Aufgaben als PV-Unternehmer

Aufgaben als PV-Unternehmer

Ist der gewerbliche Betrieb einer Photovoltaikanlage etwas für Sie? Welche Aufgaben fallen an, und welche können Sie auslagern? Erfahren Sie, was als Betreiber auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten.

Mit der Direktinvestition in eine Photovoltaikanlage werden Sie zum Unternehmer. Der Solarstrom wird zwanzig Jahre lang vergütet. Viele Anlagenteile halten länger, weshalb Garantien teilweise schon über 25 oder gar 30 Jahre ausgesprochen werden. Ihre unternehmerische Aufgabe ist es also, den Erfolg des Investments möglichst langfristig sicherzustellen. Dafür müssen Sie vorausschauend agieren und die folgenden Aufgabenfelder im Blick behalten:

Technische Aufgaben

Das technische Ziel ist ein langer, ertragsmaximierter und möglichst lückenloser Betrieb. Die Haltbarkeit können Sie zu Beginn durch technische Vorkehrungen verlängern, indem beispielsweise Kabel und Stecker vor UV-Strahlung und Wechselrichter vor dem Wetter geschützt werden.

Um im laufenden Betrieb dann die Erträge der Photovoltaikanlage durchgehend auf einem hohen Niveau zu halten, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Neben einer durchgängigen Fernüberwachung sollte die Technik mindestens zwei Mal pro Jahr vor Ort inspiziert werden. Denn frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich meist deutlich kostengünstiger beheben.

Eine sorgfältige Dokumentation des Anlagenaufbaus ist sehr wichtig. Diese vereinfacht die Wartung und beschleunigt Reparaturen. Bei Versicherungsschäden oder einem Anlagenverkauf ist sie unerlässlich.

Wenn doch einmal etwas kaputt geht, kommt es auf den Service des Herstellers an. Service-relevante Entscheidungen wurden bereits in der Planungsphase durch die Komponentenauswahl getroffen. Von größeren Herstellern lässt sich meist leichter Ersatz beschaffen. Von Vorteil ist, wenn technische Ansprechpartner vor Ort existieren. Bei in Europa ansässigen Unternehmen lassen sich Garantieansprüche leichter durchsetzen. Im Gegensatz zu anderen Komponenten müssen Wechselrichter während der Gesamtbetriebszeit typischerweise mindestens einmal ausgetauscht werden.

Für die technische Betriebsführung können Sie entsprechende Dienstleister beauftragen.

Kaufmännische Aufgaben

Die kaufmännischen Ziele sind der Werterhalt und die Renditemaximierung. Grundlegend dafür ist, dass Sie bei der Renditekalkulation alle langfristigen Kosten und Potenziale ausreichend berücksichtigen. Dies setzt eine realistische Bewertung des Anlagenzustandes und der Ertragspotenziale voraus.

Die laufenden Kosten einer Altanlage können Sie gleich zu Beginn senken, indem Sie prüfen, ob in Altverträgen mit technischen Betriebsführern die Bepreisung noch marktgerecht ist. Überteuerte Prämien von Anlagenversicherungen können Sie senken, indem Prämien anhand des geringen Wiedererrichtungswertes und nicht anhand der teuren, ursprünglichen Anschaffungskosten ausgerichtet werden. Auch alte Finanzierungskonditionen sollten Sie überprüfen. Je nach Zinsbindungsfrist und Kündigungsmöglichkeiten kann eine unmittelbare Refinanzierung die laufenden Kosten zusätzlich reduzieren.

Zur Vorbereitung auf Schadfälle sollten Liquiditäts- und Instandhaltungsreserven gebildet werden. Ob diese ausreichend groß sind, sollten Sie unmittelbar nach dem Kauf einer Bestandsanlage prüfen, um im Schadensfall einer Nachschusspflicht zu entgehen. Abgespeckt werden kann die Instandhaltungsreserve, wenn Sie eine Wechselrichterversicherung abschließen.

Wenn Sie ein größeres Anlagenportfolio aufbauen oder sich selbst ungerne mit den kaufmännischen Aufgaben befassen, kann die Beauftragung eines kaufmännischen Betriebsführers Sinn ergeben.

Langfristige Standortsicherung

Angesichts der Langfristigkeit der PV-Investition sollten vor dem Kauf oder Baubeginn bereits kritische Sanierungsfälle, wie der Austausch einer Dacheindeckung, ausgeschlossen werden. Solche Fälle sollten im Pachtvertrag geregelt werden, da ein Auf- und Abbau der Anlage samt Betriebsausfall kostspielig werden kann.

Gute Pachtverträge enthalten über EEG-Laufzeit hinaus Verlängerungsoptionen. Da diese häufig fehlen, sollten Sie den Pachtvertrag vor dem Kauf gründlich prüfen. Schlecht sind Regelungen, die nach der Nutzungszeit einen Abbau der Anlage oder gar einen Anlagenübergang an den Verpächter vorsehen. Eine Vertragsänderung ist im Nachhinein schwieriger, da sie dann in einer schlechteren Verhandlungsposition sind. Wenn Sie dennoch über einen Verlängerungszeitraum verhandeln müssen, dann können Sie eine prozentuale Gewinnbeteiligung vorschlagen. So können die noch unbekannten tatsächlichen Einnahmen fair geteilt werden.

Nach dem Vergütungszeitraum

Sobald das Ende der EEG-Vergütung absehbar wird, können Sie über ein Repowering nachdenken. Durch dieses können Erträge gesteigert werden, indem defekte Komponenten durch neue, leistungsstärkere Solartechnik ersetzt werden.

Ob sich der Weiterbetrieb nach der EEG-Laufzeit rechnet, hängt davon ab, ob Sie Direktabnehmer für den Strom vor Ort finden oder den Strom zu niedrigen Börsenstrompreisen abgeben müssten. Wenn die Anlage 10-15 Jahre weiterbetrieben werden kann, machen sich bereits kleine Preisunterschiede deutlich bemerkbar.

Bei Dachanlagen bietet es sich an, den Strom direkt an Abnehmer im selben Gebäude zu verkaufen. Dafür muss der Strombedarf in einem guten Verhältnis zur Stromproduktion stehen. Und die Zahlungsbereitschaft muss ausreichen. Gering wäre diese beispielsweise, wenn Strom zu Industriekonditionen bezogen werden kann.


Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von Kai Howaldt, geschäftsführender Gesellschafter von Howaldt Energies.

Dieser Artikel wurde in unserem Investitionsleitfaden veröffentlicht. Alle weiteren Artikel und Informationen zu Direktinvestitionen in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter: Milk the Sun – PV-Investitionsleitfaden.

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