Förderung der Solarenergie in Spanien

Aufgrund seiner geographischen Lage, ist Spanien für die Photovoltaik eine besonders reizvolle Region. Spanische Standorte erreichen bei Sonnenscheindauer und Strahlungsintensität europaweit Spitzenwerte. Mit einer solaren Einstrahlung zwischen 1400 bis 1850 kWh und etwa 3000 Sonnenstunden im Jahr können nur portugiesische Regionen und Teile Italiens mithalten. Gerade Investoren sind daher interessiert, wie sich die Förderungen der Solarenergie in Spanien entwickelt.

Mit dem Real Decrto (RD 436/2004) wurde in Spanien im Jahr 2004 erstmals eine Regelung zur Förderung der erneuerbaren Energien eingeführt. Die Investitionsanreize wurden auch geschaffen, um die energiepolitischen Ziele Madrids zu erreichen. Im Plan de Energías Renovables 2005-2010 legte sich die spanische Regierung darauf fest 12,1% des Energiebedarfs aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2010 bereitzustellen. Mit dem Plan de Energías Renovables 2011-2020 setzte sich Spanien zum Ziel bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiemix auf 22,7% zu erhöhen.

Seither wurde das königliche Dekret mehrfach novelliert. Das Real Decreto (RD 661/2007) von 2007 bildete die gesetzliche Grundlage für die Preisreglung in Spanien. Strom aus erneuerbaren Energien prinzipiell auf zwei verschiedene Arten vergütet werden. Anlagenbetreiber können zwischen einem Einspeisetarif oder einem Premiumtarif wählen. Für Photovoltaikanlagen gilt allerdings ausschließlich der Einspeisetarif, sie sind von der Förderung durch den Premiumtarife ausgeschlossen.

Alle Solaranlagen, die bis zum 29.09.2008 in Spanien registriert wurden und ans Netz gingen, bekommen für einen Zeitraum von 28 Jahren je nach Anlagengröße 24,81 bis 47,56 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 50 MWp erhalten auch ab dem 29. Jahr noch 19,85 Cent.

Die Förderung bescherte Spanien einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen. Aus Angst vor einer Kostenexplosion und einem unkontrollierten Zubau, führte die spanische Regierung mit dem Real Decreto 1578/2008 eine Reform der Einspeisetarife für den Bereich der Photovoltaik durch.

Seitdem erhalten die Solaranlagen, die nach dem 29.09.2008 registriert wurden nur noch für 25 Jahre eine Vergütung für ihren Strom. Das königliche Dekret 1578/2008 nimmt eine neue Aufteilung der Vergütung vor. Es unterscheidet zwischen Dach- und Gebäudeanlage mit einer Leistung bis zu 20 kWp und mit einer Leistung über 20 kWp sowie sonstigen Anlagen, wie Freiflächenanlagen.

Für 2008 wurde eine Vergütung von 32 bis 34 Cent festgelegt. Allerdings werden die Tarife quartalweise angepasst. Für den Zubau der Photovoltaikanlagen wurde ein Deckel eingerichtet. Je nachdem, ob diese Förderhöchstgrenze erreicht wird, steigt bzw. sinkt der Tarif im nächsten Quartal.

Mit dem RD 1003/2010 wurde das Einspeisegesetz nochmals erneuert. Der wesentliche Punkt der Neuregelung betrifft eine verschärfte Nachweispflicht über die Inbetriebnahme der Solaranlage. Diese Novellierung wurde notwendig, weil die spanische Energiekommission CNE bei Inspektionen festgestellt hatte, dass viele Anlagen den höheren Einspeisetarif des RD 661/2007 beziehen, obwohl sie zum Stichtag, den 29.09.2008, noch nicht vollständig in Betrieb genommen wurden.

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