PV-Ausschreibungen: „Die Akteursvielfalt wird kaum zu erhalten sein“

PV-Ausschreibungen: „Die Akteursvielfalt wird kaum zu erhalten sein“

Seit einigen Tagen liegt dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) der finale Entwurf zur „Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) vor. Viele Vertreter der Erneuerbaren sprechen von einer Niederlage für die Energiewende. Das sieht Dr. Florian Valentin, Rechtsanwalt spezialisiert im Energierecht und im Recht der Erneuerbaren Energien aus Berlin, ähnlich. Er sieht die Möglichkeiten kleiner Akteure im Ausschreibungsverfahren in Gefahr. 

 

Bereits im November 2014 hat sich der Milk the Sun-Blog mit Dr. Florian Valentin über den Referentenentwurf zu den anstehenden PV-Ausschreibungen unterhalten. Im aktuellen Interview äußert sich Dr. Valentin zu dem nun final vorliegendem Entwurf.

 

PV-Ausschreibungen

„Auch Bürgerenergieprojekte werden es schwer haben, so die nötige Vorfinanzierung zu stemmen. Der Verordnungsgeber hat den Forderungen der bisherigen Treiber der Energiewende nach Privilegien in den bevorstehenden Ausschreibungen eine Absage erteilt.“

Milk the Sun: Seit dem 15. Januar liegt der zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur „Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)“ vor. Welches ist ihrer Meinung nach die bedeutendste Veränderung im Vergleich zum ersten Entwurf aus dem Herbst letzten Jahres?

Dr. Valentin: Anders als noch im vorangegangenen Entwurf vorgesehen, soll es nicht zu einer umfassenden Öffnung für Ackerflächen kommen. Es wurde eine Beschränkung der zulässigen Flächenkategorien in den Entwurf aufgenommen. Im Jahr 2015 fallen in die zulässige Flächenkulisse zunächst nur die aus dem EEG bereits bekannten Konversionsflächen, versiegelte Flächen und Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen. Ab 2016 dürfen darüber hinaus auch Flächen genutzt werden, die im Eigentum des Bundes und unter Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen und auch Ackerflächen, die sich in ein einem „benachteiligten Gebiet“ gemäß EU-Recht befinden. Allerdings werden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils höchstens zehn Anlagen auf derartigen Flächen einen Zuschlag erhalten.

 

Milk the Sun: Gab es weitere überraschende Veränderungen?

Dr. Valentin: Überraschend ist zum einen, dass das Ausschreibungsvolumen insgesamt reduziert worden ist. Statt der zunächst geplanten 600 MW pro Jahr sollen im Jahr 2015 nur 500 MW und in den darauffolgenden Jahren nur 400 bzw. 300 MW ausgeschrieben werden.

Zum anderen überrascht, dass die Ministerien an der Maximalgröße der teilnehmenden Projekte in Höhe von 10 MW festhalten. Dieser Wert wurde von vielen Seiten kritisiert und verhindert die zur Erreichung eines guten Ausschreibungsergebnisses erforderliche Realisierung größerer Projekte.

 

Milk the Sun: Wo sehen Sie die Chancen und die Risiken bei dem jetzigen Entwurf?

Dr. Valentin: Mit dem Vorliegen des Verordnungsentwurfs wird nun endlich der voraussichtliche Rechtsrahmen konkreter und die Akteure können sich damit befassen. Der in den letzten Jahren angewachsene Investitionsstau kann abgebaut werden. Nichtsdestotrotz beinhaltet das System einige Schwächen. Insbesondere die verlangte Zweitsicherheit wird einige Projekte vor ein erhebliches Finanzierungsproblem stellen. Auch die mit zehn Werktagen überraschend kurz bemessene Frist zur Beibringung der Zweitsicherheit wird es den Projektierern nicht einfacher machen. Auch Bürgerenergieprojekte werden es schwer haben, so die nötige Vorfinanzierung zu stemmen. Der Verordnungsgeber hat den Forderungen der bisherigen Treiber der Energiewende nach Privilegien in den bevorstehenden Ausschreibungen eine Absage erteilt. Die stets betonte Akteursvielfalt wird so kaum zu erhalten sein.

 

Milk the Sun: Wann wird die Verordnung in Kraft treten?

Dr. Valentin: Geplant ist eine Verabschiedung im Kabinett am 28. Januar 2015. Unmittelbar danach könnte die Bundesnetzagentur mit der ersten Ausschreibung beginnen, in der dann bis zum 15. April 2015 Gebote abgegeben werden können. Ob es tatsächlich so kommt, steht allerdings bereits wieder in Frage. Neben den Verbänden, die in ihren Stellungnahmen bereits Nachbesserungen gefordert haben, hat anscheinend auch die Bundestagsfraktion der CDU heute weiteren Änderungsbedarf angemeldet. Erneute Verzögerungen sind somit nicht ausgeschlossen.

 

Wir danken Herrn Dr. Valentin für das Interview.

 

——————

Dr. Florian Valentin ist seit August 2008 als Rechtsanwalt spezialisiert im Energierecht und im Recht der Erneuerbaren Energien tätig, seit 1. August 2012 als Partner bei von Bredow Valentin Herz. Er berät Anlagenhersteller und -betreiber, Projektentwickler, Energieversorgungsunternehmen und Energiehändler zu allen Rechtsfragen rund um Erneuerbare Energien. Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Florian Valentin liegen neben der Gestaltung und Prüfung von Direktvermarktungsverträgen in der rechtlichen Begleitung des Kaufs, Verkaufs und der Finanzierung von EEG-Anlagen.

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi