EEG 2023: Was PV-Investoren jetzt wissen müssen

EEG 2023: Was PV-Investoren jetzt wissen müssen

Im Jahr 2035 soll Deutschlands Stromversorgung nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. So lautet das Ziel des in diesem Sommer beschlossenen Gesetzespakets für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien („Osterpaket”), welches eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umfasst. Dessen Umsetzung verspricht ein sattes Marktwachstum im Bereich der erneuerbaren Energien. Nachdem die EU die Reform im Herbst beihilferechtlich durchgewunken hat, können Investoren nun verlässlich mit dem EEG 2023 planen.

Wer in Photovoltaik investiert, will wissen, welche Renditen ein Investment erwirtschaften könnte und welche Risiken dafür eingegangen werden müssen. Wie wirkt sich das EEG 2023 auf Renditen und Risiken aus? Abschließend bewertet werden kann dies anhand konkreter PV-Projekte. Diese wiederum hängen von aktuellen Randbedingungen wie Finanzierungskonditionen, Material- und Installationskosten ab.

Die Ausbauziele des Gesetzes können sich sehen lassen: Jährlich sollen 22 Gigawatt Photovoltaik zugebaut werden, um auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad zu gelangen. Der Zubau lag im vergangenen Jahr bei etwa 5,2 Gigawatt installierter Leistung. Demgegenüber muss sich die Geschwindigkeit des Ausbaus vervierfachen. Dadurch würde sich das Projektangebot folgerichtig ebenfalls vervierfachen. Ermöglicht das EEG 2023 den Entwicklern und Errichtern von PV-Projekten eine derartige Skalierung ihrer Geschäftsaktivitäten?

Wir stellen in diesem Artikel die wesentlichen Gesetzesänderungen vor, die ab dem Jahr 2023 gelten und schätzen ihre Auswirkungen auf die Machbarkeit von PV-Projekten ab. Auf die nur noch bis zum Jahresende geltenden Übergangsbestimmungen gehen wir an dieser Stelle nicht ein.

Wie attraktiv sind die finanziellen Konditionen des EEG ab 2023?

Beginnen wir mit den positiven Aspekten:

  • Das Vergütungsniveau ist in der Breite angehoben worden.
  • Die sogenannte Degression der Vergütungssätze wird bis Januar 2024 bei allen PV-Anlagen ausgesetzt werden. Vor der Reform waren die Vergütungssätze noch monatlich um zuletzt 0,4 Cent/kWh abgesenkt worden.
  • Die EEG-Einspeisevergütung wird weiterhin für 20 Jahre staatlich garantiert.

Eigentlich ebenfalls positiv ist, dass die Direktvermarktungspflicht ab 100 Kilowatt auch im EEG 2023 besteht. Diese bietet an und für sich die Chance, an hohen Börsenstrompreisen partizipieren zu dürfen. Trügerisch daran ist, dass die Bundesregierung im Zuge ihrer Strompreisbremse gerade diskutiert, wie sie sogenannte an der Börse erworbene „Zufallsgewinne” abschöpfen kann. Sogar rückwirkende Eingriffe stehen zur Debatte, was die Planungssicherheit auf der Einnahmenseite und damit die Einschätzung von Projektwerten erschwert. PV-Projekte sollten unabhängig von etwaigen Mehreinnahmen aus der Direktvermarktung bewertet werden.

Photovoltaik auf Dächern im EEG ab 2023

Alle PV-Anlagen mit weniger als 1 MW installierter Leistung können eine EEG-Vergütung erhalten.

Mit dem EEG 2023 sollen PV-Anlagen, die ihren Strom vollständig in das öffentliche Netz einspeisen, wieder akkuraten werden. Dies soll zu besser ausgenutzten Dachflächen führen. Deshalb gelten seit dem 30. Juli zwei Einspeisetarife: einer mit Eigenverbrauch und einer für Volleinspeisung. Zwischen beiden Tarifen kann zu jedem Kalenderjahr gewechselt werden. Ebenfalls können auf einem Dach zwei Anlagen in unterschiedlichen Tarifen betrieben werden, sofern separate Zähler angeschlossen sind.

