Vergütungsoptionen für Solarstrom mit und ohne EEG-Förderung

Vergütungsoptionen für Solarstrom mit und ohne EEG-Förderung

Welche Vergütungsoptionen gibt es für Ihren Solarstrom? Wie können Sie nach Ablauf der 20-jährigen EEG Einspeisevergütung den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage vermarkten? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Einnahmen optimieren können.

Längst gibt es neben der klassischen Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) alternative Vermarktungsmöglichkeiten für Ihren Solarstrom. Dies sind Varianten der Direktvermarktung und Stromlieferverträge – sogenannte Power Purchase Agreements (PPA).

Da in den nächsten Jahren immer mehr Solaranlagen die Vergütungsgrenze von 20 Jahren aus dem EEG erreichen – aber noch immer Solarerträge liefern – spielt die Direktvermarktung eine zunehmend größere Rolle.

Im Anschluss an die EEG-Förderung ist sie eine der wichtigsten Vergütungsformen. Auch vor Ablauf der EEG-Vergütung können Sie Ihre Einnahmen optimieren. Denn ein Wechsel zwischen den Vermarktungsformen ist jederzeit möglich.

Direktvermarktung überblicken

Im Allgemeinen kann Solarstrom entweder über einen Vermarkter an der Strombörse vermarktet oder direkt an einzelne Abnehmer verkauft werden. Das EEG unterscheidet dabei zwischen geförderter EEG-Direktvermarktung und sonstiger Direktvermarktung.

EEG-Direktvermarktung

Für Anlagen größer als 500 kW, die ab dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden, besteht eine Pflicht zur EEG-Direktvermarktung. Seit dem 1.1.2016 besteht diese auch bei Anlagen mit über 100 kW installierter Leistung.

Andere Anlagen mit EEG-Anspruch hingegen können freiwillig in die EEG Direktvermarktung wechseln. Verpflichtend dabei ist jedoch eine Fernsteuerbarkeit der Solaranlage.

Sonstige Direktvermarktung

Die sonstige Direktvermarktung umfasst alle Direktvermarktungsformen, bei denen auf die Einspeisevergütung, die Marktprämie oder den Mieterstromzuschlag freiwillig verzichtet wird oder wenn die EEG-Förderung ausgelaufen ist.

Die gesetzliche Pflicht zur Fernsteuerung entfällt. Jedoch kann es trotzdem vertraglich durch Direktvermarkter bzw. das Vergütungsmodell gefordert werden. Hinzu kommt die gesetzliche Pflicht zur Ausrüstung der Anlage mit einer Einrichtung zur ¼ stündlichen Messung/Bilanzierung.

Power Purchase Agreement (PPA)

Ein PPA ist ein Strombezugsvertrag zwischen einem Stromabnehmer und einem Stromerzeuger. Dieser Vertrag beinhaltet Regelungen zur gelieferten Strommenge, die entweder physisch festgesetzt wird und der tatsächlich erzeugten Menge entspricht oder synthetisch über Abkauf und Beschaffung durch den Stromhändler abgebildet wird.

Die Vertragslaufzeit kann bei Neuanlagen bis zu 15 Jahre betragen, bei Bestandsanlagen sind 1 bis 5 Jahre üblich. Ihr Vertragspartner ist entweder ein einzelner Großabnehmer („Corporate PPA”), der den Strom für den eigenen Gebrauch abnimmt, oder ein Stromhändler („Merchant PPA“), der den erzeugten Strom kauft und ihn entweder an der Strombörse vermarktet oder an einzelne Abnehmer weiterverkauft.

Vergütung mit EEG-Anspruch optimieren

Bei einer Anlage mit Anspruch auf EEG-Vergütung können Sie prüfen, ob sich für Sie ein Wechsel in die EEG-Direktvermarktung rechnet. Im Internet finden Sie Erlösrechner, in die Sie die Leistung und Ihre Förderbedingungen eingeben können und so eine aussagekräftige Vergleichsrechnung erhalten.

Und wenn Sie bereits in der EEG-Direktvermarktung sind, ist es möglich, Direktvermarkter mit besseren Konditionen zu finden.

Berechnet wird die EEG-Vergütung der EEG-Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell. Dieses besteht aus zwei Preiskomponenten:

  • Der Direktvermarkter zahlt den Marktwert-Solar (durchschnittlicher Börsen-Stundenpreis für Solarstrom des Vormonats) der erzeugten Strommenge aus.
  • Der Netzbetreiber zahlt die Marktprämie, welche die Differenz zwischen dem Marktwert und der EEG-Vergütung bildet.

