Das 50,2 Hz-Problem: Müssen Sie noch nachrüsten?

Das 50,2 Hz-Problem: Müssen Sie noch nachrüsten?

Das 50,2 Hz-Problem hat viele Betreiber von Solarstromanlagen dazu gezwungen, ihre Wechselrichter nachzurüsten. Die Umrüstung galt als Pflicht, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Ende 2014 liefen die letzten Fristen zur Umrüstung ab, doch viele Anlagenbetreiber haben noch nicht gehandelt. Gehören auch Sie dazu? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Nachrüstung.

 

Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom müssen sich immer häufiger wie Kraftwerke verhalten und Systemdienstleistungen für den reibungslosen Betrieb des Stromnetzes bereitstellen. Dazu gehörte in der Vergangenheit auch die Nachrüstung von Wechselrichtern, um das 50,2 Hz-Problem vorzubeugen. Je nach Anlagengröße hatten Anlagenbetreiber bis Dezember 2014 Zeit, diese Nachrüstung durchzuführen. Viele Betreiber sind dieser Pflicht noch nicht nachgekommen. „Wir appellieren daher an alle Besitzer von Photovoltaikanlagen ab 10 Kilowatt Spitzenleistung sich jetzt bei ihrem Netzbetreiber zu melden, falls ihre Anlage noch nicht nachgerüstet ist“, so Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE).

Haben Sie Ihre Photovoltaik-Anlage bereits nachgerüstet oder müssen Sie noch tätig werden? Anbei beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Nachrüstung zur Vorbeugung des 50,2 Hz-Problems. Hier erfahren Sie auch, ob Ihre Anlage zu denen zählt, die von den Nachrüstungen betroffen ist.

 

Was ist das 50,2 Hz-Problem?

In Deutschland und Europa müssen Energienachfrage und Energieangebot zu jederzeit im Gleichgewicht stehen. Das lässt sich mit einer Frequenz kontrollieren, die im optimalen Zustand 50 Hertz (Hz) beträgt. Steigt die Frequenz auch nur minimal, bedeutet das, dass mehr Leistung ins Stromnetz eingespeist wird, als zur gleichen Zeit verbraucht wird. Schwankungen in einem geringen Rahmen werden von den Netzbetreibern in der Regel gut beherrscht und kompensiert – größere Schwankungen können verheerende Auswirkungen haben. Steigt die Frequenz auf bzw. über die Schwelle von 50,2 Hz, schalten sich sehr viele kleinere Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zeitgleich ab. Der abrupte Ausfall von mehreren Gigawatt Erzeugungskapazitäten könnte die Folge sein, das Stromangebot würde von jetzt auf gleich rapide sinken. Eine gleichzeitige Abschaltung einer Vielzahl von Photovoltaik-Anlagen könnte zu einem großflächigen Ausfall des Stromnetzes, einem sogenannten Black-out, führen.

 

Wie wird das 50,2 Hz-Problem vorgebeugt?

Die Wahrscheinlichkeit eines Black-outs durch den Ausfall mehrerer Solarstromanlagen zur gleichen Zeit ist äußerst gering. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa jedoch auf einem hohen Niveau zu halten, sind Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, sowie die Netzbetreiber und Verbände erarbeiten und kommunizieren diese Maßnahmen und setzen sie um. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Nachrüstung der Wechselrichter von älteren Photovoltaik-Anlagen. Dabei werden Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in die Pflicht genommen, sich um die Nachrüstung der Wechselrichter zu kümmern.

 

Welche Photovoltaik-Anlagen müssen nachgerüstet werden?

Von der Nachrüstung betroffen sind:

  • Solarstromanlagen ab einer Größe von 10 kWp, die zwischen dem 31. August 2005 und dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen und dan das Niederspannungsnetz angeschlossen wurden.
  • Anlagen über 100 kWp Leistung, die zwischen dem 30. April 2001 und dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen und das Niederspannungsnetz angeschlossen wurden.
  • Auch an das Mittelspannungsnetz angeschlossene Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 30 kWp, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1.Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, sind von den Nachrüstungen betroffen.

 

Was müssen Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Selbst aktiv werden mussten Sie zu keinem Zeitpunkt. Der Verteilernetzbetreiber, bei dem Ihre Solaranlage registriert ist, müsste sich im Regelfall bei Ihnen gemeldet und Sie über alle weiteren Schritte in Kenntnis gesetzt haben. Ist dies nicht passiert – oder haben Sie die Anschreiben nicht erhalten – sollten Sie nun schleunigst proaktiv handeln und Ihren Verteilernetzbetreiber darüber in Kenntnis setzen.

Generell gilt bei der Umrüstung der Grundsatz: Das einfachste, schnellste und günstigste Verfahren zur Nachrüstung des Wechselrichters ist durchzuführen. Diese Planung und Durchführung wird von den Wechselrichter-Herstellern bearbeitet – Sie als Betreiber müssen sich um nichts kümmern.

 

Wer zahlt die Nachrüstung?

Die Nachrüstung ist für Anlagenbetreiber von der Planung über die Materialien bis zur Umsetzung kostenlos. Die Kosten werden zur Hälfte von den Netzentgelten und zur Hälfte von der EEG-Umlage gedeckt. Die vollständige Kostenübernahme greift allerdings nur, wenn die Nachrüstung durch einen von dem Verteilernetzbetreiber beauftragten und geschulten Fachbetrieb durchgeführt wird.

 

Beeinflusst die Nachrüstung die Leistung / den Ertrag der Anlage?

Nein. Durch die Nachrüstung können keine Leistungs- und/oder Ertragseinbußen entstehen. Die Maßnahme dient ausschließlich der Sicherstellung der Netzstabilität und hat daher keine Auswirkungen auf den eigentlichen Betrieb der Photovoltaik-Anlage.

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