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Förderungen der Solarenergie in Belgien

Die erneuerbaren Energien werden in Belgien durch eine Mengenregelung in Form einer Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel und vorgeschriebenen Mindestpreisen (certificats verts / Groenestroomcertificaten) gefördert.

Die Stromversorger sind generell verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus regenerativen Energien bereitzustellen. In Form von grünen Zertifikaten, kaufen sie daher Strom von Anlagebesitzern, die Strom aus regenerativen Energien erzeugen. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, den Anteil der erneubaren Energien im Vergleich zu den konventionellen Energien von Jahr zu Jahr zu steigern.

Der Zertifikathandel wird in Belgien durch eine föderale Regelung bestimmt, die Quotenverpflichtung wird durch die belgischen Regionen, Wallonien, Flandern und Brüssel Stadt, festgelegt. Prinzipiell sind die Stromversorger verpflichtet nachzuweisen, dass sie Ihre Kunden mit der von der Region festgelegten Quote beliefern. Diesen Nachweis erbringen Sie durch grüne Zertifikate.

Um einen Mindestabsatz an Strom zu gewährleisten, ist der föderale Netzbetreiber verpflichtet, die grünen Zertifikate jeglicher zugelassener Stromproduzenten zu einem garantierten Mindestpreis anzukaufen (Art. 14 Arreté royal du 16 juillet 2002).

Um Anspruch auf grüne Zertifikate zu haben, müssen die Solaranlagen bei den zuständigen Regulierungsbehörden in Flandern (CREG) und Wallonien (CWaPE) registriert werden. Alle registrierten Anlagen haben dann Anrecht auf den Handel mit grünen Zertifikaten mit den lokalen Stromlieferanten. Erfüllen die Stromversorger die Quote nicht, sind sie verpflichtet für jede fehlende Kilowattstunde eine Strafzahlung zu leisten.

Die Zertifikate unterliegen einer Degression und werden von Zeit zu Zeit reduziert. Außerdem differenzieren sie nach Größe der Anlagen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zertifikate von 2011 bis 2013:

Quelle: BMU

Neuinstallation, Inbetriebnahme ab: Leistung bis zu 250 kWp Leistung ab 250 kWp
01.01.2011 330 €/Zertifikat 330 €/Zertifikat
01.07.2011 300 €/Zertifikat 240 €/Zertifikat
01.10.2011 270 €/Zertifikat 150 €/Zertifikat
01.01.2012 250 €/Zertifikat 90 €/Zertifikat
01.04.2012 230 €/Zertifikat 90 €/Zertifikat
01.07.2012 210 €/Zertifikat 90 €/Zertifikat
01.10.2012 210 €/Zertifikat 90 €/Zertifikat
01.01.2013 190 €/Zertifikat 90 €/Zertifikat

Zusätzlich gibt es in Belgien einen steuerlichen Anreiz zur Investition in Photovoltaik und Geothermie. Die Investitionen können zu einem bestimmten Teil von der Einkommenssteuer abgesetzt und die Steuerlast somit reduziert werden.

Förderung der Solarenergie in Deutschland

Die Entwicklung der deutschen Photovoltaik ist eine Erfolgsgeschichte. Der Photovoltaikmarkt wuchs in den letzten Jahren sehr rasant. Deutschland eroberte dadurch die Position des weltweit größten Solarstromproduzenten. Allein im Jahr 2010 wurde hierzulande eine Leistung von 7,4 GWp installiert (vgl. EPIA). Aber nicht nur die Anzahl der Solaranlagen stieg in den letzten Jahren. Auch im Bereich der Forschung und Produktion gab es in Deutschland einen enormen Aufschwung. Unzählige Unternehmen haben sich im Zweig der Solarenergie angesiedelt und stellten im Jahr 2010 bereits 120.000 Arbeitsplätze zur Verfügung (vgl. erneuerbare-energien.de).

 

Als Katalysator dieser Entwicklung diente das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es wurde 2000 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und unterstützte durch eine hohe Investitionssicherheit den Ausbau der erneuerbaren Energien.

 

Für den Bereich der Photovoltaik garantiert das EEG die Abnahme und Vergütung des produzierten Sonnenstroms zu festen Tarifen für eine Dauer von 20 Jahren. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom mit 50,62 Cent vergütet. Durch die gesetzlich festgelegte Degression sind die Einspeisevergütungen in den letzten Jahren jedoch stetig gesunken. Für 2012 wird jede eingespeiste Kilowattstunde je nach Anlagengröße nur noch mit 24,43 Cent bis 18,33 Cent vergütet. Diese Reduktion hängt auch mit der Entwicklung der Weltmarktpreise für Solarmodule zusammen. Da diese in den letzten Jahren, vor allem durch die Konkurrenz aus China, wesentlich gesunken sind, wird Solarstrom in der Produktion immer preiswerter und rentabler. Schon Ende 2012 wird daher in Deutschland mit der Netzparität gerechnet (siehe auch: „In die deutsche Photovoltaik investieren“).

