TÜV Rheinland: Vor Anbringen von Solaranlagen mit den Nachbarn sprechen
Hätten Sie daran geglaubt? Solaranlagen können eine neue Art des Nachbarschaftsstreits auslösen. Ob durch blendende Solarmodule oder Bäume, die zur Verschattung der PV-Anlage führen: Unsere Partner vom TÜV Rheinland erklären, welche Rechte es im Einzelfall gibt – und welche nicht.
Die wachsende Zahl von Solaranlagen in Deutschland hat es in der Tat möglich gemacht. Sie hat das hervorgebracht, woran man vorher nie gedacht hätte: Eine neue Form des Nachbarschaftsstreits – nämlich den Streit um Licht und Schatten. Die in Deutschland insgesamt über 1,5 Millionen Solaranlagen besitzen Glasflächen, die das Sonnenlicht reflektieren – und das im schlimmsten Fall in die Richtung der Nachbarn. Wer eine Anlage auf dem Dach installieren will, sollte deshalb auch an die Nachbarn denken. Die Photovoltaik-Anlage kann Unmut auslösen, wenn zum Beispiel die Sonne unangenehm blendet. Wichtig: Fällt die Lichtreflexion auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. „Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht„, weiß Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen bei TÜV Rheinland. „Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob etwa eine andere Platzierung der Anlage zumutbar gewesen wäre oder ob der Geschädigte etwas Zumutbares gegen die Beeinträchtigung unternehmen könnte.“
(Zukünftige) Verschattung von Solaranlagen vermeiden
Aber auch eine so genannte Verschattung der Solarmodule kann zum Streit führen: Bäume werfen ihren Schatten auf die Solaranlage. Konsequenz: Der Schatten kann dazu führen, dass der Betrieb der Anlage unwirtschaftlich wird. Sind die Module in Reihe geschaltet, reicht schon eine Teilverschattung aus, um den Ertrag der gesamten Anlage sinken zu lassen. Auch hier kommt es letztlich auf den Einzelfall an. Willi Vaaßen rät dazu, das Umfeld schon bei der Planung der Anlage von einem Profi begutachten zu lassen, bevor eine Solaranlage aufs Dach gebaut wird: Experten können auch abschätzen, ob Pflanzen auf dem Nachbarsgrundstück absehbar zu stattlichen Schattenspendern werden.
Kein Recht auf Sonneneinstrahlung
Schwierig wird es, wenn der benachteiligte Anlagenbetreiber verlangt, dass Bäume regelmäßig gestutzt werden. Ein Recht auf garantierte und ungestörte Solarstrahlung gibt es nicht und kann auch nicht geltend gemacht werden, erklärt der TÜV Rheinland. Ebenso wenig kann ein Geschädigter vom Nachbarn eine Entschädigung dafür verlangen, dass durch Schatten weniger Strom produziert wurde, als möglich gewesen wäre. Wer über die Installation einer Solaranlage nachdenkt, sollte deshalb in jedem Fall vorab mit dem Nachbarn sprechen – um potenziellen Streit zu vermeiden.
Quelle: TÜV Rheinland
Titelbild: obs/TÜV Rheinland AG/Reinhard Witt