Alles Wichtige zur Photovoltaikfinanzierung auf einen Blick

Alles Wichtige zur Photovoltaikfinanzierung auf einen Blick

Welche Bank- und Photovoltaikfinanzierungsart ist für Ihr Investitionsvorhaben die richtige? Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wann sich gegebenenfalls eine Umschuldung lohnt.

Photovoltaik ist eine erprobte Technik, die Einspeisevergütung gesetzlich garantiert und die  daraus resultierenden Zahlungsströme sind gut planbar. Kein Wunder also, dass Banken Photovoltaik gerne finanzieren.

Welche Bank ist die richtige?

Nicht alle Hausbanken verfügen über Erfahrung mit Photovoltaikfinanzierungen und bieten deshalb nicht immer die optimalste Finanzierung an. Sehr oft verlangen sie persönliche Sicherheiten, die mit der PV-Anlage nichts zu tun haben.

Zudem unterliegen sie häufig dem Regionalprinzip und dürfen entsprechend nur Projekte in der eigenen Region finanzieren. Auf Photovoltaik spezialisierte Banken hingegen sind überregional tätig und bieten reine Projektfinanzierungen an. 

Vorteile einer Projektfinanzierung

Photovoltaikprojekte werden aus gutem Grund häufig über Projektfinanzierungen verwirklicht. Anders als bei klassischen Hausbankdarlehen müssen für die Finanzierung eines PV-projekts in der Regel keine persönlichen Sicherheiten, wie Bürgschaften oder private Grundschulden, gestellt werden.

Als Sicherheit dienen ausschließlich die PV-Anlage selbst und die Einnahmen, die mit ihr erzielt werden. Denn eine Projektfinanzierung ist darauf abgestellt, dass die Rückzahlungen über die erwirtschafteten Erträge (Cashflow) gesichert sind. Dafür werden gerne Projektgesellschaften gegründet, was für die Photovoltaikfinanzierung jedoch keine Voraussetzung ist.

Die Eigenkapitalquote liegt bei Projektfinanzierungen üblicherweise zwischen 10 und 30 Prozent. Dieser Anteil ergibt sich im Wesentlichen aus dem Liquiditätsüberschuss der Photovoltaikanlage, der für den Kapitaldienst, also die Zinszahlung und Darlehenstilgung, zur Verfügung steht.

Dabei miteingerechnet sind interne Risikoabschläge der Banken, die das Projekt ebenfalls erwirtschaften muss. 

Unterschiede in den Tilgungskonditionen

Es gibt zwei übliche Arten: Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei einem Annuitätendarlehen wird monatlich eine feste Zins- sowie Tilgungsrate vereinbart, in welcher mit der Zeit der Zinsanteil immer kleiner und der Tilgungsanteil immer größer wird – Ihre Rate bleibt jedoch gleich.

Bei einem Tilgungsdarlehen (z.B. Förderdarlehen der KfW) bleibt der Tilgungsanteil immer gleich und der Zinsanteil verringert sich kontinuierlich innerhalb der Rate – Ihre Gesamtrate ist folglich zu Beginn höher und sinkt mit der Zeit.

Schauen Sie, welche Tilgungsart Ihnen angeboten wird und überlegen Sie, was am besten zu Ihnen und Ihrem Projekt passt. Achten Sie auch darauf, ob Ihnen ein Sondertilgungsrecht zugestanden wird.

Zinssatz

Der Zinssatz einer Projektfinanzierung richtet sich nach der Zinsbindung und der Bonität des Kunden bzw. des Projekts. Bei aktuell günstigen Konditionen ist eine lange Zinsbindung empfehlenswert, durch die Sie ebenfalls Planungssicherheit erlangen.

Eine gute Orientierung für Sie und die Banken bieten die Konditionen der KfW Bank, die nach Projektgröße gestaffelt sind (siehe KfW-Programm 20/3/10). 

Schritte zur Photovoltaikfinanzierung 

Neben vollständigen Finanzierungsunterlagen haben Banken spezifische Anforderungen an den Pachtvertrag und Sicherheiten. Es muss nachweislich sichergestellt sein, dass die Photovoltaikanlage an dem Standort betrieben werden kann und die Bank gegebenenfalls selbst Zugriff auf die Anlage hat.