 

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Einspeisetarife in den letzten zwei Jahren, von 2010 bis 2012, je nach Größe der Solaranlage:

 

(Quelle Einspeisevergütungen: EEG-2011.de)

 

Vergütung für Photovoltaikanlagen unter 30 KWp

 

Inbetriebnahme Degression Eispeisevergütung
01.01.2010 – 30 .06.2010 9,00% 39,14 Cent je kWh
01.07.2010 – 31.09.2010 13,00% Sonderkürzungen 34,05 Cent je kWh
01.10.2010 – 31.12.2010 3,00% Sonderkürzungen 33,03 Cent je kWh
01.01.2011 – 31.12.2011 13,00% 28,74 Cent je kWh
01.01.2012 – 31.12.2011 15,00% 24,43 Cent je kWh

 

Vergütungen für Photovoltaikanlagen zwischen 30 KWp bis 100 KWp

 

Inbetriebnahme Degression Eispeisevergütung
01.01.2010 – 30 .06.2010 9,00% 37,23 Cent je kWh
01.07.2010 – 31.09.2010 13,00% Sonderkürzungen 32,39 Cent je kWh
01.10.2010 – 31.12.2010 3,00% Sonderkürzungen 31,42 Cent je kWh
01.01.2011 – 31.12.2011 13,00% 27,33 Cent je kWh
01.01.2012 – 31.12.2011 15,00% 23,26 Cent je kWh

 

Vergütung für Photovoltaikanlagen zwischen 100 KWp bis 1 MWp

 

Inbetriebnahme Degression Eispeisevergütung
01.01.2010 – 30 .06.2010 11,00% 35,23 Cent je kWh
01.07.2010 – 31.09.2010 13,00% Sonderkürzungen 30,65 Cent je kWh
01.10.2010 – 31.12.2010 3,00% Sonderkürzungen 29,73 Cent je kWh
01.01.2011 – 31.12.2011 13,00% 25,86 Cent je kWh
01.01.2012 – 31.12.2011 15,00% 21,98 Cent je kWh

 

Vergütung für Photovoltaikanlagen ab 1 MWp

 

Inbetriebnahme Degression Eispeisevergütung
01.01.2010 – 30 .06.2010 11,00% 29,37 Cent je kWh
01.07.2010 – 31.09.2010 13,00% Sonderkürzungen 25,55 Cent je kWh
01.10.2010 – 31.12.2010 3,00% Sonderkürzungen 24,79 Cent je kWh
01.01.2011 – 31.12.2011 13,00% 21,56 Cent je kWh
01.01.2012 – 31.12.2011 15,00%

18,33 Cent je kWh

 

Förderungen der Solarenergie in Griechenland

Als südlichstes Land der Europäischen Gemeinschaft, könnte Griechenland in Zukunft einer der führenden Hersteller von Solarenergie werden. Erst in den letzten zwei Jahren, hat der Sektor der Solarenergie ein deutliches Wachstum erlebt. Bis 2009 lag die Aufgabe der Energieversorgung, mit rund 85,6%, fast ausschließlich bei dem staatlichen Energieversorger ΔΕΗ (DEI).

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Griechenland durch das Gesetz Nr. 3468/2006 geregelt. In Form von Einspeisevergütungen wird Strom aus erneuerbaren Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem festen Tarif entlohnt. Dabei unterscheidet das griechische Gesetz zwischen Anlagen auf dem griechischen Festland, die an das Netzt angeschlossen sind und Anlagen auf den griechischen Inseln. Trotz der großzügigen Fördersätze, hat sich der griechische Photovoltaikmarkt nur langsam entwickelt.

Im Jahr 2010 konnte die lange erwartete Entwicklung des Marktes beobachtet werden. 2010 wurde in Griechenland eine Leistung von 150 MWp installiert, bis Ende 2011 wird ein Wachstum von 250 MWp erwartet (vgl. EPIA). Im nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien der EU hat sich Athen jedoch vorgenommen bis  2020 eine Photovoltaikleistung von 2,2 GWp zu installieren. Bis zur Erreichung dieser Marke ist es noch ein langer Weg. Ein Schritt in diese Richtung ist ein, erst vor kurzem auf den Weg gebrachtes, milliardenschweres PV-Projekt, welches 200 MW Strom liefern soll (vgl. Photovoltaik-Magazin).

Grund für den schrittweisen Zuwachs im griechischen PV-Markt ist auch ein zweites Gesetz zur Einspeisevergütung (FEK 1079/2009), welches 2009 verabschiedet wurde. Hier wird speziell der Ausbau kleiner Dachanlagen mit einer maximalen Leistung von 10 kWp gefördert.

Die kleinen Solaranlagen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 mit 55 Cent je Kilowattstunde vergütet. Ab 2012 ist eine jährliche Degression von 5% vorgesehen.

Die Tarifentwicklung für größere Anlagen bis 2014 sieht wie folgt aus (vgl. BMU):

  • Ab 08/11: 0,39 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,35 €/MWh (›100kW)
  • Ab 02/12: 0,37 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,33 €/MWh (›100kW)
  • Ab 08/12: 0,35 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,31 €/MWh (›100kW)
  • Ab 02/13: 0,33 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,29 €/MWh (›100kW)
  • Ab 08/13: 0,31 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,28 €/MWh (›100kW)
  • Ab 02/14: 0,30 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,26 €/MWh (›100kW)
  • Ab 08/14: 0,29 €/MWh (≤100kW und Inselsysteme); 0,26 €/MWh (›100kW)

Förderung der Solarenergie in Frankreich

Frankreich hat wie viele andere europäische Länder einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren erlebt. Die Gesamtleistung der installierten Solaranlagen betrug 2008 gerade 81 MWp, im Jahr 2009 stieg diese bereits sprunghaft auf 261 MWp an und erreichte 2010 eine Gesamtleistung von 1025 MWp (vgl. Ministère de L`Écologie). Paris steht kurz davor sein Ziel zu erreichen, bis Ende 2012 über eine Leistung von 1100 MWp zu verfügen. Beschlossen wurde dieses Ziel auf dem von Nicolas Sarkozy angeregten Grenelle de l’Environnement (Umweltgipfel) 2007. Für  2020 nahm sich Frankreich dabei vor, die Marke von 5400 MWp installierter Photovoltaikleistung zu knacken.

Das rasante Wachstum der Branche brachte für Frankreich allerdings einige Probleme mit sich. Angesichts einer Projekt-Pipeline in Höhe von etwa 6000 MW beschloss die Regierung im Dezember 2010, die Förderung für Solarstrom für drei Monate gänzlich auszusetzen. Eine Ausnahme bildeten hier kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 3 kWp (vgl. BMU).

Im März 2011 legte die Regierung dann eine Novellierung der Solarstromförderung vor.

Prinzipiell werden in Frankreich alle Solaranlagen mit einer Leistung von höchstens 12 MWp für einen Zeitraum von zwanzig Jahren gefördert. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach Größe der Anlage und Art der Installation.

Seit der Novellierung sieht die Solarstromförderung in Frankreich folgende Tarife vor (vgl. Photovoltaik – Das Magazin):

  • Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp erhalten 12 Cent je Kilowattstunde.
  • Gebäudeintegrierte Solaranlagen auf privaten Wohnhäusern bis maximal 9 kWp erhalten 46 Cent je Kilowattstunde.
  • Anlagen mit einfacher Integration und einer Leistung zwischen 36 bis 100 kWp werden mit 28,85 Cent je Kilowattstunde vergütet.
  • Solaranlagen auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen erhalten Fördersätze zwischen 28,85 und 40,6 Cent je Kilowattstunde.
  • Dachanlagen auf allen anderen Gebäuden erhalten zwischen 35,2 und 28,85 Cent je Kilowattstunde.

Ab dem 1. Januar 2012 und dann zu jedem weiteren 1. Januar des Jahres erfolgt nun eine Degression von 10% auf die Fördertarife. Zusätzlich wurde der Zubau der Photovoltaikanlagen durch eine Deckelung begrenzt. Seit 2011 können nur noch 500 MWp pro Jahr ans Netzt gehen.

Neben diesen Neuregelungen stellen auch die enormen bürokratischen Hürden ein Hindernis für den französischen Photovoltaikmarkt dar. Laut dem Magazin „Photovoltaik“ sind die Laufzeiten für Planung, Projektierung und Genehmigung von großen Solarprojekten nirgendwo in Europa so lang wie in Frankreich.

Förderungen der Solarenergie in Italien

Der Ausbau der italienischen Solarenergie wird durch das Conto Energia gefördert. Im März 2011 wurde per Dekret eine Modifikation des Gesetzes beschlossen. Die vierte und aktuellste Version des Conto Energia trat am 1. Juni 2011 in Kraft.

Das Conto Energia gilt für alle Solaranlagen, die zwischen dem 1. Juni 2011 und dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen bzw. gehen werden. Es garantiert staatliche Einspeisevergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Tarife unterliegen dabei einer Degression, das heißt sie werden von Zeit zu Zeit gedrosselt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Anlagen auf Gebäuden und anderen Anlagen. Neu ist die Unterscheidung nach der Anlagengröße. Dabei differnziert es kleine und große Photovoltaikanlagen. Zu den kleinen Anlagen (piccoli impianti) zählen alle Dachanlagen mit einer Größe bis zu 1000 kWp und Solaranlagen auf Grundstücken oder öffentlichen Gebäuden mit einer Leistung bis zu 200 kWp. Als große Anlage (grandi impianti) gelten alle Freiflächenanlagen ab 200 kWp.

