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Photovoltaik in: Frankreich – ein Überblick

Land: FrankreichSolarenergie Energiewende Stromerzeugung
Fläche: 668.763 km²
Einwohner: 65,4Millionen
Landessprache: Französisch
Staatsform: Republik

Stromverbrauch: 425.655 GWh/ Jahr
Stromexporte: 56.570 GWh/ Jahr
Anteil Strom aus Erneuerbaren: 13,3%
Anteil Photovoltaik: unter 1%
Installierte Photovoltaikleistung: 3,6 GW
Sonneneinstrahlung:  900kWh/m² bis 1.600 kWh/m²

Stromerzeugung Einspeisevergütung

iStockphoto.com©Gyula Gyukli

Strom und PV in Frankreich

Frankreich gilt in Deutschland als Atomland (über 75 Prozenzt Kernenergie). Zwar haben die Erneuerbaren Energien mit 13,3 Prozent Anteil am Stromverbrauch in Frankreich einen ähnlich hohen Anteil wie in Italien, doch der hohe Export vor allem von Atomstrom relativiert diese Zahlen ein wenig. Photovoltaik wird in Frankreichs Wirtschaft und Politik noch sehr skeptisch gesehen, was sich auch an der geringen installierten Leistung von rund 3,6 GW sehen lässt. Erst vor kurzem hat das Land den Bau eines neuen Atommeilers genehmigt. Und bei den Erneuerbaren steht vor allem die Wasserkraft im Fokus. Die Photovoltaik macht bisher noch unter 1 Prozent aus, verteilt auf etwas mehr als 258.800 Anlagen.

Gesetze und Einspeisevergütung

Französische Gesetzgebung rund um Solaranlagen startete mit der ersten Ministerialverordnung im Juli 2006 („Arrêté du 10 juillet 2006“). Besonderheit der französischen Verordnung ist, dass die Vergütungen nicht nur nach der Art der Anlage, sondern auch nach geographischer Situation unterschiedlich gefördert werden. Für die Übersee-Départments und Korsika gibt es besonders hohe Tarife.

Mit der „Arrêté du 12 janvier 2010“, der zweiten Ministerialverordnung im Januar 2010, richtete sich Frankreich nach der EU-Vorgabe von 20 Prozent Strom aus alternativen Stromquellen bis zum Jahre 2020 aus. Die Vergütungssätze wurden geändert. Dachanlagen in Frankreich können nun eine Vergütung von bis zu 0,58 €/kWh erreichen, der höchste Wert für Dachphotovoltaik weltweit. Minimal erhalten Gebäude- und Dachanlagen 0,42 €/kWh.

Auf Freiflächenanlagen bis 250 kWp erhalten die Betreiber, abhängig vom Antragsdatum für die Anlage, bis zu 0,328 €/kWh. Seit 2011 beantragte Anlagen erhalten noch 0,283 €/kWh mit einer Degression von 10 Prozent zum Vorjahr.

Freiflächenanlagen über 250 kWp werden mit einem Faktor versehen, der, abhängig vom Départment, in dem die Anlage errichtet wurde, eine Einspeisevergütung zwischen 0,314 €/kWh und 0,3768 €/kWh garantiert.

Grid parity in Frankreich

Die Netzparität in Frankreich ist noch nicht erreicht. Aktuelle Prognosen sagen die Netzparität in Frankreich für 2020 voraus.

Ausblick

Aufgrund der durch die EU angedrohten Sanktionen, sollten 20 Prozent EE-Strom bis 2020 nicht erreicht werden, hat Frankreich noch einen Nachholbedarf was die Erneuerbaren angeht. Auch der aktuelle Staatspräsident François Hollande scheint mit seiner Partei einen Schritt weg von der Atomenergie gehen zu wollen.

Ob und in welchem Maße die Photovoltaik dabei einen Faktor spielt, ist ungewiss. Die hohen Einspeisetarife für die PV in Frankreich jedenfalls sind auch für ausländische Investoren interessant. Derzeit wird in Frankreich über Änderungen der Einspeisevergütungen diskutiert. Dabei halten sich Stimmen für eine Verringerung mit Stimmen für eine Erhöhung die Waage.

