Startphase als Betreiber einer PV-Anlage

Startphase als Betreiber einer PV-Anlage

Sie haben eine Photovoltaik-Anlage gekauft. Was sind die nächsten Schritte? Mit der folgenden Checkliste überblicken Sie, was zu Beginn erledigt werden muss.

Mit der Direktinvestition sind Sie zum Betreiber einer PV-Anlage geworden. Vor dem dauerhaften Regelbetrieb müssen Formalitäten erledigt und Organisationsstrukturen aufgebaut werden. Diese unterscheiden sich teilweise, je nachdem, ob Sie eine Neuanlage oder eine Bestandsanlage erworben haben.

Bei der Bundesnetzagentur anmelden

Meldepflicht für Neuanlagen:

  • Photovoltaik-Anlage spätestens am Tag der Inbetriebnahme (max. zwei Wochen vorher) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren – dazu verpflichtet das EEG. Sonst erlischt der EEG-Vergütungsanspruch. Die Anmeldepflicht gilt auch bei Mieterstrom und anderen Formen der Direktvermarktung.

Meldepflichten für Bestandsanlagen:

  • Den Betreiberwechsel in Absprache mit dem Vorbesitzer im Marktstammdatenregister registrieren.
  • Etwaige Erweiterungen bestehender Anlagen melden.

Die Meldungen an die Bundesnetzagentur können Sie online erledigen. Als Anlagenbetreiber müssen Sie diese selbst vornehmen.

Beim Netzbetreiber anmelden

Alle Stromnetzbetreiber sind in Deutschland dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaik-Anlagen abzunehmen und die EEG-Einspeisevergütungen auszuzahlen.

Neuanlagen melden:

  • Vor der Installation einen Antrag auf Netzanschluss stellen. Danach hat der Netzbetreiber das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob das Netz den Strom aufnehmen kann. Bei kleinen Anlagen bis 10 kWp Leistung sind keine Probleme zu erwarten. Dauern darf die Netzverträglichkeitsprüfung laut Gesetz bis zu acht Wochen.
  • Fertige Photovoltaik-Anlage beim Netzbetreiber anmelden und Anlagenverantwortlichen mitteilen.
  • Fertige PV-Anlage in Betrieb nehmen, Inbetriebnahmeprotokoll erstellen.
  • Bei Direktvermarktung Regelbarkeit testen.

Bei Bestandsanlagen reicht es, wenn der Betreiberwechsel und ggf. neue Anlagenverantwortliche dem Netzbetreiber gemeldet werden.

Redispatch 2.0.
Um Engpässe im Stromnetz besser aussteuern zu können, sind in Deutschland ab dem 01. Oktober 2021 deutlich mehr Anlagen in das Netzmanagement eingebunden.

Betreiber von Anlagen ab einer installierten Leistung von dann 100 kWp sind dann verpflichtet, die neu etablierten Marktrollen als Einsatzverantwortliche (EIV) sowie Betreiber der technischen Ressource (BTR) entweder
selbst wahrzunehmen, oder diese an einen Dienstleister zu übertragen.

Dem Finanzamt melden

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, die Strom in das öffentliche Netz einspeist, ist eine umsatzsteuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit.

  • Gewerbe beim Finanzamt anmelden bzw. ummelden.
  • IHK-Mitgliedschaft anmelden. Dazu werden Sie angeschrieben. Die Pflichtmitgliedschaft ist bei kleineren PV-Anlagen beitragsfrei.
  • Eventuell von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn Sie im Jahr der Inbetriebnahme weniger als 17.500 € Umsatz und in darauffolgenden Jahren weniger als 50.000 € generieren.

Ab einem jährlichen Überschuss von 24.500 € wird zudem Gewerbesteuer fällig. Hierbei gilt die 70/30 Regelung: 70 % der werden an die Standortgemeinde gezahlt und 30 % an den Sitz der Gesellschaft entrichtet.

Photovoltaik-Anlage abnehmen

Die Dokumentation und Abnahmeprüfungen von Photovoltaik-Anlagen müssen mindestens den normativen Vorgaben der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0126-23 entsprechen. Vertraglich lassen sich zusätzliche Prüfungsanforderungen vereinbaren. Was die Dokumentation umfasst, erfahren Sie in Kapitel 4.2.

Bei Neuanlagen muss der Errichter die Funktion der Anlage vollständig überprüfen, die Inbetriebnahme durchführen und dokumentieren, die Anlagentechnik vollständig dokumentieren, Sie in den Anlagenbetrieb einweisen und Hersteller-Garantien übertragen. Ihre anschließenden Aufgaben sind:

  • PV-Anlage abnehmen, möglichst in Begleitung eines unabhängigen Sachverständigen. Überprüft werden die Bauqualität, die Einhaltung normativer Vorgaben, die 1:1 Umsetzung der Planung, die Inbetriebnahme-Dokumentation, die technische Dokumentation und der störungsfreie Betrieb.
  • Sichere IT-Infrastruktur aufsetzen und Anlage mit dem Monitoring-Portal verknüpfen. Evtl. für die Betriebsphase einen Vertrag zur technischen Betriebsführung abschließen. Dieser sollte das Monitoring, Störfallmanagement, Inspektion, Wartung, wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und Reporting wesentlicher Kennzahlen umfassen.

Bei Bestandsanlagen ist es ratsam, vor dem Kauf den Anlagenzustand mithilfe einer technischen Due Diligence durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Versicherungen abschließen

Neuanlagen versichern:

  • Versicherungsbedingungen frühzeitig recherchieren, um etwaige Versicherungs-Anforderungen wie eine Kameraüberwachung oder
  • Moduldiebstahlsicherung bereits in der Bauphase umsetzen zu können.
  • Haftpflichtversicherung abschließen, die für Schäden aufkommt, welche durch die PV-Anlage verursacht werden können.
  • Abschluss einer Elektronikversicherung mit Betriebsunterbrechungsversicherung durchdenken. Diese würde bei Beschädigungen der Anlage durch äußere Einflüsse (Witterung, Vandalismus) und Diebstahl von Komponenten einspringen und auch Ertragsausfälle abdecken.

Bestandsanlagen versichern:

Vertrags-Controlling aufbauen

  • Alle betriebsrelevanten Verträge übersichtlich ablegen.
  • Vertrags-Controlling aufbauen, um Möglichkeiten zu Kostensenkungen feststellen und die Erfüllung von Leistungsumfängen überprüfen zu können.

Finanzen planen

  • Liquiditätsplanung mit monatlicher Kontrolle aller Einnahmen und Ausgaben aufstellen und pflegen.
  • Soll-Zahlen für Ihr künftiges Controlling definieren. Dies ist grundlegend, um Handlungsbedarfe zu erkennen und ein Reporting erstellen zu können.

Direktvermarktung

Neuanlage:

  • Vertrag mit Direktvermarkter abschließen.
  • Zustimmung der finanzierenden Bank einholen.
  • Regelbarkeit der Anlage durch Direktvermarkter einrichten und testen lassen.

Bei Bestandsanlagen prüfen, ob der Direktvermarktungsvertrag mit übernommen werden kann. Ggf. Alternativen prüfen, um bessere wirtschaftliche Konditionen zu erhalten.


Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von Mario Wulff, Leiter Kaufmännische Betriebsführung bei greentech.

Dieser Artikel wurde in unserem Investitionsleitfaden veröffentlicht. Alle weiteren Artikel und Informationen zu Direktinvestitionen in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter: Milk the Sun – PV-Investitionsleitfaden.

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