Einige Banken verlangen darüber hinaus, dass eine Tilgungsreserve auf einem Sonderkonto angespart wird. Ebenso kann verlangt werden, dass Reparaturrücklagen gebildet werden.

Finanzierung mit weniger Eigenkapital

Photovoltaikinvestoren stehen immer wieder vor dem Dilemma, dass der von Banken geforderte Eigenkapitalanteil höher ist als aus eigener Kraft darstellbar oder wirtschaftlich sinnvoll. Darüber hinaus stellen Banken die Darlehen manchmal nur mit erheblichen Verzögerungen zur Verfügung.

In solchen Fällen können Sie alternative Finanzierungsformen wie „mezzanines Kapital“ in die Projektfinanzierung integrieren.

Mezzanines Kapital

Mezzanines Kapital (von ital. mezzo = halb) bietet eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapitalfunktionen. Je nach Ausgestaltung ähnelt es eher Eigen- oder Fremdkapital.

Mezzanines Kapital eignet sich für die Finanzierung größerer Projektvolumina. Ein zentraler Unterschied zum Bankdarlehen ist seine Nachrangigkeit im Verwertungsfall.

Die Bank hingegen steht im Rang vor allen anderen Kapitalgebern, um im Verwertungsfall (z.B. Insolvenz) vorrangig bedient zu werden.

Zudem finanzieren Banken in der Regel nur auf Basis von Sicherheiten. Im Gegenzug bieten Banken die günstigsten Finanzierungsbedingungen.

Anwendungsfälle für mezzanines Kapital 

  • Ergänzung des Eigenkapitals bei Projektfinanzierungen. 
  • Ersatz von in laufenden Projekten gebundenem Eigenkapital.
  • Finanzierung von Projektentwicklung und Bauzwischenfinanzierungen.

Mezzanines Kapital ist häufig unbesichert, qualifiziert nachrangig und mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre ausgestaltet. Das bedeutet, dass Zahlungen (Zinsen oder Tilgungen) dann ausgesetzt (i.d.R. gestundet) werden können, wenn dies nötig ist, um eine Zahlungsunfähigkeit der herausgebenden Gesellschaft zu verhindern.

Die Investoren übernehmen also ein höheres Risiko, welches zwischen dem der Bank und dem der Eigenkapitalgeber liegt. Für dieses höhere Risiko erwarten sie natürlich auch eine Verzinsung, die über der vom echten Fremdkapital liegt. 

Mezzanines Kapital können Sie im eigenen Netzwerk oder über hierauf spezialisierte Dienstleister, bspw. Crowdinvesting-Plattformen, einwerben. Diese organisieren die Abwicklung und bieten Zugang zu ihrem eigenen Investorennetzwerk. 

Checkliste für die Finanzierungsunterlagen

Für eine Finanzierung müssen Sie zahlreiche Unterlagen bei der Bank einreichen. Dazu zählen:

  • Gesellschaftsunterlagen, wie aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag und Personalausweiskopien 
  • Projektinformationen, wie Lichtbilder der Anlage,  ndjahresabrechnungen der Einspeisevergütung, Nachweis der Meldung im Marktstammdatenregister, Liquiditätsübersicht, Einspeisezusage, Versicherungsvertrag, ggf. Förderzuschlag (ab 750 kWp) sowie ggf. Bebauungsplan und Vergütungsfähigkeit nach §§48 (1) EEG 2017 (Freifläche), Photovoltaikertragsgutachten, lfd. Serviceverträge
  • Dokumente der Flächensicherung, wie aktuelle Grundbuchauszüge, amtlicher Lageplan, Kopie der notariellen Dienstbarkeitsbestellungsurkunde 
  • ggf. Pachtvertrag, inklusive Eintrittsrecht der Bank, Verzicht auf das Vermieterpfandrecht, Laufzeit, uvm.

Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von Jonas Becker, Business Development Manager, wiwin GmbH & Co. KG.


Dieser Artikel wurde in unserem Betreiberleitfaden veröffentlicht. Alle weiteren Artikel und Informationen zum Betrieb von gewerblichen PV-Anlagen finden Sie unter:
Milk the Sun – PV-Betreiberleitfaden.

surya168 akun pro thailand https://slotgacormax.win/ https://wwwl24.mitsubishielectric.co.jp/ daftar judi online judi bola situs judi bola resmi