Gute Planung von Photovoltaik-Freilandanlagen: Klimaschutz und Naturschutz vereinen

Gute Planung von Photovoltaik-Freilandanlagen: Klimaschutz und Naturschutz vereinen

Die Festschreibung des Ziels der Treibhausgasneutralität vor dem Jahr 2050 ist ein überfälliger Schritt. Dies ist bereits seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens, spätestens aber seit Beschluss des Bundes-Klimaschutzgesetzes der Fall. Der Strombereich soll nicht nur früher dekarbonisiert werden als andere Sektoren, er muss es sein.

Anders ist eine Treibhausgasneutralität in allen Sektoren im Jahr 2050, wie sie auch im Bundes-Klimaschutzgesetz als langfristiges Ziel niedergeschrieben ist, nicht zu erreichen.  Von den heute in Deutschland jährlich an Endenergie verbrauchten 2.500 Terawattstunden (TWh) kann durch Systemeffizienz und durch Elektrifizierung von bisher verbrennungsbasierten Prozessen im besten Fall langfristig gut ein Drittel eingespart werden.

Dieser Systemumbau geht mit einem höheren Strombedarf einher und bedeutet, dass wir für die verbleibenden mehr als 1.600 TWh eine deutlich höhere Anzahl an Wind- und Solarkraftwerken als heute benötigen.

Die Potenziale der Windkraft (an Land und auf See) und der Bioenergie dürften bei rund 600 bis 700 TWh im Jahr 2050 liegen. Daraus abgeleitet ist der bne zu dem Ergebnis gekommen, dass wir langfristig in Deutschland eine installierte Leistung in Höhe von 1000 GW Photovoltaik benötigen werden, um den Energiebedarf sektorengreifend mit erneuerbaren Energien abdecken zu können. Hiervon sind aktuell gerade 5 % umgesetzt.

Um mit dem forcierten Ausbau von PV-Freilandanlagen möglichst positiv auf Umweltschutz, Landwirtschaft und Naturschutz zu wirken, hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) eine Branchenselbstverpflichtung „Gute Planung von Solarparks“ erarbeitet.

Best Practice zum Standard erheben

Ein übergeordnetes Ziel dieser Selbstverpflichtung ist es, in der Konzeption, Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb einer PV-Freilandanlage Best Practice zum Standard zu erheben. Dadurch kann erreicht werden, dass zusätzlich zu energiewirtschaftlichen Aspekten auch weitere Handlungsfelder strukturiert bearbeitet werden können.

So ist z.B. eine frühzeitig im Planungsprozess beginnende informative Beteiligung der Gemeinde und ihrer Bürger vorgesehen, die auch das konkrete Aufzeigen von Vorteilen, die sich aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage ergebenen enthält.

Heute sind die Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Akteure an PV-Freilandanlagen aus Sicht des bne und der unterzeichnenden Unternehmen noch nicht ausreichend gut geregelt, weshalb sich der bne für die Verbesserung dieser Rahmenbedingungen der kommunalen Beteiligung einsetzt.

Dies erfolgt z.B. in Form der Unterstützung eines offenen Briefes, in dem 18 Unternehmen einfordern, Vor-Ort-Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligen. Es werden effektive und rechtssichere Möglichkeiten benötigt, die verbessern, dass sowohl Kommunen, als auch Bürgerinnen und Bürger mehr von den Vorteilen einer PV-Freilandanlage vor Ort profitieren können – auch finanziell.

Selbstverpflichtungen für Unternehmen

Die Checkliste Gute Planung von PV-Freilandanlagen hat das Ziel, sicherzustellen, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten.