Die großen Solarmythen – Teil 1: Solarenergie ist nur im sonnigen Süden effektiv nutzbar

Nein! Photovoltaik funktioniert nicht ausschließlich bei strahlendem Sonnenschein. Selbst an bewölkten Tagen erzielt man damit, gemessen in Deutschland um die Mittagszeit, eine Leistung von ca. 10.000 MW. Das entspricht der Leistung von 10 Atomkraftwerken. Die jährliche Sonneneinstrahlung beläuft sich hierzulande auf durchschnittlich 1.000 kWh pro Quadratmeter. Das entspricht immerhin etwa der Hälfte der Strahlungsintensität, die in der Sahara herrscht. Mithilfe immer ausgereifterer Technologien, z.B. mit Dünnschicht-Solarzellen, lässt sich auch bei schlechtem Wetter, im Herbst oder Winter zuverlässig Solarstrom erzeugen. Fortsetzung folgt!

 

 

 

Förderung der Solarenergie in der Slowakei

Noch vor ein paar Jahren spielte die Photovoltaik in der Slowakei keine bedeutende Rolle. Doch im Jahr 2010 erlebte der slowakische Photovoltaikmarkt ein überraschendes Wachstum, welches bis 2011 anhielt. Mit einer geschätzten Photovoltaikleistung von 200 bis 300 MWp, gehört die Slowakei heute mit zu den relevanten Ländern für die Photovoltaik in der Europäischen Union (vgl. EPIA).

Das Wachstum des Marktes ist sicherlich auf die Einführung eines staatlich garantierten Einspeisetarifs auf Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2009 zurück zu führen. Das Gesetz Nr. 309/2009 garantiert die Abnahme und Vergütung des produzierten Sonnenstroms für einen Zeitraum von 15 Jahren. Bislang hatten alle Anlagen mit einer Leistung bis zu 125 MWp ein Anrecht auf die Stromvergütung. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 01. April 2011 entfiel jedoch die Förderung für alle Anlagen mit einer Leistung von über 100 MWp, die nach dem 01. Februar 2011 installiert wurden.

Auch die Höhe der Tarife hat sich zwischenzeitlich verändert. Die Tarife werden mindestens einmal jährlich von der Regulierungsbehörde URSO festgesetzt. Im Jahr 2010 lag die Vergütung für jede Kilowattstunde Sonnenstrom noch bei rund 38 Cent (Dekret Nr. 2/2010 § 6c, Art. 13b). Die aktuellen Tarife liegen deutlich unter diesem Wert. Solaranlagen, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2011 ans Netzt gehen, bekommen eine Vergütung in Höhe von etwa 25,92 Cent pro Kilowattstunde. Alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 installiert werden erhalten noch 19,45 Cent (vgl. nhp.de).

Neben den Einspeisetarifen gibt es einen steuerlichen Anreiz. Auf Strom wird in der Slowakei eine Verbrauchssteuer erhoben. Strom aus erneuerbaren Energien ist von dieser allerdings nicht betroffen.

Förderung der Solarenergie in Rumänien

In Rumänien wird der Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Quotenregelung gefördert. Stromlieferanten bzw. Stromproduzenten sind verpflichtet eine vorgegebene Menge ihres Stroms aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Nachgewiesen werden diese Strommengen durch den Handel mit sogenannten Grünen Zertifikaten.

Den Handel mit Grünen Zertifikaten und alle Details zur Quotenerfüllung regelt das Gesetzt 220/2008, welches am 19.10.2011 in Kraft getreten ist. Demnach können Produzenten ihren Strom aus erneuerbaren Energien zum Marktpreis auf dem Stromgroßhandelsmarkt verkaufen. Für Strom aus Kleinanlagen gelten festgelegte Preise, zu denen der Sonnenstrom an die Stromlieferanten verkauft werden kann.

Für den Zeitraum 2008 bis 2025 bewegt sich der Transaktionswert für die Grünen Zertifikate zwischen einem Mindestwert von 27 € pro Zertifikat und einem Höchstwert von 55 € pro Zertifikat. Unterschiede in der Höhe der Zahlungen gibt es für die verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien nicht.

Die jährlichen Pflichtquoten sind für die Jahre 2011 bis 2020 folgendermaßen fest gelegt:

Jahr

Jährliche Pflichtquote (%)

2011

8,3

2012

8,3

2013

9,0

2014

10,0

2015

10,8

2016

12,0

2017

13,2

2018

14,4

2019

15,6

2020

16,8

Jede produzierte Megawattstunde Solarstrom hat einen Wert von sechs Zertifikaten. Erfüllt ein Stromlieferant die jährliche Quote nicht, ist er verpflichtet Schadens- bzw. Ersatzzahlungen zu leisten. Die ihm fehlenden Grünen Zertifikate müssen dann für einen höheren Preis von 110 € erworben werden. Auch die Höhe der Strafzahlungen unterliegt einer jährlichen Anpassung.

Förderungen der Solarenergie in Bulgarien

Bulgarien gehörte bislang nicht unbedingt zu den relevanten Ländern der Photovoltaikbranche, obwohl Bulgarien sehr gute geografischen Bedingungen und eine hohe Sonneneinstrahlung mitbringt. Allerdings gewinnt der bulgarische Photovoltaikmarkt für Investoren, vor allem für ausländische, an Attraktivität. Zum einen wurden mit der Novellierung des bulgarischen Gesetzes über die Erneuerbaren Energiequellen und Biobrennstoffe (EEBG) bestimmte administrative Hürden beseitigt, zum anderen lockt Bulgarien mit derzeit noch relativ großzügigen Einspeisevergütungen.

Das Zakon za vazobnovjaemite i alternativnite energijni iztochnici i biogorivata, das bulgarische Gesetz zum Ausbau und zur Förderung der erneuerbaren Energien trat erstmals am 19. Juni 2007 in Kraft und wurde Anfang des Jahres 2011 erneuert. Es fördert prinzipiell alle Technologien der erneuerbaren Energien durch eine staatlich garantierte Einspeisevergütung. Strom aus Solarenergie erhält die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Die Tarife unterliegen in Bulgarien einer gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Degression. Sie werden jedes Jahr zum 30. Juni von der Energieregulierungsbehörde neu festgelegt. Im alten Gesetz war noch geregelt, dass die Degression nicht Höher als 5% ausfallen darf, doch diese Regelung wurde mit der Novellierung aufgehoben.

Die aktuellen Tarife wurden am 20.06.2011 verkündet und gelten für alle Anlagen, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 ans Netz gegangen sind bzw. gehen werden:

  • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Dächern und Fassaden  605,23 BGN/MWh; 309,45 Euro/MWh
  • PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp auf Dächern und Fassaden 596,50 BGN/MWh; 304,99 Euro/MWh
  • PV-Anlagen von 200 kWp bis 1.000 kWp auf Dächern und Fassaden 583,77 BGN/MWh; 298,48 Euro/MWh
  • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Freiflächen 576,50 BGN/MWh; 294,76 Euro/MWh
  • PV-Anlagen von 30 kWp bis 200 kWp auf Freiflächen 567,41 BGN/MWh; 290,11 Euro/MWh
  • PV-Anlagen über 200 kWp auf Freiflächen 485,60 BGN/MWh; 248,28 Euro/MWh

Förderungen der Solarenergie in Großbritannien

In Großbritannien wird der Ausbau der erneubaren Energien aus einer Kombination aus Einspeisetarif und Mengenregelung in Form von Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel  gefördert.

Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 5 MWp wird mit einem festgelegten Einspeisetarif über einen Zeitraum von 25 Jahren vergütet. Solarkraftwerke ab einer Leistung von 5 MWp erhalten eine Förderung durch die Mengenregelung. Anlagen mit einer Leistung zwischen 50 kWp und 50 MWp können zwischen beiden Vergütungsarten wählen.

Um überhaupt eine Vergütung auf den eigens produzierten Sonnenstrom zu erhalten, müssen alle Anlagen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses variiert je nach Anlagengröße und Art der Energieerzeugung.

Das Modell der Mengenregelung (Renewable Obligation Order) in Form von einer Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel wurde 2002 in Großbritannien eingeführt. Diese Regelung verpflichtet die Energieversorger einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Um die festgelegte Höhe zu erreichen, müssen die Stromlieferanten Strom von Anlagen aus erneuerbaren Energien kaufen. Dafür erhalten sie grüne Zertifikate. Diese sind bei der Gas- und Stromaufsichtsbehörde (Ofgem) vorzulegen, um nachzuweisen, dass die geforderte Menge an Strom aus regenerativen Energien bereitgestellt wurde. Stellen sie weniger als die geforderte Menge an Ökostrom bereit, sind Sanktionszahlungen für jede versäumte Kilowattstunde die Folge.

Um im Besonderen kleinere Anlagen zu fördern, wurde 2010 ein Modell der Einspeisevergütung (Feed-in Tariff Order) eingeführt. Dieses garantiert allen zugelassenen Anlagen mit einer Größe von bis zu 50 MWp, die Vergütung ihres eingespeisten Stroms zu einem festen Tarif. Die Höhe der Tarife wird dabei jährlich von der Ofgem angepasst.

Ende Oktober 2011 verkündete der britische Energieminister Gregory Barker sein Vorhaben, die Einspeisetarife um die Hälfte zu kürzen. Die neuen Tarife sollen zum 1. April 2012 in Kraft treten. Er begründete seine Entscheidung mit dem rasanten Zubau an Photovoltaikanlagen in den letzten Monaten und den fallenden Preisen für Solarmodule um nahezu 30% (vgl. Pressemitteilung DECC).

In der folgenden Tabelle sind die derzeitigen Tarife, beschlossen im Juni 2011, und die künftigen Tarife vergleichend nebeneinander gestellt.

Quelle: Feed-in Tariffs UK

Leistung in kWp aktuelle Einspeisetarife künftige Einspeisetarife
< 4 kWp (auf neuen Dächern) 37,8 p/kWh (entspricht etwa 0,44 Euro) 21,0 p/kWh (entspricht etwa 0,24 Euro)
< 4 kWp (auf sanierten Dächern) 43,3 p/kWh (entspricht etwa 0,51 Euro) 21,0 p/kWh (entspricht etwa 0,24 Euro)
> 4 – 10 kWp 37,8 p/kWh (entspricht etwa 0,44 Euro) 16,8 p/kWh (entspricht etwa 0,20 Euro)
> 10 – 50 kWp 32,9 p/kWh (entspricht etwa 0,38 Euro) 15,2 p/kWh (entspricht etwa 0,17 Euro)
> 50 – 100 kWp 19,0 p/kWh (entspricht etwa 0,22 Euro) 12,9 p/kWh (entspricht etwa 0,15 Euro)
> 100 – 150 kWp 19,0 p/kWh (entspricht etwa 0,22 Euro) 12,9 p/kWh (entspricht etwa 0,15 Euro)
> 150 – 250 kWp 15,0 p/kWh (entspricht etwa 0,17 Euro) 12,9 p/kWh (entspricht etwa 0,15 Euro)
> 250 kWp – 5 MWp 8,5 p/kWh (entspricht etwa 0,10 Euro) 8,5 p/kWh (entspricht etwa 0,10 Euro)

Förderung der Solarenergie in Österreich

Im Jahr 2002 wurde in Österreich das Ökostromgesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde es mehrfach novelliert. Die letzte und aktuellste Änderung, das Ökostromgesetz 2012, wurde am 7. Juli 2011 angenommen.

Für den Bereich der Photovoltaik garantiert das Gesetz die Vergütung von Sonnenstrom zu einem festgesetzten Tarif über 13 Jahre. Die Vergütungssätze variieren dabei je nach Anlagengröße und Art der Installation. Unterschieden werden zwei Gruppen, Anlagen auf Dächern und Lärmschutzwänden sowie Freilandanlagen. Prinzipiell haben alle Anlagenbesitzer deren Anlage eine Leistung von 5 kWp bis maximal 500 kWp besitzt, ein Anrecht darauf einen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG), dem staatlichen Ökostromeinkäufer, abzuschließen. Dieser verteilt den Strom anteilig an die Stromhändler, welche den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Preis, der über dem Marktpreis liegt, kaufen müssen.

