Erste Runde zu PV-Ausschreibungen gestartet

Erste Runde zu PV-Ausschreibungen gestartet

Am 24.02.2015 hat die Bundesnetzagentur die erste offizielle Ausschreibungsrunde im Rahmen der PV-Ausschreibungen gestartet. Bis zum 15. April können Investoren nun ihre Gebote abgeben, die am Ende für einen Zuschlag zur Förderung entscheidend sind. Das Höchstgebot zum Start liegt bei 11,29 Cent/Kilowattstunde – das niedrigste Gebot bekommt den Zuschlag. Insgesamt sollen in dieser ersten Ausschreibungsrunde 150 Megawatt (MW) Photovoltaik-Leistung ausgeschrieben werden.

 

„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Wir sind zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten wiederspiegelt“, betont Homann.

Drei Ausschreibungsrunden pro Jahr geplant

Die Bundesnetzagentur plant jährlich drei Runden für die PV-Ausschreibungen von Freiflächenanlagen. In diesem Rahmen sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt 1,2 Gigawatt (GW) PV-Leistung installiert werden. Bieter müssen dabei neben den Geboten auch Angaben und Dokumentationen über die Flächen einreichen, die sie bebauen wollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde Solarstrom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die nächsten PV-Ausschreibungen sind für den 01. August und den 01. Dezember 2015 geplant.

 

PV-Ausschreibungen als Pilotprojekt für die Zukunft

Das Ausschreibungsmodell verfolgt in erster Linie die Reduzierung der Kosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Dabei soll laut Aussage der Bundesregierung auch die Akteursvielfalt erhalten bleiben, was von Experten aber als schwierig und unwahrscheinlich eingestuft wurde. Aktuell ist das Ausschreibungsmodell allerdings nur als Probe anzusehen. Ab 2017 sollen auch alle anderen Erneuerbaren Energien durch Ausschreibungsverfahren ausgebaut werden.

„Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln“, erklärt Präsident Homann.

Die Ausschreibungen werden direkt bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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