So bleibt das Niveau der EEG-Einspeisevergütung gesichert und ist unabhängig von den Preisschwankungen an der Börse.

Zusätzlich erhalten Sie als Mehrerlös eine Managementprämie in Höhe von 0,4 Cent pro kWh. Auch im Marktprämienmodell bleibt der Anspruch auf die EEG-Vergütung für 20 Jahre erhalten.

Investiert werden muss in die Installation der Fernsteuerungstechnik, die 150 bis 600 EUR kostet. Zudem rechnen Direktvermarkter ein Dienstleistungsentgelt ab. Bei Anlagen unter 750 kW sind Pauschalen anhand der Anlagengröße und bei größeren Anlagen individuelle Preise marktüblich.

Aufgrund dieser Kosten ist die Direktvermarktung derzeit ab ca. 100 kWp wirtschaftlich empfehlenswert.

Die „sonstige Direktvermarktung” inklusive der PPAs rechnen sich in der Regel nur für Anlagen, die aus dem EEG fallen.

Graphik Zusammensetzung der EEG-Vergütung nach dem Marktprämienmodell

Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung

Ab 2021 läuft die EEG-Förderung für die ersten Anlagen sukzessive aus. Wer danach weiterhin Strom produzieren und ins Netz einspeisen möchte, ist gem. §21b Abs. 1 EEG von 2017 dazu verpflichtet, einen Wechsel in die sonstige Direktvermarktung vorzunehmen und alle damit einhergehenden Pflichten zu erfüllen.

Dabei können Sie entweder auf einen Direktvermarkter setzen oder ein PPA abschließen. Nach der EEG-Förderung müssen Sie mit wirtschaftlichen Risiken, wie zum Beispiel Preisrisiken, kürzeren Laufzeiten und der Bonität Ihrer Abnehmer umgehen können.

Denn die Preise an der Strombörse schwanken und liegen meistens unter den fixen Vergütungssätzen aus der EEG Förderung.

Welche Vergütungsoption ist dann die rentabelste?

Ergründen Sie, wer Ihnen die besten Konditionen bietet. Bei vielen Direktvermarktern können Sie online ein Angebot anfordern, das vertragliche Pflichten und die Vermarktungspauschale beinhaltet. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen, denn auf dem Markt herrscht keine Preistransparenz.

Berechnet wird die Photovoltaikvergütung einer solchen Direktvermarktung über Spotpreis und/oder den Marktwert.

Bei einem PPA wird eine feste Vergütungsart vereinbart. Diese berücksichtigt sämtliche erwartbaren Risiken, Strompreisschwankungen und Vermarktungskosten. Bei Stromhändlern können Sie Indikativpreise einholen. Je nach Standort können Sie auch direkt im Umfeld Ihrer Anlage fündig werden.

Beispielsweise kann der Solarstrom auf einer Kühlhalle oder einem erzeugenden Betrieb vor Ort über ein PPA vermarktet werden.

Direktvermarktung umsetzen

Bei der Auswahl des Direktvermarkters gibt es neben Preis-Aspekten auch Service-Aspekte. Manche Dienstleister erledigen die Beantragung gleich mit. Der Anmeldeprozess umfasst die Abstimmung zwischen mehreren Akteuren: Netzbetreibern, Installateuren, Anlagenbetreibern und Fernsteuerungstechnik.

Wenn Sie ein PPA vereinbaren wollen, benötigen Sie einen Stromabnehmer und müssen etwaige Finanzierungspartner (z.B. Bank) mit ins Boot holen. Diese achten insbesondere auf die Bonität des Stromabnehmers. Ein Energieversorger beispielsweise verfügt über eine deutlich bessere Bonität als eine lokale Bäckerei.

Preisbildung und Preisbestandteile beim Terminmarkt gegenüber PPA


Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von Anastasia Bestmann, Sales Manager, Virtuelles Kraftwerk der EnBW.

Dieser Artikel wurde in unserem Betreiberleitfaden veröffentlicht. Alle weiteren Artikel und Informationen zum Betrieb von gewerblichen PV-Anlagen finden Sie unter: Milk the Sun – PV-Betreiberleitfaden.

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