„Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung“

„Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung“

Die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist beendet und die Gewinner der Förderungen stehen fest. Doch wie sind die Ergebnisse der Pilotausschreibung zu bewerten? Dr. Florian Valentin, Rechtsanwalt und Partner bei vonBredow Valentin Herz, über die Ergebnisse, Akteursvielfalt und Aussichten auf die nächsten Ausschreibungsrunden.

 

Milk the Sun: Das Bundeswirtschaftsministerium bezeichnet die erste Runde der Freiflächenausschreibungen als Erfolg. Teilen Sie diese Auffassung?

PV-AusschreibungenDr. Valentin: Zunächst ist festzuhalten, dass es für eine Bewertung, ob die Umstellung auf Ausschreibungen langfristig sinnvoll ist und ob die Ausschreibungen zur Erreichung der gesteckten Ziele führen, deutlich zu früh ist. Die kommenden Ausschreibungsrunden bleiben abzuwarten. Auch wird sich erst in zwei Jahren ein Fazit ziehen lassen, welche der bezuschlagten Projekte tatsächlich errichtet worden sind.

Angesichts der abgegebenen 170 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 715 MW kann im Übrigen sicher zu Recht davon gesprochen werden, dass es in der Ausschreibungsrunde ausreichenden Wettbewerb gegeben hat. Dieses Ziel wurde also in der ersten Runde erreicht.

145 Gebote im Umfang von 558 MW waren allerdings nicht erfolgreich. Es wird sich zeigen, ob die unterlegenen Bieter der Ansicht sind, dass sich der Aufwand für die Teilnahme an den kommenden Ausschreibungsrunden lohnt und die Teilnahme konstant hoch bleiben wird.

Bei der ersten Runde bestand zudem die besondere Situation, dass auch für Projekte Gebote eingereicht werden konnten, die noch bis zum 31. August 2015 in Betrieb gehen und eine Förderung nach den bislang geltenden Regelungen in Anspruch nehmen können. Einige Bieter haben insoweit versucht, durch die Ausschreibung eine höhere Förderung zu erhalten. Es ist auch aus diesem Grund offen, ob sich die hohe Beteiligung wiederholen wird.

Das Volumen der Gebote zeigt zudem, dass das Potential für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in Deutschland deutlich über den Zielen liegt, die der aktuelle Ausbauplan der Bundesregierung (2015: 500 MW; 2016: 400 MW; 2017: 300 MW) vorsieht. Es ist zu bedauern, dass dieses Potential nicht ausgeschöpft wird.

 

Milk the Sun: Ein wichtiges Ziel, das seitens der Bundesregierung stets betont wird, ist der Erhalt der Akteursvielfalt. Können aus der ersten Runde bereits Schlüsse gezogen werden, ob es gelingen kann, dieses Ziel zu erreichen?

Dr. Valentin: Hinsichtlich des angestrebten Erhalts der Akteursvielfalt hat die erste Ausschreibungsrunde die Befürchtungen einiger Branchenakteure (siehe auch das Interview vom 22. Januar 2015) bestätigt.

Zwar fanden sich unter den Bietern auch natürliche Personen und Genossenschaften. Jedenfalls ein eher kleines Gebot mit einem Umfang von nur 1 MW konnte auch einen Zuschlag erhalten.

Aber – und das erscheint bedenklich: Ein Bieter allein erhielt 11 der 25 Zuschläge und über 40 Prozent des Ausschreibungsvolumens.

Insoweit ist es zwar natürlich schön, wenn sich viele Akteure beteiligt haben, aber dabei sein ist bei einer Ausschreibung natürlich – anders als vielleicht bei Olympia – nicht alles. Insoweit sollte die Bundesregierung gegensteuern, wenn sich bei den nächsten Runden abzeichnen sollte, dass die Anzahl der Teilnehmer – ebenso wie in anderen Ländern – sukzessive absinkt oder stets nur eine Handvoll Bieter den Sieg davon tragen.

 

Milk the Sun: Wie ist denn die Förderhöhe zu bewerten, die die Bieter „ersteigern“ konnten?

Dr. Valentin: Hinsichtlich der Höhe der Zuschläge fällt die Bewertung gemischt aus. Zwar zeigt der niedrigste Gebotswert in Höhe von 8,48 ct/kWh, dass Photovoltaikfreiflächenanlagen mittlerweile zu sehr günstigen Preisen geplant werden können. Ob hier möglicherweise zu optimistisch kalkuliert worden ist, wird erst die Realisierungsrate der Projekte zeigen.

Der höchste noch erfolgreiche Gebotswert von 9,43 ct/kWh liegt hingegen deutlich über dem derzeitigen anzulegenden Wert im EEG. Dies bestätigt jedoch nur, dass letztere aktuell nicht auskömmlich sind. Es war daher bereits in Kauf genommen worden, dass die Zuschläge über den Werten im EEG liegen würden. Diese Tatsache zu kritisieren, würde insoweit zu kurz greifen.

 

Milk the Sun: Wie geht es denn nun weiter? Wann lassen sich weitere Schlüsse über den Erfolg oder Misserfolg der Ausschreibungen ziehen?

Dr. Valentin: Nur knapp unterlegene Bieter warten jetzt zunächst mit Spannung den 19. Mai 2015 ab. Bis dahin müssen alle erfolgreichen Bieter bei der Bundesnetzagentur die sogenannte Zweitsicherheit in Höhe von 50 Euro je kW stellen. Wird für bezuschlagte Gebote im Umfang von über 30 MW keine Zweitsicherheit geleistet, wird noch ein Nachrückverfahren durchgeführt.

Im Übrigen gilt: Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung. Bieter, die im April nicht erfolgreich waren, können – gegebenenfalls mit einem niedrigeren Gebot – versuchen, in der zweiten Ausschreibungsrunde im August zum Zug zu kommen.

Der Ausschluss von 37 Geboten in der ersten Ausschreibungsrunde hat dabei gezeigt, dass die Formvorgaben der Bundesnetzagentur nicht stets ohne weiteres eingehalten werden. Sollten Bieter insoweit Zweifel daran haben, dass ihre Gebotsunterlagen formgerecht erstellt sind, ist ihnen zu empfehlen, diese vorher prüfen zu lassen.

 

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Im Rahmen der Intersolar Europe 2015 in München wird Dr. Valentin als Referent bei dem Workshop „Solarpark-Auktionen: Rechtlicher Rahmen und erste Projekterfahrungen“ tiefer in die Materie der PV-Ausschreibungen eintauchen. Hier können Sie sich für den Workshop anmelden.

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