EEG-Vergütungssätze für Dachanlagen ab 2023 [Cent pro Kilowattstunde]

* außerhalb der Direktvermarktung jeweils abzgl. 0,4 Cent/kWh

** konkreter Anwendungsbereich muss noch per Verordnung ausdefiniert werden

Die Schwelle, ab der Dachanlagen die EEG-Vergütung ausschließlich über Ausschreibungen erlangen können, wird ab kommendem Jahr von 750 Kilowatt auf 1 Megawatt installierter Leistung angehoben. Der erlaubte Höchstwert der Gebote liegt für Dachanlagen bei 9 Cent/kWh.

Photovoltaik auf Freiflächen im EEG ab 2023

EEG-Vergütungssätze für Freiflächenanlagen ab 2023 [Cent pro Kilowattstunde]

** konkreter Anwendungsbereich muss noch per Verordnung ausdefiniert werden

In die Ausschreibung müssen ab dem Jahr 2023 auch Freiflächenanlagen erst ab 1 MW installierter Leistung. Für Freiflächenanlagen liegt der derzeit erlaubte Höchstwert für Gebote bei 5,9 Cent/kWh.

Ohne EEG-Förderung dürfen Freiflächenanlagen auch weiterhin betrieben werden, wofür der Strom in diesem Fall über sogenannte PPAs (Power Purchase Agreements bzw. Direktlieferverträge) vermarktet und auf die zwanzigjährige staatliche Preisgarantie verzichtet werden muss.

Weitere Fortschritte der EEG-Reform

Wichtig für Investoren sind neben den Vermarktungserlösen folgende Änderungen:

Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wurde erweitert. Hierzu zählen Konversionsflächen und Seitenstreifen an Autobahnen und Schienen. An Verkehrswegen dürfen für die Solarstromerzeugung künftig Streifen mit einer Breite von 500 Metern genutzt werden. Ebenfalls hinzugekommen sind entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moorböden, wenn diese im Zuge der PV-Installation dauerhaft wiedervernässt werden.

Abgeschafft worden ist die als „Sonnensteuer” bekannt gewordene EEG-Umlage, die zuvor noch bei Anlagen > 30 Kilowatt für eigenverbrauchten Strom abgeführt werden musste.

Steuerliche Erleichterungen und einen vereinfachten Netzanschluss gibt es bislang leider nur für kleinere PV-Anlagen bis 30 Kilowatt.

Die Bundesregierung attestiert dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse, da er der öffentlichen Sicherheit dient. Diese als sehr hoch eingestufte Bedeutsamkeit kann zu einer Grundlage für schnellere Genehmigungen werden.

Laut einer Aussage des Staatssekretärs Patrick Graichen (BMWK) auf einer Veranstaltung des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) wolle die Bundesregierung bis Jahresende ein Entbürokratisierungspaket zusammenstellen und dieses ins Kabinett bringen.

Fazit: Guter Anfang, aber Nachbesserungsbedarf

Bislang stellt sich das Feedback des Marktes zum Osterpaket negativ dar: Die Photovoltaik-Ausschreibungsrunden seit der EEG-Reform waren deutlich unterzeichnet. Entsprechend kann das Fazit nur gemischt ausfallen.

Das angestrebte ehrgeizige Ausbautempo kann nur erreicht werden, wenn schnell genug ausreichend viele neue PV-Projekte entwickelt und gebaut werden können. Leichter erreichbar wäre dies durch größere PV-Projekte. Das EEG 2023 stärkt eher kleinere PV-Projekte.

Auch wenn das Niveau der Vergütungssätze insgesamt angehoben wird, finden im EEG 2023 das Zinsrisiko und die steigenden Anlagenpreise keine ausreichende Berücksichtigung.

Um die Vergütung an gestiegene Projektkosten anzupassen, könnte die Bundesregierung die Höchstwerte bei Ausschreibungen anheben, da sie dies aufgrund einer Verordnungsermächtigung ohne Zustimmung des Bundesrates darf.

Zudem müssen vom Netzanschluss über die Flächenkulisse bis hin zum Steuerrecht Barrieren abgebaut und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, um Neuanlagen in ausreichender Anzahl und Geschwindigkeit zubauen zu können.

Damit die auf dem Markt angebotene Anzahl an schlüsselfertigen Neuanlagen und Projektrechten steigt und nicht fällt, muss die Bundesregierung an den genannten Punkten nachbessern. Zudem verfügen Länder und Kommunen über Gestaltungsspielräume, die sie zugunsten der Energiewende einsetzen können.

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi