PV-Ausschreibungen können am 15. April beginnen
Das Bundeskabinett hat den finalen Entwurf zur Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) verabschiedet. Wie geplant können nun die Pilotausschreibungen beginnen. Die Ansprüche für den Zubau Erneuerbarer Energieanlagen durch PV-Ausschreibungen fallen dabei zu gering aus. Die Ziele der Bundesregierung drohen mal wieder, verfehlt zu werden.
Der Grundstein wurde schon vor einiger Zeit gelegt, nun ist das Gebilde komplett. Nach langem Warten hat das Bundeskabinett die „Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien“ verabschiedet. Diese Rechtsgrundlage für Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht es der Bundesnetzagentur, noch im Februar die erste Ausschreibungsrunde bekannt zu geben. Damit könnten die für das erste Quartal 2015 geplanten Pilotausschreibungen noch rechtzeitig beginnen. Bieter hätten dann die Möglichkeit, bis zum 15. April ihre Gebote abzugeben.
Ausbauziele durch PV-Ausschreibungen „planbar und kostengünstiger“ erreichen
Innerhalb der nächsten Jahre plant die Bundesregierung eine sukzessive Umstellung der Förderung Erneuerbarer Energien. „Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen“, kommentiert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) das Vorhaben.
Eigenen Aussagen nach sichere das Ausschreibungsverfahren auch die Akteursvielfalt, doch das wird in der Branche der Erneuerbaren Energien weitgehend angezweifelt.
Zu niedrige Ansprüche an die Energiewende
Über die PV-Ausschreibungen will die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren 1,2 GW Photovoltaik-Leistung auf Freiflächen errichten lassen. Das sei „viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstrom-Kraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte zudem nicht genutzt werden dürfe.
Noch in diesem Jahr sind drei Ausschreibungsrunden geplant. 150 Megawatt sollen jeweils am 15. April und am 1. August ausgeschrieben werden. In der dritten Runde am 1. Dezember ist ein Ausbauvolumen von 200 Megawatt geplant. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken – 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf nur noch 300 Megawatt.
Eine Vorabfassung der finalen Verordnung stellt das Bundeswirtschaftsministerium hier zum Lesen zur Verfügung: