Förderung der Solarenergie in Portugal

Portugal hat gemeinsam mit Spanien die geographisch günstigsten und attraktivsten Ausgangsbedingungen für die Photovoltaik. In Portugal scheint die Sonne reichlich, die durchschnittlichen Sonnenstunden im Jahr variieren zwischen 2200 und 3000 Stunden auf dem Festland und 1700 und 2200 Stunden auf den portugiesischen Inseln Madeira und den Azoren.

Doch trotz der äußerst günstigen Umstände, hat sich der Photovoltaikmarkt in Portugal nur sehr langsam entwickelt und ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern relativ rückständig. Im Jahr 2010 lag die installierte Gesamtleistung gerade knapp unter der Grenze von 130 MWp. Der Zubau belief sich 2010 auf 16 MWp. Damit blieb Portugal nicht nur um die Hälfte hinter dem Zubaus im Jahr 2009 zurück, die 2010 umgesetzten Projekte stammen alle noch aus dem Jahr zuvor (vgl. EPIA).

Gefördert werden die erneuerbaren Energien, wie in fast allen europäischen Ländern durch eine Vergütung des eingespeisten Öko-Stroms ins Netz. Die Gesetzesverordnung Nr. 363/2007 legt fest, dass der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des Stroms verpflichtet ist. Die Höhe der Einspeisevergütung wird in Portugal mit Hilfe einer Formel berechnet. In diese Berechnungen gehen verschiedene Faktoren, wie etwa die Leistung und die Kapazität der Anlage ein. Die Förderdauer des Öko-Stroms ist für alle Arten der erneuerbaren Energien unterschiedlich festgelegt. Für den Bereich der Photovoltaik gilt eine Förderdauer von 20 Jahren, sofern die Solaranlage nicht schon früher ihre maximale Gesamtproduktionsmenge von 34 Gigawattstunden erreicht hat. Anrecht auf die Vergütungen haben dabei gebäudeintegrierte Anlagen mit einer Leistung bis zu 50 MWp und Freilandanlagen bis zu 150 MWp.

Eine Sonderstellung nehmen in Portugal sogenannte Mikroproduktionsanlagen ein, für die gesonderte Tarife gelten. Darunter fallen im Bereich der Photovoltaik alle Solaranlagen, deren Leistung unter 3,68 kWp liegt und deren jährliche Höchstproduktionsmenge bei 2,4 Megawattsunden liegt. Diese kleinen Anlagen erhalten 15 Jahre lang eine Vergütung auf ihren Strom.

Der Zubau von Photovoltaikannlagen ist in Portugal durch eine Deckelung begrenzt. Für Mikroproduktionsanlagen ist die Zulassungsgrenze bei einer Leistung von 25 MWp festgelegt, für große Anlagen ist ein Jahreshöchstlimit von 50 MWp eingerichtet.

Auch in Portugal wurden neben den Einspeisevergütungen steuerliche Anreize zur Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen. Für den Kauf von Anlagen, Geräten oder Maschinen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 12% erhoben. Damit erhält der Begünstigte 9 Prozentpunkt Erlass auf den üblichen Umsatzsteuersatz von 21 %.

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