Die unterzeichnenden Unternehmen, stehen für einen großen Teil des deutschen PV-Freiflächenmarktes und wollen einen über die regulatorischen Vorgaben hinausgehenden Beitrag leisten. Diese sollen neben Fairness und guter Informationspraxis gegenüber Gemeinden, Verpächtern und Landwirten sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort auch Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt und zur Integration von Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft sicherstellen. Die Selbstverpflichtung enthält:

  • Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern
  • Verpflichtungen gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung
  • Verpflichtungen zur Integration einer Photovoltaik-Anlage in die Landschaft
  • Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt
  • Weitere Verpflichtungen (Planung, Umsetzung, Technik)

PV-Freilandanlagen und die Landwirtschaft

Der landwirtschaftliche Sektor steht im Moment vor großen Herausforderungen, beispielsweise wie er sich hinsichtlich des Umgangs mit Klimaauswirkungen wie Dürren und Extremwetter, dem Insektensterben, der Düngemittelverordnung, der Abhängigkeit von Monokulturen zur Gewinnung von Bioenergie und damit einhergehender Bodenerosion und Missernten positioniert. Landwirte sind vielfach auf der Suche nach langfristig planbaren Einnahmen.

Ein Teil der Landwirte kann auf diese drängenden Fragen mit der Verpachtung oder der Eigennutzung des Landes für naturverträgliche Photovoltaik-Anlagen eine Antwort finden. Die Unternehmen, die der Selbstverpflichtung nachkommen, verpflichten sich in Pachtverträgen zur Fairness gegenüber Landwirten.

Sofern es das Anlagenkonzept zulässt, sollte neben der Energieproduktion auch Mehrfachnutzungen im landwirtschaftlichen Kontext ermöglicht werden können. sofern landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden, sollen dies bevorzugt intensiv genutzte Ackerflächen und landwirtschaftliche Niedrigertragsstandorte sein.

Die Errichtung von PV-Freilandanlagen führt nicht zur Versiegelung von offener Bodenfläche in nennenswertem Ausmaß, sondern stellt eine Flächenumnutzung dar und geht – wenn gut geplant – mit einer naturschutzfachlichen Aufwertung einer Fläche gegenüber ihrer vorherigen Nutzung ein.

Gute Solarparks: Eine Chance für die Biodiversität

Das Konzept und Betrieb der Photovoltaik-Freilandanlage, die nach den Gute-Planung-Standard errichtet wird, sind auf die Erhöhung der biologischen Vielfalt ausgerichtet. Insbesondere große PV-Freilandanlagen werden so konzipiert, dass sie eine deutliche Erhöhung der Biodiversität fördern.

Der bne hat eine umfangreiche Studie zur Bewertung der Auswirkungen von PV-Anlagen auf die Artenvielfalt beauftragt – Solarparks – Gewinne für die Biodiversität. Die wissenschaftlichen Gutachter konnten einen signifikant positiven Effekt durch Photovoltaik-Freilandanlagen auf die biologische Vielfalt feststellen.

So konnte mit Anlagen mit engem Bezug zur vor Ort ermittelten Fauna und Flora überall Gewinne hinsichtlich der Artenvielfalt und der Ausbreitung einzelner Tierarten erzielt werden. Auch zeigen sich für die anliegenden und nachfolgenden landwirtschaftlichen Flächen positive Effekte.

Hierzu gehört zum Beispiel die wachsende Anzahl von bestäubenden Insekten. Zudem können sich Böden von zuvor intensiv genutzten Agrarflächen nach dem Bau und Betrieb einer PV-Freianlagen erholen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Studie strebt der der bne an, in Abstimmung mit den großen deutschen Umweltverbänden eine Checkliste „Artenvielfalt in PV-Freilandanlagen“ erarbeiten. Anhand dieser soll sichergestellt werden, dass Photovoltaik-Freilandanlagen einen signifikanten Beitrag leisten können, um die lokalen Bedingungen für Natur und Umwelt zu verbessern.

Die aktuelle Liste der unterzeichnenden Unternehmen finden Sie unter: https://www.bne-online.de/de/verband/gute-planung-pv.


Der bne vertritt Unternehmen, die auf den wettbewerblichen energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen agieren und setzt sich für eine Energiewende mit wettbewerbsfreundlichem Ordnungsrahmen und neutralen Netzbetreibern ein. Der Artikel wurde verfasst von Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim bne.

Foto Quelle: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

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