Allerdings besteht in Österreich eine Förderhöchstgrenze. Für 2011 lag diese noch bei 2,1 Millionen Euro. Mit der Novellierung wurde sie auf 8 Millionen Euro festgesetzt. Bei der Vergabe der Förderungen gilt dabei das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das heißt, je früher eine Förderung beantragt wird, umso eher ist eine positive Förderzusage zu erwarten.

Aufgrund dieser Deckelung ist bei der Ökostromabwicklungsstelle eine Warteliste entstanden, die bis 2025 reicht. Um diese Warteliste abzubauen, sieht das Ökostromgesetz 2012 für die folgenden Jahre eine Abstufung des Fördertarifs vor. Die Höhe des zu erwartenden Tarifs ist dabei abhängig von dem Jahr, in welchem der Förderbewerber bei der OeMAG gereiht ist.

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Tarife für den Abbau der Warteliste:

Quelle: Photovoltaic Austria Federal Association

Der maximale Tarifabschlag für Anlagen die nach 2015 gereiht sind liegt zwischen 22,5% und 17,5%. Für den Abbau der Warteliste ist insgesamt ein Budget von 28 Millionen Euro vorgesehen.

Förderung der Solarenergie in Portugal

Portugal hat gemeinsam mit Spanien die geographisch günstigsten und attraktivsten Ausgangsbedingungen für die Photovoltaik. In Portugal scheint die Sonne reichlich, die durchschnittlichen Sonnenstunden im Jahr variieren zwischen 2200 und 3000 Stunden auf dem Festland und 1700 und 2200 Stunden auf den portugiesischen Inseln Madeira und den Azoren.

Doch trotz der äußerst günstigen Umstände, hat sich der Photovoltaikmarkt in Portugal nur sehr langsam entwickelt und ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern relativ rückständig. Im Jahr 2010 lag die installierte Gesamtleistung gerade knapp unter der Grenze von 130 MWp. Der Zubau belief sich 2010 auf 16 MWp. Damit blieb Portugal nicht nur um die Hälfte hinter dem Zubaus im Jahr 2009 zurück, die 2010 umgesetzten Projekte stammen alle noch aus dem Jahr zuvor (vgl. EPIA).

Gefördert werden die erneuerbaren Energien, wie in fast allen europäischen Ländern durch eine Vergütung des eingespeisten Öko-Stroms ins Netz. Die Gesetzesverordnung Nr. 363/2007 legt fest, dass der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des Stroms verpflichtet ist. Die Höhe der Einspeisevergütung wird in Portugal mit Hilfe einer Formel berechnet. In diese Berechnungen gehen verschiedene Faktoren, wie etwa die Leistung und die Kapazität der Anlage ein. Die Förderdauer des Öko-Stroms ist für alle Arten der erneuerbaren Energien unterschiedlich festgelegt. Für den Bereich der Photovoltaik gilt eine Förderdauer von 20 Jahren, sofern die Solaranlage nicht schon früher ihre maximale Gesamtproduktionsmenge von 34 Gigawattstunden erreicht hat. Anrecht auf die Vergütungen haben dabei gebäudeintegrierte Anlagen mit einer Leistung bis zu 50 MWp und Freilandanlagen bis zu 150 MWp.

Eine Sonderstellung nehmen in Portugal sogenannte Mikroproduktionsanlagen ein, für die gesonderte Tarife gelten. Darunter fallen im Bereich der Photovoltaik alle Solaranlagen, deren Leistung unter 3,68 kWp liegt und deren jährliche Höchstproduktionsmenge bei 2,4 Megawattsunden liegt. Diese kleinen Anlagen erhalten 15 Jahre lang eine Vergütung auf ihren Strom.

Der Zubau von Photovoltaikannlagen ist in Portugal durch eine Deckelung begrenzt. Für Mikroproduktionsanlagen ist die Zulassungsgrenze bei einer Leistung von 25 MWp festgelegt, für große Anlagen ist ein Jahreshöchstlimit von 50 MWp eingerichtet.