Für die großen Photovoltaikanlagen wurde bis Ende 2012 ein Deckel eingerichtet. Dieser soll ab 2013 wieder entfallen. Es ist allerdings möglich, dass mit dem Deckel auch die Einspeisevergütungen fallen und um einen erheblichen Anteil reduziert werden.

Besonderheiten im italienischen Fördergesetz sind festgelegte Bonizahlungen. So erhält ein Anagenbesitzer zusätzlich 0,05 Euro pro Kilowattstunde, installiert er seine Anlage auf ein saniertes Asbestdach. Alle Anlagen in Industriegebieten, Mülldeponien, Steinbrüchen und kleinen Orten mit einer Einwohnerzahl unter 5000 Personen erhalten einen Bonus von 5%. Zusätzliche 10% erhält ein Anlagenbesitzer, setzt sich seine Photovoltaikanlage zu mindestens 60% aus Komponeneten zusammen, die in der EU produziert wurden (Art. 14 Conto Energia).

Die italienische Photovoltaik soll so bis Ende 2016 eine Gesamtleistung von 23 GWp erreichen. Dafür ist ein Investitionsvolumen von 6 bis 7 Milliarden Euro vorgesehen (Art.1 Conto Energia). Mit dem Ausbau der Solarenergie verbindet Italien die Chance, seine Energieabhängigkeit von der Schweiz und Frankreich zu reduzieren.

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der italienischen Einspeisetarife bis 2013:

TARIFE (Quelle: Conto Energia)

        Entsprechender Tarife
Leistung der Anlage A) B) C)
Nach dem 31.12.2010 und vor dem 30.04.2011 in Betrieb genommen Anlagen Nach dem 30.04.2011 und vor dem 31.08.2011 in Betrieb genommene Anlagen Nach dem 31.08.2011 und vor dem 31.12.2011in Betrieb genommene Anlagen
Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen
[kW] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh]
1 0,402 0,362 0,391 0,347 0,380 0,333
3 0,377 0,339 0,360 0,322 0,342 0,304
20 0,358 0,321 0,341 0,303 0,323 0,285
0,000 0,355 0,314 0,335 0,309 0,314 0,266
1000 0,351 0,313 0,327 0,289 0,302 0,264
P>5000 0,333 0,297 0,311 0,275 0,287 0,251

Tarife von Juni 2011 bis August 2011

Juni Juli August
Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen
[€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh]
1 0,387 0,344 0,379 0,337 0,368 0,327
3 0,356 0,319 0,349 0,312 0,339 0,303
20 0,338 0,306 0,331 0,300 0,321 0,291
0,000 0,325 0,291 0,315 0,276 0,303 0,263
1000 0,314 0,277 0,298 0,264 0,280 0,250
P>5000 0,299 0,264 0,284 0,251 0,269 0,238

Tarife von September 2011 bis Dezmber 2011

September Oktober November Dezember
Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen
[€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh]
1 0,361 0,316 0,345 0,302 0,230 0,28 0,298 0,261
3 0,325 0,289 0,310 0,276 0,288 0,256 0,268 0,238
20 0,307 0,271 0,293 0,258 0,272 0,240 0,253 0,224
0,000 0,298 0,245 0,285 0,233 0,265 0,210 0,246 0,189
1000 0,278 0,243 0,256 0,223 0,233 0,201 0,212 0,181
P>5000 0,264 0,231 0,243 0,212 0,221 0,191 0,199 0,172

Tarife für das Jahr 2012

1. Halbjahr 2012 2. Halbjahr 2012
Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen
[€/kWh] [€/kWh] [€/kWh] [€/kWh]
0,000 0,274 0,240 0,252 0,221
3 0,247 0,219 0,227 0,202
20 0,233 0,206 0,214 0,189
0,000 0,224 0,172 0,202 0,155
1000 0,182 0,156 0,164 0,140
P>5000 0,171 0,148 0,154 0,133

Tarife für das Jahr 2013

Auf Gebäuden errichtet Anlagen Andere Anlagen
Allumfassender Tarif Prämientarif bei Eigenverbrauch Allumfassender Tarif Prämientarif bei Eigenverbrauch
1 0,375 0,230 0,346 0,201
3 0,352 0,207 0,329 0,184
20 0,299 0,195 0,276 0,172
0,000 0,281 0,183 0,239 0,141
1000 0,227 0,149 0,205 0,127
P>5000 0,218 0,140 0,199 0,121
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