Gericht weist Klage gegen EEG-Umlage zurück
Am Dienstag wurde die Musterklage eines Textilunternehmens aus dem bayerischen Selb vor dem Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht das bereits in erster Instanz vom Landesgericht Bochum gefällte Urteil: „„Das EEG verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Finanzverfassung. Eine Verfassungswidrigkeit aus anderen Gründen, insbesondere wegen der Verletzung von Grundrechten, sei nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht vorgetragen worden.“ Die EEG-Umlage sei keine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ oder öffentliche Abgabe, ein Verstoß gegen die Finanzverfassung liege demnach nicht vor.
Das Unternehmen klagte gegen die Stadtwerke Bochum, um die Rückzahlung der EEG-Umlage im April über 9990 Euro zu erreichen. Die vom Textilunternehmen getätigten Behauptungen, die gesetzlichen Vorschriften, auf denen die EEG-Umlage beruhe, seien verfassungswidrig, wies das Gericht jedoch zurück. Deshalb kommt es auch zu keiner Rückerstattung der Umlage.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Streitpunktes eröffneten die Richter in Hamm dem klagenden Unternehmen aber die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof. Die Musterklagen gegen die EEG-Umlage werden vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie textil +mode eingereicht. Dieser lies bereits verlauten, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Man hoffe jetzt auf eine schnelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes, damit Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden könne.
Quelle: pv-magazine.de