Auch in Portugal wurden neben den Einspeisevergütungen steuerliche Anreize zur Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen. Für den Kauf von Anlagen, Geräten oder Maschinen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 12% erhoben. Damit erhält der Begünstigte 9 Prozentpunkt Erlass auf den üblichen Umsatzsteuersatz von 21 %.

Förderung der Solarenergie in Spanien

Aufgrund seiner geographischen Lage, ist Spanien für die Photovoltaik eine besonders reizvolle Region. Spanische Standorte erreichen bei Sonnenscheindauer und Strahlungsintensität europaweit Spitzenwerte. Mit einer solaren Einstrahlung zwischen 1400 bis 1850 kWh und etwa 3000 Sonnenstunden im Jahr können nur portugiesische Regionen und Teile Italiens mithalten. Gerade Investoren sind daher interessiert, wie sich die Förderungen der Solarenergie in Spanien entwickelt.

Mit dem Real Decrto (RD 436/2004) wurde in Spanien im Jahr 2004 erstmals eine Regelung zur Förderung der erneuerbaren Energien eingeführt. Die Investitionsanreize wurden auch geschaffen, um die energiepolitischen Ziele Madrids zu erreichen. Im Plan de Energías Renovables 2005-2010 legte sich die spanische Regierung darauf fest 12,1% des Energiebedarfs aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2010 bereitzustellen. Mit dem Plan de Energías Renovables 2011-2020 setzte sich Spanien zum Ziel bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiemix auf 22,7% zu erhöhen.

Seither wurde das königliche Dekret mehrfach novelliert. Das Real Decreto (RD 661/2007) von 2007 bildete die gesetzliche Grundlage für die Preisreglung in Spanien. Strom aus erneuerbaren Energien prinzipiell auf zwei verschiedene Arten vergütet werden. Anlagenbetreiber können zwischen einem Einspeisetarif oder einem Premiumtarif wählen. Für Photovoltaikanlagen gilt allerdings ausschließlich der Einspeisetarif, sie sind von der Förderung durch den Premiumtarife ausgeschlossen.

Alle Solaranlagen, die bis zum 29.09.2008 in Spanien registriert wurden und ans Netz gingen, bekommen für einen Zeitraum von 28 Jahren je nach Anlagengröße 24,81 bis 47,56 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 50 MWp erhalten auch ab dem 29. Jahr noch 19,85 Cent.

Die Förderung bescherte Spanien einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen. Aus Angst vor einer Kostenexplosion und einem unkontrollierten Zubau, führte die spanische Regierung mit dem Real Decreto 1578/2008 eine Reform der Einspeisetarife für den Bereich der Photovoltaik durch.

Seitdem erhalten die Solaranlagen, die nach dem 29.09.2008 registriert wurden nur noch für 25 Jahre eine Vergütung für ihren Strom. Das königliche Dekret 1578/2008 nimmt eine neue Aufteilung der Vergütung vor. Es unterscheidet zwischen Dach- und Gebäudeanlage mit einer Leistung bis zu 20 kWp und mit einer Leistung über 20 kWp sowie sonstigen Anlagen, wie Freiflächenanlagen.

Für 2008 wurde eine Vergütung von 32 bis 34 Cent festgelegt. Allerdings werden die Tarife quartalweise angepasst. Für den Zubau der Photovoltaikanlagen wurde ein Deckel eingerichtet. Je nachdem, ob diese Förderhöchstgrenze erreicht wird, steigt bzw. sinkt der Tarif im nächsten Quartal.

Mit dem RD 1003/2010 wurde das Einspeisegesetz nochmals erneuert. Der wesentliche Punkt der Neuregelung betrifft eine verschärfte Nachweispflicht über die Inbetriebnahme der Solaranlage. Diese Novellierung wurde notwendig, weil die spanische Energiekommission CNE bei Inspektionen festgestellt hatte, dass viele Anlagen den höheren Einspeisetarif des RD 661/2007 beziehen, obwohl sie zum Stichtag, den 29.09.2008, noch nicht vollständig in Betrieb genommen wurden.

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