gegenüber Sandra Enkhardt im Interview mit pv-magazine.

Die Gefahr in dieser Form der Zockerei besteht darin, eine zu niedrige Förderung zu erhalten und die PV-Projekte nicht wirtschaftlich betreiben zu können. Als Folge können für zockende Teilnehmer im schlimmsten Fall der Verlust der hinterlegten Erstsicherheiten im Falle eines Austritts aus den Ausschreibungen oder die Pleite bei Realisierung der zu gering geförderten Projekte resultieren.

Und Zocker gibt es laut von Oppen viele. Es gebe auf der einen Seite die Projektierer, die sich aus der Not heraus zu Niedrigstgeboten hinreißen lassen. Auf der anderen Seite beteiligen sich auch große Energieversorger an dem Preiskampf, die sich nur geringe Margen leisten können, so von Oppen. „Auf der Strecke bleiben dabei die nachhaltigen Projekte all jener, die auf realistische Preise setzen“.

 

Faire Ausschreibungen nur mit „pay-as-bid-Verfahren“ möglich

Ein verbitterter Preiskampf kann nicht das Ziel einer geplanten Ausschreibung für den Ausbau Erneuerbarer Energien sein. Das sieht auch von Oppen so. Das „uniform-pricing-Verfahren“ treibe die Bieter in einen „möglicherweise ruinösen Preiskampf“, warnt sie gegenüber dem pv-magazine.

Wenn man aber einen Photovoltaik-Ausbau zu fairen konditionen anstrebt, dann halte sie das Verfahren für ungeeignet. Pay-as-bid halte sie deshalb für das bessere Verfahren, weil jeder die Verantwortung für den von ihm gebotenen Preis selbst übernehme und Spekulationen damit Grenzen gesetzt werden.

Quelle: pv-magazine

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